Verbraucher

Auch Verbraucher können sich an die Bundesnetzagentur wenden

Hilfe bei Kundenschutz-Verstößen, Rufnummern-Missbrauch und Dialern
Von dpa / Björn Brodersen

Die neue Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikaktion, Post und Eisenbahnen (BNetzA) bietet Verbrauchern Hilfe bei Problemen mit entsprechenden Unternehmen. Im Bereich Telekommunikation zum Beispiel ist die Behörde in Bonn immer dann zuständig, wenn gegen die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung verstoßen wird, so Pressesprecher Rudolf Boll heute. "Das ist etwa der Fall, wenn Kunden keinen Einzelverbindungsnachweis bekommen oder es bei einer 0190-Nummer die vorgeschriebene Preisansage nicht gibt."

Beim Rufnummern-Missbrauch kann die Behörde laut Böll direkt eingreifen und beispielsweise Anbietern die Nutzung irreführender Dialer untersagen. Verbraucher, die zuvor auf den entsprechenden Dialer hereingefallen sind, müssen eine daraus resultierende Rechnung dann nicht mehr zahlen. Informationen bietet die Behörde Verbrauchern auch bei Schwierigkeiten mit der Post oder Energieanbietern. Für Verbraucherfragen ist die Behörde telefonisch unter 030 - 22 48 05 00 zu erreichen.