BND: Rechtswidrige Datenabfrage in großem Stil
Hat der BND rechtswidrig Daten abgefragt?
dpa
Seit Jahren soll der Bundesnachrichtendienst zu
Aufklärungszwecken in großem Stil Daten aus dem Internet-Knoten
De-Cix in Frankfurt abgreifen. Über diese Praxis verhandelt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Konkret
soll nach der Klage von De-Cix die Art der strategischen
Fernmeldeüberwachung gerichtlich überprüft werden.
Nur ein Verhandlungstag angesetzt
Hat der BND rechtswidrig Daten abgefragt?
dpa
Der Betreiber ist überzeugt, dass rechtswidrige Daten aus einem rein
inländischen Netzknotenpunkt erhoben und inländischer
Telekommunikationsverkehr ausgewertet werde. Das Gesetz ermächtige
lediglich die Überwachung von internationalen, grenzüberschreitenden
Telekommunikationsbeziehungen. Zudem erhebe der BND den Datenverkehr
eines bestimmten Protokolls vollständig, ohne die gesetzlich
vorgesehene quantitative Beschränkung auf 20 Prozent.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute in erster Instanz. Zwar hat das Gericht lediglich einen Prozesstag angesetzt. Trotzdem ist es unklar, ob auch am heutigen Tage eine Entscheidung verkündet wird. Denkbar ist auch, dass der Senat einen Verkündungstermin ansetzt. Als nächste Instanz kommt dann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe infrage.
Der De-Cix in Frankfurt ist nach Angaben des Unternehmens der Internet-Knoten mit dem höchsten Datendurchsatz weltweit. In Spitzenzeiten werden dort täglich mehr als fünf Terabit pro Sekunden durchgeleitet. Über 800 Internet-Provider aus mehr als 60 Ländern tauschen dort einen großen Teil ihres Internetverkehrs aus.
Bei der Klage handelt es sich nicht um die erste des Unternehmens gegen den BND. In einer weiteren Meldung berichten wir, aus welchem Grund das letzte Mal gegen den Bundesnachrichtendienst geklagt wurde.