Marketing

Telefonwerbung: Tele2 wehrt sich gegen WISO-Bericht

TV-Beitrag soll falsche Behauptungen von Verbrauchern enthalten
Von Björn Brodersen

Der Telekommunikationsanbieter Tele2 wehrt sich auf ungewöhnliche Weise gegen einen Beitrag des Fernsehmagazins WISO zum Thema Telefonwerbung. In der Sendung vom vergangenen Montag greift das ZDF-Magazin den Fall eines Ehepaares auf, dessen Telefonanschluss angeblich ohne Auftrag von Tele2 auf eine Pre-Selection umgestellt worden sein soll. Nach Angaben des Telefonanbieters basiert der Bericht jedoch auf falschen Aussagen, denn dem Unternehmen liege nachweislich ein Auftrag vor. Als Beweis hat Tele2 einen Ausschnitt eines Tonband-Mitschnitts eines entsprechenden Telefonats auf seiner Website veröffentlicht, zudem seien rechtliche Schritte gegen WISO eingeleitet und die im Bericht auftretenden Verbraucher abgemahnt worden.

Das in Düsseldorf ansässige Telekommunikationsunternehmen taucht zusammen mit einigen anderen Anbietern immer wieder im Zusammenhang mit unerwünschter Telefonwerbung und unlauterer Kundenakquise auf. Erst vor gut einer Woche erklärten Sprecher der Verbraucherzentralen von Nordrhein-Westfalen und Bayern, dass sich die Beschwerden von Kunden wegen unerbetener Werbeanrufe häuften. Kein anderer Anbieter sei im vergangenen Jahr so negativ mit Telefonwerbung aufgefallen wie Tele2. Sollte der Anbieter das aggressive Marketing weiterhin verfolgen, wollen die Verbraucherschützer in weiteren Fällen vor Gericht ziehen.

Tele2: Telefonmarketing an sich ist nicht rechtswidrig

Tele2 weist darauf hin, dass Werbeanrufe an sich nicht rechtswidrig seien und dass die Telefonnummern von einem Adress-Lieferanten stammten, der vertraglich zugesichert habe, dass für jede Nummer eine entsprechende wirksame Einwilligungserklärung des Verbrauchers vorliege. So auch in diesem Fall: Nur Verbraucher, die vorab ihre Zustimmung gegeben haben, zu Marketingzwecken auch telefonisch kontaktiert werden zu dürfen, würden von Tele2 kontaktiert. Der Anbieter betreibe folglich keine vom Verbrauchermagazin WISO so bezeichneten "Cold calls".

"Wir sind immer bereit, zu Fehlern zu stehen, die wir zu verantworten haben", sagt Hermann Riedl, Geschäftsführer von Tele2 Deutschland. "Nicht bereit sind wir aber, Aussagen einzelner Verbraucher auf uns sitzen zu lassen, die nachweislich nicht korrekt sind." Als zweitgrößter alternativer Telekommunikationsanbieter mit über 2,5 Millionen Pre-Selection-Kunden könne das Unternehmen es sich gar nicht leisten, unseriöse Werbung zu betreiben.

Verbraucherschützer bezeichnet Ratschläge von Tele2 als "absurd"

Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin zweifelt in seinem Blog den Beweiswert eines aus dem Gesamtzusammenhang gerissenen Gesprächsausschnitts an. Ihm seien zum Beispiel auch Fälle bekannt, in denen Verbraucher lediglich Informationsmaterial angefordert haben und der Mitarbeiter des Telefonanbieters oder eines Call Centers ihnen am Telefon erklärt habe, man fülle nur schon mal ein "virtuelles Anmeldeformular" aus, das später vom Kunden unterschrieben zurückgesandt werden müsse.

Als "völlig absurd" bezeichnet Jahn den an die Verbraucher gerichteten Ratschlag von Tele2, sich ansonsten in die Tele2-eigene oder aber - wenn gar keine telefonische Werbung gewünscht werde - in die bundesweit geführte Robinsonliste eintragen zu lassen. "Hier verkennt Tele2 die Rechtslage völlig", erklärt der Verbraucherschützer. "Der deutsche Gesetzgeber hat sich in §7 UWG gerade nicht für die so genannte Opt-out-Lösung entschieden. Es gilt das Opt-in-Prinzip, d.h. angerufen werden darf nur, wer seine Einwilligung erklärt hat, und nicht etwa, wer zum Ausdruck gebracht hat, dass er nicht angerufen werden will." Verbraucher, die ebenfalls ohne Einwilligungserklärung von Tele2 angerufen wurden, könnten sich an die Verbraucherzentrale Berlin wenden, die entsprechende Maßnahmen einleiten werde.