Abofallen

Ermittlungen gegen die Schmidtleins eingestellt (aktualisiert)

Frage, ob Geldforderungen berechtigt sind, wurde aber nicht geklärt
Von Björn Brodersen mit Material von dpa

Die Strafanzeigen tausender Internet-Nutzer gegen die Internetfirma Schmidtlein bleiben juristisch folgenlos. Die Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Darmstadt haben bereits über 4 500 Verfahren gegen die in Büttelborn ansässige Firma eingestellt, da ein Betrug der Internet-Nutzer nicht nachzuweisen war, teilten die Behörden heute mit. Weitere rund 5 000 Strafanzeigen sind nach Angaben des Darmstädter Justizsprechers Gerd Neuber noch offen.

Die Internet-Nutzer hatten auf verschiedenen Seiten der Firma wie www.lehrstellen-heute.de, www.hausaufgaben.heute.de oder www.songtexte-heute.de mit der Eingabe ihrer Personalien und dem Anklicken bestimmter Kästchen Abonnements abgeschlossen - nach Einschätzung der Staatsanwälte freiwillig. Im Angebot waren unter anderem die Zusendung von Gedichten, der Zugriff auf Hausarbeiten und Referate sowie Lexika, Routenplaner oder Informationen zur Lehrstellensuche. Das Unternehmen hat laut Justiz für seine Dienste regelmäßig Rechnungen über 84 Euro und Mahnungen über 123 Euro geschickt, die für viele Nutzer der Anlass zur Anzeige waren.

Weitere 5 000 Anzeigen stehen noch vor dem Abschluss

Die Ermittler der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hatten sich auf die rund 1 500 Fälle konzentriert, in den die Anzeige-Erstatter behaupteten, nie auf den fraglichen Seiten gewesen zu sein. Die Auswertung der Internetprotokolle habe aber regelmäßig das Gegenteil ergeben. Es seien auch keine Hinweise auf so genannte Trojaner oder sonstige Schadprogramme gefunden worden, mit denen die Kunden angeblich ausgespäht worden sein sollten.

Die Verbraucher seien auf den Seiten explizit über ihre Zahlungspflichten aufgeklärt worden und hätten zudem ihre Personalien freiwillig eingegeben, teilte die Justizbehörde weiter mit. Offenbar hätten viele nicht verstanden, dass sie damit einen Vertrag eingegangen seien, erklärte Sprecherin Hildegard Becker-Toussaint. "Man muss im Internet genauso Vorsicht walten lassen wie bei schriftlichen Verträgen oder bei Geschäften an der Haustür." Die Firma bediene sich vielleicht nicht der feinsten Geschäftspraktiken, strafbar habe sie sich aber nicht gemacht.

Möglicherweise seien die Nutzer auch mit der Qualität der zugesandten Services nicht zufrieden gewesen, die sich gelegentlich auf Links zur Internet-Enzyklopädie Wikipedia beschränkt hätten. Die Strafanzeige entbinde die Leute nicht - wie häufig angenommen - von ihrer Zahlungspflicht, sagte Becker-Toussaint. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat nach Angaben ihres Sprechers Neuber bislang 3 000 Verfahren mit dem selben Ergebnis eingestellt. Weitere 5 000 Anzeigen stünden kurz vor dem Abschluss.

Weitere Verfahren laufen

Wie uns die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärte, betreffe diese strafrechtliche Entscheidung nicht die Frage, ob durch den Besuch der Internetseiten wirksame Abonnement-Verträge zustande kommen können und damit die Rechnungen der Schmidtleins an die Internetnutzer berechtigt sind oder nicht. Der vzbv selbst hat wie berichtet ein Gewinnabschöpfungsverfahren gegen die Internetfirma angestrengt. Hierfür ist aber der Verkündungstermin auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

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