Beihilfe zum Betrug?

Inkasso-Anwalt Olaf Tank macht sich unbeliebt

Anwaltskammer Oldenburg betrachtet den Schmidtlein-Anwalt Olaf Tank mit Sorge
Von Marie-Anne Winter

Die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein sind vielen Internet-Nutzern ein Begriff. Insbesondere junge Nutzer haben schon Bekanntschaft mit einer ihrer Internet-Seiten gemacht, die unter Bezeichnungen wie www.vornamen-heute.com, www.lehrstellen-heute.com, www.tattoo-heute.com oder www.sternzeichen-heute.com mit angeblichen Gratis-Angeboten oder Gewinnspielen locken. Tatsächlich aber wurden den Nutzern kostenpflichtige Abos untergeschoben. Auch der Rechtsbeistand der Brüder, der Osnabrücker Anwalt Olaf Tank wird mittlerweile aufmerksam beobachtet. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung (Neue OZ) berichtet, sieht die Anwaltskammer Oldenburg die Machenschaften des Olaf Tank mit Sorge.

"Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten", zitiert die Zeitung den Präsidenten der Anwaltskammer, Theo Berling. Zunächst müsse geprüft werden, ob Olaf Tank gegen seine beruflichen Pflichten gehandelt habe. Dazu müsse erst geklärt werden, ob die Tätigkeit der Gebrüder Schmidtlein strafrechtlich relevant seien. Derzeit läuft ein Gerichtsverfahren zur Gewinnabschöpfung gegen das Brüderpaar. Die Staatsanwaltschaften in Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden ermitteln gegen das Unternehmen auch wegen des Verdachts auf Betrug, Nötigung und Erpressung in zahlreichen Fällen.

Bild: dpa
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Rechte und Möglichkeiten bei falschen Rechnungen
Olaf Tank ist der Inkasso-Anwalt der Gebrüder Schmidtlein. In einschlägigen Foren wird schon länger vor dem Anwalt gewarnt, der die Mahnschreiben für die Schmidtleins schreibt. Auf seiner Internet-Seite mit dem bezeichnenden Namen forderungseinzug.net versucht Herr Tank mit der Veröffentlichung von ausgewählten Urteilen und Bescheiden den Eindruck zu erwecken, dass die Forderungen der Schmidtleins rechtens seien.

Laut der Neuen Osnabrücker Zeitung hat die Anwaltskammer Oldenburg alle ihr angezeigten Fälle der Generalstaatsanwaltschaft übergeben. Für Anwalt Olaf Tank wird es allerdings nur dann ungemütlich, wenn die Schmidtleins tatsächlich wegen Betruges verurteilt werden sollten - in diesem Fall müsste Olaf Tank mit einer Anklage wegen Beihilfe zum Betrug rechnen. Wenn er dann auch noch verurteilt würde, könnte die Anwaltskammer ihm seine Zulassung entziehen. Das wäre dann quasi ein Berufsverbot. So weit sei man aber noch lange nicht. Immerhin könnte die Anwaltskammer Olaf Tank eine Rüge erteilen, wenn er nachweislich seine anwaltschaftlichen Pflichten verletzt hätte.

Der Vorsitzende des Osnabrücker Anwaltsvereins, Karl-Wilhelm Höcker, zeigte kein Verständnis für das Verhalten seines Kollegen. Für ihn verstößt das Verhalten von Olaf Tankgegen das Berufsethos der Anwaltschaft. Herr Tank sei keine Zierde für diesen Berufsstand sagte Höcker. Er empfiehlt Betroffenen, die die Zahlungsaufforderungen der Kanzlei von Olaf Tank erhalten haben, Anzeige zu erstatten. Vielleich helfe das, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, dass Olaf Tank Beihilfe zum Betrug leiste.

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