belästigt?

Zypries will Bußgeld für unerwünschte Telefonwerbung

Kampf gegen Firmen, die bei Reklameanrufen ihre Rufnummer verschleiern
Von AFP / ddp / Ralf Trautmann

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Flut unerwünschter Werbeanrufe durch Bußgelder eindämmen. Solche Bußgelder solle es auch geben, wenn eine Firma bei einem solchen Reklameanruf ihre Rufnummer verschleiert, kündigte die Ministerin an. Obwohl die telefonischen Offerten schon seit Jahren verboten seien, riefen viele Firmen ungeniert weiter an. Verbraucherschützer begrüßten die neu geplanten Regelungen und forderten harte Strafen. Verbraucher klagen seit langem über unerwünschte Anrufe, in denen für günstige Telefontarife geworben oder Gewinnversprechen gegeben werden.

"Leider können viele unerwünschte Werbeanrufe nicht verfolgt werden, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat", sagte Zypries. Von den technischen Schwierigkeiten der Nachverfolgung der Anrufer wollte sich die Ministerin nicht abschrecken lassen. Eine Prüfung könne etwa über die Netzbetreiber erfolgen. "Wir sollten tun, was technisch möglich ist", sagte sie. Ein Gesetzentwurf dürfte in den ersten Monaten des kommenden Jahres vorgelegt werden.

Verbraucherschützer: "Es muss jedoch richtig weh tun"

"Das Bußgeld ist ein Schritt in die richtige Richtung", sagte Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vznrw). "Es muss jedoch richtig weh tun." Denn obwohl den ungebetenen Anrufern schon heute Vertragsstrafen drohen, seien diese keine wirksame Abschreckung. Sie seien in dem Geschäft "schon einkalkuliert", sagte Wagner.

Die Strafen seien derzeit nicht der Rede wert, merkte auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Peter Paziorek, in der Zeitschrift Finanztest an. Zudem träfen Sanktionen nur Wiederholungstäter. Ein Bußgeld könne dagegen schon beim ersten Mal verhängt werden.

Insgesamt verzeichneten die Verbraucherschützer in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg der ungebetenen Werbeanrufe. "Die sind nicht nur verboten, sondern auch äußerst lästig", berichtete Wagner. Häufig würden den Verbrauchern sogar Geschäfte untergeschoben. Verbraucherschützer fordern daher, dass Geschäfte, die am Telefon abgeschlossen werden, erst wirksam werden, wenn der Kunde später schriftlich zustimmt. Das Bundesverbraucherministerium prüfe zudem, ob die Kunden auch Verträge mit einem Wert unter 200 Euro innerhalb von zwei Wochen widerrufen können, kündigte Paziorek an.

Auf Werbepost keine Telefonnummer angeben

Bis sich die Rechtslage zu Gunsten der Verbraucher ändere, hätten diese nur zwei Möglichkeiten, sagte Wagner: "Gleich auflegen oder so lange nachfragen, bis man die Kontaktdaten des Anrufers hat." Nur damit lasse sich wirksam gegen die Belästigung vorgehen. Um gar nicht erst angerufen zu werden, können sich Kunden in die Robinsonliste eintragen und sollten auf Werbepost niemals die Telefonnummer angeben, riet Paziorek. Die Namen der Robinson-Liste erhalten viele Firmen, die Werbeanrufe tätigen. Diese Firmen haben sich verpflichtet, die eingetragenen Verbraucher nicht mehr zu behelligen.

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) erklärte in Berlin, die geplanten Bußgelder schützten auch die seriöse Werbewirtschaft vor schwarzen Schafen. "Die Unternehmen selbst haben großes Interesse an der Bekämpfung unseriöser Wettbewerber." Künftig soll die Möglichkeit der Unterdrückung der Rufnummer für das anrufende Unternehmen eingeschränkt werden, teilte der Minister mit und kündigte die Vorbereitung einer entsprechenden Änderung des Telekommunikationsgesetzes an.

Der Koalitionspartner nannte Zypris' Vorstoß überfällig. Die Union habe hier bereits mehrfach Handlungsbedarf angemahnt, erklärten Unions-Politikerin Martina Krogmann und die Verbraucherschutzbeauftragte Julia Klöckner. Die Ministerin habe jedoch die Frage offen gelassen, wie Bußgelder im Ausland durchgesetzt werden sollen, erklärte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP, Hans-Michael Goldmann.