Urteil

Bewährungsstrafe für mobilcom-Gründer Gerhard Schmid

Ex-Milliardär Gerhard Schmid muss nicht ins Gefängnis
Von dpa / Marie-Anne Winter

Der mobilcom-Gründer und Ex-Milliardär Gerhard Schmid muss nicht ins Gefängnis. Das Kieler Landgericht verurteilte den 56-Jährigen heute wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Fünf Monate gelten bereits als verbüßt. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Sie warf Schmid vor, im Herbst 2002 Bargeld und Unternehmensanteile im Wert von insgesamt 1,2 Millionen Euro "beiseitegeschafft" zu haben. Die Verteidigung kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Sie hatte Freispruch verlangt.

Die Anklage warf Schmid vor, die Vermögenswerte vor einer drohenden Pfändung in Sicherheit gebracht haben, nachdem ihm die SachsenLB ein 100-Millionen-Euro-Darlehen gekündigt hatte. Schmids Verteidiger hielten dagegen, das Darlehen sei zu Unrecht gekündigt worden, ihr Mandant also nie zahlungspflichtig und damit auch nicht zahlungsunfähig gewesen. Außerdem seien alle Transaktionen offen und nachvollziehbar gewesen.

Ursprünglich sollte die Verhandlung, die das Gericht seit Juli 2007 beschäftigt, nur zwei Tage dauern. Dann jedoch zogen immer neue Anträge, Beweise und Zeugen und unerwartete Wendungen den Prozess in die Länge. So hielt selbst die Staatsanwaltschaft anfangs einen Freispruch Schmids für denkbar, erweiterte dann aber später sogar die Anklage von einfachem auf dreifachen Bankrott.