Klage

Teles verliert im Rechtsstreit gegen AVM

Innerhalb von zwei Tagen wurden zwei Klagen abgewiesen
Von Thorsten Neuhetzki

Das Oberlandesgericht Karlsruhe und das Landgericht Mannheim haben innerhalb weniger Tage zwei Klagen der Berliner Teles AG gegen die ebenfalls in Berlin ansässige AVM GmbH abgewiesen. Das teilte AVM heute mit. Eine Revision sei vom OLG Karlsruhe nicht zugelassen worden. Damit verliert Teles einen seit Sommer 2004 anhängigen Rechtsstreit mit dem Vorwurf einer Patentverletzung bei der Internettelefonie. Bereits im April hatte das Bundespatentgericht die Teles-Patente aufgrund mangelnder Erfindungshöhe für nichtig erklärt. "Wir freuen uns, dass die Gerichte unsere Sichtweise eindeutig bestätigen. Denn der Vorwurf war einfach nur abstrus", sagt AVM-Geschäftsführer Johannes Nill.

Im Juli 2004 hatte AVM erstmals eine Klage der Teles AG wegen Patentverletzung erhalten, eine zweite Klage erfolgte im November 2005. Das Teles-Patent versucht im Kern ein Verfahren zu beschreiben, mit dem während einer Verbindung zwischen Paket- und Leitungsvermittlung, also zwischen VoIP und Festnetz, gewechselt werden kann. AVM Produkte wie die FRITZ!Box Fon führen während einer Verbindung keinen Wechsel zwischen Paketvermittlung und Leitungsvermittlung durch. AVM sieht darin auch keinen Vorteil und hat deshalb nach eigenem Bekunden auch nicht vor, so etwas einzusetzen. Vor Gericht versuchte Teles unter anderem, den Aufbau einer zweiten, unabhängigen Verbindung als Wechsel innerhalb einer Verbindung darzustellen.