Bekanntgabe

Offiziell: Regulierer genehmigt erstmals Interconnection-Erhöhung

0,21-Cent-Zuschlag der Telekom zu alternativen Anbietern entfällt
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur hat am späten Nachmittag die ab Montag geltenden Interconnection-Gebühren bekannt gegeben und damit indirekt einen Bericht der FAZ von heute bestätigt: Die Kosten für die Vermittlung zwischen einem Wettbewerbernetz und dem der Telekom steigen leicht an, nachdem sie jahrelang gesunken waren. Der Faktor liegt, wie berichtet, bei durchschnittlich 4,4 Prozent. Die Telekom hatte eine Anhebung um durchschnittlich zehn Prozent beantragt.

In Tarifzone I (Verbindungsübergabe auf der untersten Netzebene) werden an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) 0,54 Cent pro Minute (netto) in Rechnung gestellt - bisher 0,52 Cent pro Minute, in der übrigen Zeit (Nebentarif) von 18 Uhr bis 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen 0,38 Cent pro Minute - bisher 0,36 Cent pro Minute. Diese ist mit 5,5 Prozent die stärkste Einzel-Erhöhung.

Falls die Verbindungen auf einer höheren Netzebene übergeben werden und daher auch mehr Netzelemente der Telekom genutzt werden (Tarifzone II), erhöhen sich die Entgelte in der Haupt- und Nebenzeit um jeweils 0,01 Cent pro Minute auf künftig 0,89 Cent pro Minute bzw. 0,60 Cent pro Minute. Die Entgelte der Tarifzone III betragen jetzt in der Hauptzeit 1,34 Cent pro Minute - bisher 1,36 Cent pro Minute, in der Nebenzeit bleibt es wie bisher bei 0,89 Cent pro Minute.

Neben diesen Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistung umfasst die Genehmigung auch die daraus abgeleiteten Entgelte für "optionale und zusätzliche Leistungen", die unter andere Zuführungen zu Mehrwertdiensten, den Transit zwischen verschiedenen Netzen oder die Zuführung von Internet-by-Call-Verbindungen umfassen.

Kurth: "Preisanhebung ist moderat und für die Wettbewerber verkraftbar"

"Die Preisanhebung begründet sich im Wesentlichen durch die deutlich zurückgehenden Verkehrsmengen im klassischen Telefonnetz, zum Beispiel wegen der wachsenden Bedeutung der Telefonie über das Internet und die Mobilfunksubstitution, die zu höheren Kosten je Minute führen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Zwar stünden der Verkehrsreduzierung effizienzbezogene Kürzungen gegenüber, jedoch gleichen diese Korrekturen die Effekte des Verkehrsrückgangs nicht mehr vollumfänglich aus.

Zudem konnten jetzt auch bei der Genehmigung der Zusammenschaltungsentgelte die von der Telekom geltend gemachten Aufwendungen für Abfindungszahlungen, die sie im Rahmen ihres Personalrestrukturierungsprogramms tätigt, sowie die Kosten für die Personalauffanggesellschaft "Vivento" berücksichtigt werden. "Die sich aus diesen Faktoren ergebende Preisanhebung ist moderat und für die Wettbewerber verkraftbar", so Kurth. Die Entscheidung zeige, dass auch regulierte Entgelte für Zugangsleistungen steigen können, wenn die in einem transparenten und unabhängigen Beschlusskammerverfahren ermittelten und geprüften Fakten dafür sprechen. "Insoweit ist das immer wieder lancierte Vorurteil, Entgeltregulierung führe per se nur zu Preissenkungen, erneut widerlegt."

VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner sieht das anders: "Es nicht verständlich, dass die Regulierungsbehörde überhaupt der Forderung der Telekom nachgekommen ist. Die drastischen Einsparungen unter anderem bei den Hardwarekosten haben nach Berechnung der Wettbewerber die höheren Betriebskosten aufgrund geringerer Netzauslastung ausgeglichen oder sogar überkompensiert. Die Preise hätten daher stabil bleiben wenn nicht gar gesenkt werden müssen."

Kein Zuschlag mehr für alternative Netzbetreiber

Die neuen Entgelte wurden für einen Zeitraum von gut zweieinhalb Jahren bis zum 30. Juni 2011 genehmigt. Alternative Anbieter dürfen keinen Zuschlag mehr erheben, wenn die Gespräche in ihre Netze zugestellt wurden. Zahlreiche alternative Anbieter hatten bislang 0,17 Cent pro Minute netto zusätzlich berechnet, die Telekom hatte diesen als 0,21-Cent-Zuschlag in vielen Tarifen an die Kunden weitergegeben. Einige Anbieter hatten diesen Zuschlag zwar erneut beantragt, diese Anträge wurden jedoch abgelehnt, wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage von teltarif.de mitteilte. Heute Morgen war bereits zu erfahren, dass dieser Zuschlag bei der Telekom ab Montag auch für Bestandskunden entfällt.

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