Freiheitsstrafen

Urteil im Osnabrücker Dialer-Prozess ist rechtskräftig

Dialer-Betrüger müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis
Von dpa / Marie-Anne Winter

Das 2006 gefällte Urteil im Osnabrücker Autodialer-Prozess um illegale Einwahlprogramme ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision der Angeklagten verworfen und die Staatsanwaltschaft daraufhin die ihrerseits eingelegte Revision zurückgenommen, teilte das Landgericht Osnabrück heute mit. Damit hat der BGH die Urteile gegen zwei Männer bestätigt, die auf vier Jahre sowie auf drei Jahre und drei Monate Haft lauten. Die Männer wurden Ende 2006 verurteilt, weil sie illegale, teure Einwahlprogramme auf Internet-Pornoseiten versteckt und einen Schaden von zwölf Millionen Euro angerichtet hatten.