Gerichtsverfahren

EuGH könnte 0,4-Cent-Ortsnetz-Zuschlag rückwirkend kippen

Bekommen 01051, Arcor und Tele2 mehrere Millionen Euro aus 2003 zurück?
Von Thorsten Neuhetzki

Im Jahr 2003 drohte dem erst gerade eingeführten Call by Call im eigenen Ortsnetz schon der Todesstoß. Am 29. April des Jahres - fünf Tage nach Einführung von Call by Call im Ortsnetz - beschloss die damalige Regulierungsbehörde (RegTP, heute Bundesnetzagentur), auf Antrag der Deutschen Telekom, dass die Wettbewerber der Deutsche Telekom ab 1. Juli 2003 einen Zuschlag auf das Zuführungsentgelt zahlen müssen, wenn sie ein Ortsgespräch vermitteln. Dieser Betrag von nur marginal erscheinenden 0,4 Cent pro Minute netto hätte auf Dauer jedoch das Aus für Call-by-Call-Gespräche innerhalb des eigenen Ortes bedeutet. Denn zu diesen 0,4 Cent pro Minute sind noch die normalen Interconnection-Kosten sowie die Kosten für die Rechnungslegung gekommen, so dass die Vorleistungskosten zum Teil schon über den Minutenpreisen der Telekom gelegen haben. Zudem lagen die Vorleistungskosten für ein Ortsgespräch somit über denen eines Ferngespräches.

0,4-Cent-Zuschlag, weil Endkundenanschluss zu billig war

Hintergrund für den Aufschlag war eine Klausel im damaligen Telekommunikationsgesetz (TKG), die Call-by-Call-Anbieter verpflichtete, sich angemessen an den Kosten für die Infrastruktur zu beteiligen. Zudem rügten seinerzeit die EU-Kommissare, der Abstand zwischen den Preisen für den entbündelten Teilnehmeranschluss (TAL), den die Telekom-Konkurrenten für eine komplette Anmietung eines Anschlusses zahlen müssen, sei höher als der Preis, den die Telekom ihren Kunden in Rechnung stellt. Dieser Abstand betrug 1,40 Euro - auf diese monatliche Obergrenze war der 0,4-Cent-Zuschlag damals auch festgelegt worden. Am 1. September erhöhte die Telekom die Kosten für ihren Telefonanschluss um 1,94 Euro brutto (1,62 Euro netto) auf 15,66 Euro. Doch der Zuschlag bliebt zunächst bestehen - bis zum 23. September 2003.

Diese 23 Tage sind Rechtsanwalt Dr. Marc Schütze von der Kanzlei JUCONOMY Rechtsanwälte, die den Call-by-Call-Anbieter 01051 Telecom vertritt, vollkommen unverständlich. 01051 ist neben Tele2 und Arcor eine der Firmen, die gegen den 0,4-Cent-Zuschlag klagen und auf Rückzahlung der geflossenen Gelder pochen. "Dabei geht es um mehrere Millionen Euro", so Schütze gegenüber teltarif.de Mittlerweile ist das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig, vor einigen Tagen hat Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer die Schlussanträge in den Rechtssachen C-152/07 bis C-154/07 veröffentlicht, denen zwei Vorlagefragen des Bundesverwaltungsgericht zu Grunde liegen. In seinen Augen hat die Genehmigung des Anschlusskostenbeitrags durch den Regulierer gegen EU-Recht verstoßen. Dies müssten die nationalen Gerichte berücksichtigen.

Generalanwalt: "Telekom beklagt sich wie ein eingebildeter Kranker"

Colomer wählt in seinem Schlussantrag eine für Juristen ungewohnt blumige Sprache, weswegen sich einige Zitate aus dem 16-seitigen Dokument durchaus lohnen. „Wie ein eingebildeter Kranker beklagt sich die Deutsche Telekom über das anachronistische Defizit, für das meines Erachtens sie selbst allein verantwortlich ist." So kommentiert Colomer die Telekom-Behauptung, dass der Regulierer das angebliche Anschlussdefizit verantworte, welches durch den Anschlusskostenbeitrag ausgeglichen werden sollte.

Schließt sich der EuGH den Schlussanträgen an und würde dann auch das Bundesverwaltungsgericht den Umsetzungsbeschluss entsprechend fassen, könnten die drei Gesellschaften mit einer Rückerstattung dieser Anschlusskostenbeiträge rechnen. Sollte der EuGH anders entscheiden, so würde man dann wegen der 23 Tage im September 2003 weiter klagen. Bis es zu einem Urteil und einer eventuellen Rückzahlung kommt, vergehen aber wohl noch einige Monate. Schütze geht davon aus, dass "Ende 2008, vielleicht 2009" damit gerechnet werden kann, dass das Bundesverwaltungsgericht einen entsprechenden Umsetzungsbeschluss verfasst.

Kommentar: EuGH könnte Wettbewerb nachträglich fördern

Bleibt zu hoffen, dass die drei Festnetzanbieter ihre Interconnection-Beträge am Ende zurück gezahlt bekommen. Der Europäische Gerichtshof hat nun die Chance, eine vor mehr als 5 Jahren mit heißer Nadel gestrickte TKG-Änderung und den zugehörigen Beschluss des Regulierers rückgängig zu machen. Die Verbindungsnetzbetreiber wären dadurch nachträglich um einen Millionenbetrag entlastet, der einige Monate dazu diente, den Wettbewerb zu behindern statt ihn zu fördern. Eine Bewertung dessen hat teltarif seinerzeit bereits in einem Editorial vorgenommen.