Transparenz

Verbraucherschützer fordern Call-by-Call-Preisansage-Pflicht

"Gesetzgeber muss für die nötige Preistransparenz sorgen"
Von AFP / Thorsten Neuhetzki

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine gesetzliche Pflicht zur Preisansage bei Call-by-Call-Vorwahlen gefordert. Anlass sei der Fall des Anbieters PM2 (01056), der seine freiwillige Preisansage einstellte und die Tarife auf ein Vielfaches erhöhte, teilte der VZBV mit. Gegen das Unternehmen sei inzwischen eine Unterlassungsklage beim Landgericht Darmstadt eingereicht worden. "Der Gesetzgeber muss für die nötige Preistransparenz sorgen. Dazu ist eine Ansagepflicht erforderlich", erklärte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Auch die Bundesnetzagentur hatte dem zuständigen Wirtschaftsministerium bereits empfohlen, das Gesetz entsprechend zu ändern. Auch teltarif.de fordert schon seit langem eine solche Informationsverpflichtung für die Anbieter.

Trotz der Zunahme von Telefon-Flatrates nutzen Verbraucher weiterhin so genannte Call-by-Call-Vorwahlen, um gerade bei teuren Auslandsverbindungen oder bei Anrufen aufs Handy Kosten zu sparen. Beim Telefonanbieter PM2 wurden die Kunden der Verbraucherzentrale zufolge aber mit "horrenden Rechnungen" konfrontiert. Der Verband rät den betroffenen Kunden deshalb zum Widerspruch und bietet Beratung an. Einen Musterbrief können Verbraucher auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen herunterladen.