wirkungslos

Regierung erwägt Vorgehen gegen unerbetene Werbeanrufe

Verbot in Deutschland zeigt kaum Wirkung
Von Ralf Trautmann mit Material von dpa

Die Bundesregierung denkt über ein härteres Vorgehen gegen unerbetene Werbeanrufe nach. Insbesondere müssten sie künftig mit einem Bußgeld belegt werden können, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Peter Paziorek (CDU), dem Handelsblatt. Außerdem sollten Telemarketing-Unternehmen nicht mehr mit Rufnummernunterdrückung arbeiten dürfen. Dann könnte sich der Angerufene die Nummer notieren und leichter gerichtlich gegen die Firmen vorgehen.

Die Prüfung, welche Maßnahmen man ergreifen wolle, sei allerdings noch nicht abgeschlossen, räumte der Staatssekretär ein. "Das Problem ist offenkundig", betonte er jedoch. Wenn die Wirtschaft mit dem Problem nicht selbst fertig werde - "und die Zweifel daran sind im Augenblick groß" - dann müsse die Regierung tätig werden.

Zwar sei das als "cold calling" bezeichnete Vorgehen seit 2004 verboten, viele Firmen würden trotzdem auf diese Form der Werbung setzen. Für die Bundesregierung könne es nicht akzeptabel sein, "dass da ein Gesetz existiert, an das sich keiner hält", argumentiert denn auch der Geschäftsführer des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VzBV), Patrick von Braunmühl. Dem Verband lägen nach wie vor tausende von Beschwerden vor.

Paziorek fordert denn auch, den Verbraucherzentralen bessere Möglichkeiten im Kampf gegen unseriöse Telefonwerbung einzuräumen: Zwar können die Verbände seit 2004 auch per Gerichtsurteil erzwingen, dass der Staat die Gewinne einzieht, dieses Verfahren wird aber kaum genutzt: Verlieren die Verbraucherzentralen einen Prozess, müssen sie die Kosten alleine tragen. Bei gewonnen Verfahren erhalten Sie zudem keinen Anteil am Ertrag, so dass das Kostenrisiko sehr hoch ist.