Themenspecial Senioren sichere Seite

Online-Kauf zur Sicherheit per Ausdruck dokumentieren

Vor allem junge Erwachsene nutzen Online-Shopping
Von dpa / ddp / Ralf Trautmann

Beim Einkaufen über das Netz empfiehlt es sich, alle Bestellschritte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers auszudrucken. Bestätigt der Anbieter die Bestellung per Mail, wird auch diese am besten aufbewahrt, rät der Branchenverband BITKOM in Berlin. Dann ist der Kunde in einer guten Ausgangsposition, falls der Händler einen anderen Gegenstand als den bestellten oder gar nicht liefert - und sich womöglich auf zwischenzeitig geänderte Bedingungen beruft.

Läuft der Bestellvorgang glatt, gefällt dem Kunden das Gelieferte aber nicht, kann er es in der Regel innerhalb von zwei Wochen an den Verkäufer zurückschicken. Dieser muss ihm den Kaufpreis erstatten. Die Rücksende-Kosten muss der Händler dagegen nur übernehmen, wenn der Artikel mehr als 40 Euro kostet.

Weihnachtsgeschenke: Jeder siebte Bundesbürger ab 14 Jahren plant Online-Kauf

Bereits mehr als zwei Millionen Verbraucher haben in diesem Jahr online Weihnachtsgeschenke gekauft, wie eine gemeinsame Studie von BITKOM und dem Institut Forsa ergab. Viele Bundesbürger haben noch vor, in diesem Jahr ihre Weihnachtsgeschenke über das Internet zu erwerben. Laut der Umfrage planen weitere 10,5 Millionen Menschen einen Online-Kauf. Das sei jeder siebte Bundesbürger ab 14 Jahren. Hinzu kämen weitere 7,7 Millionen, die über einen Einkauf bei einem der diversen Online-Anbieter nachdächten.

Vor allem junge Erwachsene orderten ihre Weihnachtsgeschenke im Netz. In der Altersgruppe zwischen 18 und 44 Jahren habe jeder Vierte entsprechende Pläne oder bereits Präsente für Weihnachten bestellt. Dagegen wollten nur zwei Prozent der Senioren ab 60 Jahren im Web kaufen. Geringer seien die Unterschiede nach Geschlechtern. 18 Prozent der Männer nutzten das Internet für Einkäufe. Bei den Frauen seien es 13 Prozent.