Themenspecial Telefon und Internet im Festnetz und schluss

Vorzeitige Kündigung des Telefon- oder Internetvertrags

Umzug, Krankheit, Heirat - das Leben ändert sich. Und der Anbieter?
Von Marie-Anne Winter

Diese Formalien sollten selbstverständlich auch bei allen anderen Kündigungen beachtet werden. Ein Grund für eine vorzeitige Kündigung ist beispielsweise ein Umzug an einen anderen Ort, der von dem Anbieter, bei dem man seinen Anschluss hat, nicht versorgt wird. Hier haben beispielsweise Kabel Deutschland, Versatel und freenet auf Anfrage geantwortet, dass in diesem Fall eine Kündigung akzeptiert würde, vorausgesetzt, der Kunde könne den Nachweis erbringen, dass er in ein nicht versorgtes Gebiet umzieht. Entsprechende Belege können die Kopie des Mietvertrages oder der Meldebescheinigung sein.

Zieht der Kunde dagegen in einen anderen Ort, der ebenfalls versorgt wird, bestehen die Anbieter in der Regel darauf, den Vertrag fortzusetzen. Viele Anbieter bieten für solche Fälle einen Umzugsservice an, bei dem Formalitäten wie Anschluss am alten Ort kündigen und am neuen Ort beantragen automatisch erledigt werden. Manche Unternehmen lassen in diesem Fall die Vertragslaufzeit neu laufen, man wird also wieder wie ein Neukunde behandelt. Vorteil in diesem Fall wäre dann, dass man auch auf andere Produkte des Anbieters umsteigen kann, die man eventuell lieber haben möchte. In den meisten Fällen sollte im Rahmen eines Umzugs ein Tarifwechsel beim gleichen Anbieter kein Problem sein. Wenn der Anbieter darauf besteht, einen unvorteilhaften Vertrag zu den alten Konditionen, aber mit neuer Vertragslaufzeit fortzusetzen, könnte eine Beratung bei der Verbraucherzentrale hilfreich sein, weil man in diesem Fall einseitig benachteiligt wird und das nicht akzeptieren sollte.

Private Lebensplanung oder höhere Gewalt?

Es kann allerdings sein, dass am neuen Ort nicht die gleichen Leistungen erbracht werden können, die man bisher vereinbart hatte. Man nutzte beispielsweise bei der Telekom einen Call&Surf Complete Plus mit 16 MBit/s, am neuen Wohnort ist aber nur DSL mit 2 MBit/s verfügbar. Auch in diesem Fall gelte selbstverständlich die Regel, das Verträge zu erfüllen sind, wie Telekom-Sprecher Marc Sausen gegenüber teltarif.de erklärte. Denn ein Umzug falle unter die persönliche Lebensplanung des Vertragsteilnehmers und sei kein Fall von höhrer Gewalt, wie das etwa bei einem Soldaten der Fall wäre, der zu einem Auslandeinsatz abkommandiert werde. Die jeweiligen Angebote seien auf die entsprechende Vertragslaufzeit hin kalkuliert, weshalb die Anbieter darauf angewiesen seien, dass diese entsprechend eingehalten werde. Dennoch würde die Telekom Kunden in diesen Fällen entgegen kommen und beispielsweise den Abschluss einen anderen Produktes am neuen Wohnort ermöglichen, dieses wäre dann allerdings ein Neuvertrag mit entsprechender Laufzeit, dafür würde der alte Vertrag vorzeitig aufgelöst.

Ähnlich äußerte sich auch 1&1-Sprecher Michael Frenzel. Bei einem Vertrag über 24 Monate profitierten die Kunden von Subventionen für die Hardware und günstigeren Preisen, die sich nur rechnen würden, wenn die Kunden die Mindestlaufzeit auch erfüllen. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags sei aber trotzdem möglich, allerdings müssten sich die Kunden dann mit einer gewissen Ablösesumme beteiligen, die nach der Restlaufzeit des Vertrages kalkuliert werde.

Schwierig wird es allerdings dann, wenn eindeutige Nachweise fehlen. Es kommt immer wieder vor, dass man beispielsweise ein Zimmer als Zwischenmieter nimmt, der eigentliche Vermieter aber nichts davon mitbekommen soll und man sich entsprechend nicht anmelden kann oder möchte, weil man keinen offiziellen Miet- oder Untermietvertrag hat. Auch in diesen Fällen kann man versuchen, seinem Anbieter die Umstände zu erklären, die zum Kündigungswunsch führen. Was man sonst noch beachten sollte, finden Sie auf der nächsten Seite.

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