Telefonwerbung

Verbraucherschutzthema Telefonwerbung droht unterzugehen

Bundestag reicht Thema an Rechtsausschuss weiter
Von Janko Weßlowsky

Das Thema wirksamer Maßnahmen gegen unerwünschte Werbeanrufe droht im parteitaktischen Gezerre zerrieben zu werden: Wie dem stenografischen Bericht der 79. Sitzung des Deutschen Bundestages zu entnehmen ist, wurde der von der Fraktion des Bundnisses 90/Die Grünen am Donnerstag eingereichte Antrag auf eine wirksame Umsetzung des Verbots von Telefonwerbung an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages weitergereicht.

Laut Eva Bell, Referentin für Verbraucherschutz in der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, bedeute dies, dass der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das weitergehende Verfahren nicht mehr bestimmen könne, stattdessen der Rechtsausschuss federführend sei. Auch eine Anhörung könne der Verbraucherausschuss nun nicht mehr allein beschließen. Damit dürfte das Thema im Folgenden weitgehend ohne den Einfluss der Verbraucherschützer behandelt werden, die sich naturgemäß für eine härtere Umsetzung aussprechen würden als andere Ausschüsse.

Koalition sieht im Antrag "Schnellschuss" der Opposition

Die Redner der Koalition haben bei besagter Sitzung jedenfalls schon ziemlich deutlich gemacht, was sie von den Vorschlägen der Grünen halten: "Aktionismen" und "Schnellschüsse in typischer Oppositionsmanier" hieß es da mehrfach. Insbesondere der Vorschlag zur Gewinnabschöpfung illegaler Werbeeinkünfte durch den Staat und die Verteilung dieser an Interessenverbände wie die Verbraucherschützer stieß auf klaren Widerspruch. Sowohl die juristische Legitimation für das Einziehen solcher Gelder als auch die Verteilung an die Interessenverbände seien so nicht machbar. Darüber hinaus sollten klagebefugte Verbände aufgrund der Sache und nicht aufgrund finanzieller Anreize ihrer Arbeit nachgehen. Daher müsse nach dem Willen der Koalition erst durch den Rechtsauschuss geprüft werden, ob und inwieweit die einzelnen Optionen des grünen Antrages die Verbraucher wirklich besser vor unerwünschten Werbeanrufen schützen könnten.

Inwieweit der Verbraucherausschuss dabei als beratende Instanz und als Interessenvertreter der Konsumenten mit eingebunden wird, ist nun Sache des Rechtsausschusses. Ob dies im Interesse des unter Vorsitz der Koalition tagenden Rechtsausschusses ist, ist die eine Frage. Die andere ist, ob nach dem zu erwartenden juristischen Gezerre überhaupt noch irgendwann brauchbare Maßnahmen an einen anderen Ausschuss überwiesen werden können, der dann wiederum deren Umsetzung ausarbeiten und schlussendlich der Regierung vorschlagen könnte. Das Verbraucherschutzthema Telefonwerbung könnte auf diese Wege auf dem Weg durch die Instanzen leider zerrieben werden.