Abhgehört

DE-CIX-Betreiber verklagt BND

Notfalls bis zum Bundes­verfassungs­gericht: Der Eco-Verband will den BND wegen seiner Abhörpraxis am DE-CIX verklagen. Dieser fängt die Daten von Ausländern beim Daten-Transit ab.
Von Thorsten Neuhetzki

Wie viel darf der BND am De-CIX mithören? Wie viel darf der BND am De-CIX mithören?
Quelle: De-CIX
Der Betreiber des DE-CIX will den Bundesnachrichtendienst (BND) verklagen. Dabei geht es dem Eco-Verband als Betreiber des weltweit größten Internetknotens um die Überwachung des Nachrichtendienstes. DE-CIX-Aufsichtsrat Klaus Landefeld sagte Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR, man "bezweifle die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen" und halte sie "für unzulässig". Er kündigte zunächst eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Im Falle einer Niederlage werde man vor das Verfassungsgericht ziehen.

3,9 TBit/s Daten werden in der Spitze übertragen

Wie viel darf der BND am De-CIX mithören? Wie viel darf der BND am De-CIX mithören?
Quelle: De-CIX
Im Rahmen der Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden war auch bekannt geworden, dass der BND am deutschen Internetknoten die Kommunikation überwacht. Das sei seit mindestens 2009 der Fall. Zwar darf der BND offiziell keine Kommunikation von Deutschen abhören, der DE-CIX dient jedoch auch als Transit-Knoten, über den Datenverkehr aus dem Ausland ins Ausland abgewickelt wird. Beim DE-CIX laufen globale Netze zusammen, der Datendurchsatz lag vergangenen Sonntag in der Spitze bei 3,9 TBit/s - im Schnitt liegt er bei 2,8 GBit/s. Zuletzt hatte sich auch die Deutsche Telekom verstärkt an diesem Austauschpunkt engagiert, um weniger Daten über ausländische Leitungen schicken zu müssen.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung haben die DE-CIX-Betreiber bereits vor Monaten externe Gutachter damit beauftragt, die Rechtmäßigkeit der Überwachung zu prüfen. Der Anbieter bemängelt demnach, dass das für die Überwachung deutscher Kommunikation einschlägige G10-Gesetz "veraltet und für das digitale Zeitalter nicht präzise genug" sei. Auch will man prüfen lassen, ob es mit deutschem Recht vereinbar ist, Ausländer ohne jede Einschränkung abzuhören.

"Wir sind nicht davon ausgegangen, dass Transitverkehre als völlig vogelfrei betrachtet werden", sagt Landefeld. Diese weltweit von Geheimdiensten praktizierte Methode war durch die NSA-Enthüllungen in die Kritik geraten. Der Eco hatte stets betont, keine ausländischen Nachrichtendienste zu unterstützen.

Eco-Verband soll schon 2008 Bedenken geäußert haben

DE-CIX hatte sich nach Angaben des NDR bereits 2008 an die G-10-Kommission des Deutschen Bundestages gewandt, um über seine juristischen Bedenken zu sprechen. Landefeld berichtete im März in einer Vernehmung vor dem NSA-Unter­suchungs­ausschuss, er sei daraufhin vom Kanzleramt daran gehindert worden. Landefeld kritisierte dies als "Powerplay".

In der Bundesregierung werde nun nach einem Weg gesucht, die in die Kritik geratenen Überwachungsmethoden mit einer neuen gesetzlichen Regelung abzusichern - darauf dränge auch die SPD, berichtet der NDR weiter. Zuletzt war die Kritik an den BND-Praktiken immer lauter geworden, vor allem in der dafür zuständigen G10-Kommission des Bundestages.

Deren Mitglied Frank Hofmann, ein früherer SPD-Bundestagsabgeordneter, erhebt jetzt schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung und spricht von "Trickserei" und einer "Täuschung der Kommission" durch die Bundesregierung. Diese hat immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die BND-Praktiken von denen der NSA unterscheiden. Auch seien alle Gremien des Bundestages immer zutreffend unterrichtet worden. Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung einen ersten Gesetzentwurf vorlegen.

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