Diskussion

Urheberechts-Novelle: Preisanstieg bei PCs und Zubehör?

Abgaben auf PCs, Computerzubehör und Multifunktionsgeräte sollen steigen
Von Marie-Anne Winter

Angesichts der noch immer ausstehenden Novelle des Urheberrechts befürchten Künstler und Autoren, dass sie nach der Neuregelung geringere Summen einnehmen würden. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) kommt in einer aktuellen Hochrechnung zu anderen Ergebnissen: Bis zu 600 Millionen Euro Abgaben könnten durch die Novelle des Urheberrechts künftig jedes Jahr an Autoren und Künstler fließen. Die Grundlage der Berechnung sei der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 8. November im Rechtsausschuss des Bundestags diskutiert werden soll. Demnach können die Abgaben auf Kopiergeräte, PCs und Zubehör künftig bis zu fünf Prozent des Gerätepreises betragen.

"Wenn das für alle Geräte so kommt, können die Verwertungsgesellschaften ihre Einnahmen fast verfünffachen", erklärt BITKOM-Vizepräsident Prof. Jörg Menno Harms. Selbst bei einer nur zweiprozentigen Geräte-Abgabe würden sich die Jahreseinnahmen der Autoren-Organisationen VG Wort und ZPÜ [Link entfernt] nahezu verdoppeln - von 124 Millionen auf 238 Millionen Euro. "In der Praxis werden die Einnahmen zwischen dieser Summe und dem Maximalwert von 596 Millionen liegen", sagt Harms voraus. Das hänge davon ab, ob für jeden Gerätetyp fünf Prozent veranschlagt werden oder für manche weniger.

Zwar würden die Abgaben auf einzelne Gerätetypen wie Scanner möglicherweise sinken, dennoch könnten die Autoren-Organisationen künftig mit mehr Geld rechnen, weil der Obolus für Privatkopien auf zusätzliche Geräte anfalle. Die Verwertungsgesellschaften wollen jetzt auch Multifunktionsgeräte, Drucker und PCs abgabenpflichtig machen.

Gerätekauf künftig im Ausland?

Bisher wird die Abgabe vor allem auf Kopierer, Scanner, Faxgeräte, CD- und DVD-Brenner sowie MP3-Player erhoben. Die IT-Branche sieht die Gefahr, dass mit höheren Abgaben die Preise steigen und die Kunden künftig im Internet oder direkt im Ausland einkaufen. Dort werden die Abgaben zumeist nicht fällig. Wenn die Fünf-Prozent-Obergrenze im Gesetzentwurf erhalten bleibe, wolle die Industrie die Novelle dennoch unterstützen. "Dieser Entwurf ist ein mühsam errungener Kompromiss", sagt Harms. Nach Jahren der Diskussion solle er nun nicht zerredet, sondern in die Praxis umgesetzt werden.

Es sei unverständlich, dass den Verwertungsgesellschaften die ständig steigenden Einnahmen immer noch nicht ausreichen, kritisiert Harms. So verlangten sie zum Beispiel mindestens 77 Euro für ein Farb-Multifunktionsgerät. "Eine absurde Vorstellung", findet Harms. Damit würden sich die Verkaufspreise günstiger Modelle mehr als verdoppeln. Bei Druckern sieht es ähnlich aus: Ein Farb-Tintenstrahler der Einstiegsklasse, der 35 Euro kostet, würde auf einen Schlag 20 Euro teurer. Das verschiebe das ganze Marktgefüge und belastete einseitig die deutschen Verbraucher, findet Harms. Zu bedenken sei auch, dass den Anwendern nicht nur höhere Kopier-Abgaben drohen: "Etliche sind von den neuen GEZ-Gebühren auf PCs betroffen." Bei einer vierjährigen Nutzung des Rechners kommen dafür immerhin 265 Euro zusammen.

Der BITKOM fordert die Verwertungsgesellschaften auf, die langwierige Reform nicht weiter zu verzögern, sondern sachlich zu begleiten. Sie hätten genug Spielraum, um dem vorliegenden Kompromiss zuzustimmen.