Regulierung

Telekom muss letzte Meile weiterhin offen halten

BNetzA sieht immer noch "beträchtliche Marktmacht" des Bonner Konzerns
Von Björn Brodersen

Die Deutsche Telekom muss auch in den kommenden zwei Jahren ihren Wettbewerbern den Zugang zur letzten Meile gewähren. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur (BNetzA) besitzt der ehemalige Monopolist im Bereich des Zugangs zur so genannten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) immer noch eine "beträchtliche Marktmacht". "Daher waren in der Regulierungsverfügung gegenüber dem Unternehmen angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um dem aus seiner beträchtlichen Marktmacht folgenden Marktversagen auf wirksame und verhältnismäßige Weise zu begegnen", heißt es in einer heutigen Mitteilung des Regulierers.

Damit behalte die in der Verfügung im April 2005 festgelegten Verpflichtung der Telekom, Wettbewerbsunternehmen den entbündelten Zugang zu ihren Teilnehmeranschlüssen zu nichtdiskriminierenden Bedingungen und zu vorab von der Bundesnetzagentur nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigten Entgelten zu gewähren, ihre Gültigkeit bei. Darüber hinaus muss die Telekom künftig ihre Kabelkanäle zwischen Hauptverteilern und den Kabelverzweigern für Wettbewerber öffnen. Nur wenn ein Zugang zu den Kabelkanälen aus technischen oder aus Kapazitäts-Gründen nicht möglich ist, müsse der Konzern anderen Unternehmen den Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen gewähren.

Wettbewerber erhalten keinen Zugang zur VDSL-Infrastruktur

"Die mit der heute ergangenen Regulierungsverfügung vorgenommene Öffnung der Kabelkanäle ist erforderlich, damit Wettbewerber ebenfalls glasfaserbasierte Infrastrukturen für besonders breitbandige Nutzungen, wie sie auch die Deutsche Telekom derzeit im größeren Umfang aufbaut bzw. plant, ohne die ansonsten dafür erforderlichen zeit- und kostenintensiven Grabungsarbeiten verlegen können", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung. "Hierdurch ermöglichen wir im Interesse der Verbraucher das Entstehen nachhaltiger wettbewerblicher Strukturen, auch im Bereich besonders breitbandiger Anschlüsse."

Die Entscheidung zur Öffnung der Kabelkanäle und hilfsweise zur Zugangsgewährung zur "nackten" Glasfaser stehe allerdings nicht im Zusammenhang mit der Diskussion über die Regulierung "neuer Märkte", da in diesem Fall kein neuer Markt vorliege, so Kurth weiter. Den Wettbewerbern werde nicht der Zugang zur VDSL-Infrastruktur der Telekom gewährt sondern lediglich die Inanspruchnahme von bereits vorhandener Infrastruktur des Rosa Riesen, aufgrund derer die Wettbewerber selbst VDSL-fähige Anschlussnetze aufbauen können. Dies gilt laut Kurth grundsätzlich auch für die Zugangsverpflichtung zu unbeschalteter Glasfaser, denn die Verlegung von Glasfaser zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger sei nichts Neues. Gegenüber dieser Entscheidung habe die EU-Kommission keine Bedenken geäußert.

Planungssicherheit und Chancengleichheit für Wettbewerber

"Die Rahmenbedingungen für den Zugang zur TAL stehen mit der heutigen Entscheidung fest. Insofern gibt es jetzt Planungssicherheit und Chancengleichheit gerade für jene Wettbewerber, die selbst Infrastrukturinvestitionen in neue Breitbandanschlussnetze tätigen wollen und für die ein zeitlicher Vorlauf mit Blick auf ihre Investitionsplanungen von hoher Bedeutung ist", bewertete der BNetzA-Präsident abschließend die Entscheidung. Noch offene Detailfragen, insbesondere zu den konkreten technischen Zugangsbedingungen, sollten jetzt zügig zwischen der Deutschen Telekom und den Wettbewerbern einvernehmlich geregelt werden. Kommt es zu keiner Einigung, will die Bundesnetzagentur die Bedingungen festlegen. Die Entscheidung wird am 4. Juli im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht und kann jetzt bereits auf den Internetseiten [Link entfernt] der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

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