Streit

GEMA will Geräteabgabe vor Gericht durchsetzen

BITKOM sieht Mehrbelastung für Verbraucher durch neue Urheberrechtsabgabe
Von Björn Brodersen

Hersteller und Importeure von PC-Systemen sollen eine Urheberrechtspauschale für das legale Kopieren von Musik und Bildern per PC zahlen. Das fordern Urheberrechtsvertretungen wie beispielsweise die GEMA. Ende vergangenen Monats hatte die die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt in insgesamt 22 Parallelverfahren der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Einigungsvorschläge gemacht, nach denen die Geräteabgabe 15 Euro plus Mehrwertsteuer pro Computer betragen und rückwirkend zum 1. Januar 2002 gezahlt werden soll. Der Schiedsspruch ist das Ergebnis einer eineinhalbjährigen Auseinandersetzung zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hält die Höhe der Abgabe für ungerechtfertigt.

BITKOM befürchtet Mehrbelastung für Verbraucher

"Eine solche Pauschalabgabe für PCs wäre nicht nur ein herber Schlag für Verbraucher, sondern auch für Händler und Hersteller. Sie führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. In keinem europäischen Land wird eine PC-Abgabe in dieser Form gezahlt", erklärt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM. Die Hersteller überwiesen für die meisten verkauften PC-Systeme ohnehin schon jetzt hohe Abgaben an die Verwertungsgesellschaften: 7,21 Euro für einen eingebauten CD-Brenner und 9,21 Euro für einen DVD-Brenner.

Unabhängig vom Streit um die PC-Abgabe für das legale Kopieren von Musik- und Bilddateien forderten die Verwertungsgesellschaften derzeit noch eine zweite PC-Abgabe. Bei dieser gehe es um die vermeintliche Fähigkeit des Computers zu fotokopieren, in der Diskussion seien hier 12 Euro je Gerät. Laut BITKOM ergäbe sich so eine Summe von bis zu 36,21 Euro für alle urheberrechtlichen Abgaben pro PC. Allein für das Jahr 2005 entspreche dies einer Gesamtbelastung von 330 Millionen Euro für alle Hersteller.

GEMA hält BITKOM-Argument für scheinheilig

Der Vorstandsvorsitzender der GEMA, Harald Heker, hält den Hinweis auf eine drohende Mehrbelastung für die Verbraucher für ein Scheinargument. "Die Verbraucher werden von der Industrie doch bereits seit Jahren mit den den Rechteinhabern zustehenden Vergütungen belastet, die jedoch nicht an die Berechtigten abgeführt, sondern zur Steigerung ihrer Gewinne verwendet werden", entgegnet er. Heker ist davon überzeugt, dass der Verbraucher bereit ist, für die Möglichkeit des freien privaten Kopierens urheberrechtlich geschützter Werke eine "im Verhältnis nur geringfügige Vergütung" zu bezahlen. Geleitet von Gewinnmaximierung habe die Industrie daran jedoch kein Interesse.

Die Haltung des BITKOM zwingt nach Ansicht der GEMA die Rechteinhaber, die ihnen zustehenden Ansprüche auf dem Gerichtsweg durchzusetzen. Die GEMA ist die geschäftsführende Gesellschaft der ZPÜ und vertritt nach eigenen Angaben die Urheberrechte von mehr als 60 000 Komponisten, Textautoren oder Musikverlegern sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt.