Bekanntgabe

Regulierungsverfügung zu ATM-Bitstrom veröffentlicht

Telekom muss Wettbewerbern ein Vorleistungsangebot machen
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom heute die Regulierungsverfügung für den ATM-Bitstromzugang bekannt gegeben. In der Regulierungsverfügung ist der Telekom eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum ATM-Bitstromzugang zu nicht-diskriminierenden Bedingungen auferlegt worden. Ferner geht es um die getrennte Rechnungsführung und die Veröffentlichung eines Standardangebots.

ATM-Bitstromzugang nicht für den Massenmarkt

Der ATM-Bitstromzugang ist eine Vorleistung, die Wettbewerber in die Lage versetzen soll, ihren Kunden qualitativ hochwertige DSL-Anschlüsse, die in erster Linie von Geschäftskunden nachgefragt werden, anzubieten. Hierin unterscheidet sich der ATM-Bitstromzugang vom IP-Bitstromzugang. Der IP-Bitstromzugang wird auf der Basis des Internetprotokolls abgewickelt und hat vornehmlich den DSL-Massenmarkt im Blick. Die Telekom wurde bereits im September letzten Jahres dazu verpflichtet, den Wettbewerbern den Zugang zu gewähren.

Die zuständige Beschlusskammer hat von einer Vorab-Genehmigungspflicht abgesehen und setzt auf eine nachträgliche Entgeltkontrolle. "Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Deutsche Telekom den hierdurch zugestandenen Freiraum jetzt nicht zum Nachteil der Wettbewerbsunternehmen ausnutzen wird", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Er kündigte jedoch an, dass die Behörde die Preisgestaltung "aufmerksam verfolgen" wird.