vor Gericht

Ungewollte Clubmitgliedschaften: Urteil gegen avanio

IbC-Provider muss klagendem Internetnutzer die Kosten erstatten
Von Björn Brodersen

Der Internetanbieter avanio [Link entfernt] , der seit längerem wegen seiner Clubmitgliedschaften in der Kritik steht, hat vor dem Amtsgericht Dresden eine Schlappe erlitten. Die Richterin verurteilte den Anbieter zur Rückzahlung von Anwaltskosten, die einem Internetnutzer bei der Anfechtung des Vertrages entstanden sind (Az. 113 C 0683/06). Der Nutzer hatte im September vergangenen Jahres über das automatische Einwahltool Smartsurfer den avanio-Zugang vanio.FLEXI in Anspruch genommen und wegen der ungewollten beitragspflichtigen Clubmitgliedschaft (wir berichteten) den Anbieter verklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, avanio kann noch in die Berufung gehen. Mittlerweile liegt uns eine Stellungnahme des von avanio beauftragten Anwalts Arthur Waldenberger vor. Demnach wird avanio in Berufung gehen. Weitere Details lesen Sie auf Seite vier in diesem Artikel und in einer weiteren Meldung.

Nach Angaben des Kölner Anwalts Christoph Brieger von der juraXX Eugen Boss Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der den Kläger vertrat, hatte der betroffene Internetnutzer die von avanio erhobenen Monatsbeiträge auf der Telefonrechnung für September erst im November 2005 bemerkt und daraufhin sofort per E-Mail das Vertragsverhältnis wegen Irrtums angefochten. Trotz mehrerer Anschreiben und Mahnungen des Nutzers an den Provider sei jedoch keine Rückerstattung der Kosten erfolgt. Erst nach Einschalten des Anwalts habe avanio überhaupt eine Reaktion gezeigt, die über ein Standardschreiben hinausging. Der Provider habe den Internetnutzer jedoch weiterhin mit der Begründung vertröstet, vor einer etwaigen Rückerstattung der Monatskosten müssten die Rechnungsläufe verschiedener Telekommunikationsunternehmen abgewartet werden. Der Internetnutzer setzte avanio daraufhin eine letzte Frist zur Rückzahlung des Clubbeitrags, die erst dann auch "aus Kulanz" geleistet wurde.

Richterin: Wortlaut der AGB unerheblich für diesen Fall

Das Amtsgericht Dresden verurteilte den Provider jedoch auch zur Erstattung der angefallenen vorprozessualen Anwaltskosten, denn vor dem Einschalten eines Anwalts seien alle - laut Urteil gerechtfertigten - Rückforderungen erfolglos geblieben. Nach Ansicht der Richterin spiele es keine Rolle, was die AGB von avanio zu dem Zeitpunkt der Zugangsnutzung ausgesagt haben. Ausschlaggebend sei, dass der Internetnutzer "seine Willenserklärung zur Begründung einer Mitgliedschaft" wirksam angefochten hat. In der der teltarif.de-Redaktion vorliegenden Urteilsbegründung heißt es: "Die Erklärung lässt erkennen, dass der Kläger das Rechtsgeschäft wegen seines Willenmangels nicht gelten lassen will. In dem Schreiben bringt er unmissverständlich zum Ausdruck, dass er sich bei der Einwahl zu dem Tarif vanio.FLEXI über die Begründung der Mitgliedschaft im Irrtum befunden hat."