Einigung

Netflix, Spotify & Co.: Künftig auch im EU-Ausland streamen

Abo-Kunden von Streaming-Diensten wie Netflix, Maxdome sowie Spotify sollen die Inhalte künftig auch im EU-Ausland abrufen können. Darauf haben sich die EU-Minister für Wettbewerbs­fähigkeit geeinigt.
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Neflix, Spotify & Co.: Künftig auch im EU-Ausland streamen Netflix, Spotify & Co.: Künftig auch im EU-Ausland streamen
Bild © ikKsuEpseLonZet - Fotolia.com, dpa, teltarif.de
Abo-Kunden von Streaming-Diensten wie Netflix, Maxdome sowie Amazon Musik und Video konnten bislang nur in Deutschland Musik und Videos streamen. Denn aus lizenzrechtlichen Gründen ist der Zugriff für deutsche Nutzer nur im Heimatland möglich. Wer dennoch auf die Medien zugreifen wollte, musste diese vor Reiseantritt entweder herunterladen oder die Sperre mit einem VPN-Tunnel umgehen.

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Das könnte sich aber bald schon ändern: Musik oder Filme sollen künftig auch auf Reisen innerhalb der EU per Stream verfügbar sein. Gleiches gilt für die Onleihe von E-Books. Voraussetzung ist, dass der Nutzer ein kostenpflichtiges Abonnement beim jeweiligen (Streaming-)Anbieter besitzt. Darauf haben sich die EU-Minister für Wettbewerbs­fähigkeit heute in Brüssel geeinigt. Derzeit steht dem oft das nur für bestimmte Länder erteilte Urheberrecht im Weg.

Nach dem Beschluss der Minister können nun Gespräche zwischen Unterhändlern des Europaparlaments und der EU-Staaten beginnen. Am Ende müssen sich beide Seiten einig werden.

Digitales Zeitalter erfordert ein Umdenken

"Das Europäische Urheberrecht muss an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters angepasst werden", erklärte Gerd Billen, Staatssekretär aus dem Bundesministerium für Verbraucherschutz. "Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher schauen Filme oder Fernsehserien im Internet, lesen E-Books oder verfolgen online Sportereignisse. (...) Wer Online-Angebote in seinem Heimatstaat abonniert hat, soll diese künftig auch uneingeschränkt nutzen können, wenn er sich zeitweise im EU-Ausland aufhält." Entscheidend für den Zugriff wäre damit der nachgewiesene Wohnort, nicht der aktuelle Aufenthaltsort.

Angedacht ist, dass Bezahl-Anbieter den Zugang bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten im EU-Ausland möglich machen müssen. Anbietern von Gratis-Inhalten wäre das freigestellt.

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