Verbraucherwarnung

Keine Vertragsabschlüsse am Telefon

Verbraucherschützer warnen vor Call-Center-Geschäften
Von dpa / Janko Weßlowsky

Verbraucherschützer haben davor gewarnt, Verträge am Telefon mit Call-Center-Mitarbeitern abzuschließen. "Viele Firmen ignorieren ganz bewusst das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das das Anbahnen von Vertragsabschlüssen am Telefon gegen den Willen der Menschen verbietet", sagte die Telekommunikations- und Haushaltsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BaWü), Brigitte Sievering-Wichers, in einem dpa-Gespräch in Stuttgart. "Dass Firmen ihre Bestellungen oder Informationsdienste auslagern, ist ja in Ordnung. Es gibt bei diesem zunehmenden Trend aber auch erhebliche Schattenseiten."

Die Call-Center-Mitarbeiter würden oftmals nicht klar machen, dass sie lediglich im Auftrag einer Firma arbeiten. Außerdem arbeiteten viele Beschäftigte auf Provisionsbasis, erklärte Sievering-Wichers. "Da ist für Manche die Versuchung offenbar schon sehr groß, zu schummeln." Die Verantwortung liege aber eigentlich bei den Unternehmen. "Für viele Firmen ist das ein leichter Weg, zu neuen Kunden zu kommen", sagte die Expertin. Beim Rechtsbewusstsein der Unternehmen müsse daher der Hebel angesetzt werden, sich mit diesen Telefonaktionen nicht einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Als Sanktionsmöglichkeit könne die Verbraucherzentrale eine Abmahnung aussprechen, erklärte Sievering-Wichers. Den Verbrauchern rät die Expertin, einfach den Hörer bei sich anbahnenden Vertragsgesprächen aufzulegen. Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dürfen so genannte Wettbewerbsverhandlungen nicht vorgenommen werden, die geeignet sind, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen.

Gerade erst hat sich der Deutsche Bundestag mit dem Thema Telefonwerbung beschäftigt und das Thema zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss verwiesen.