Dialer: Ein Relikt der Anfangsjahre im Internet
Dialer: Ein Relikt der Internet-Anfangsjahre
Fotos: Image licensed by Ingram Image/onniechua-fotolia.com/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Eine angepasste Gesetzeslage und die heutige
Dominanz von Breitbandverbindungen gegenüber
Internet by Call über Modem und
ISDN haben den
Dialer-Betreibern in
Deutschland das
Leben sehr schwer bis unmöglich gemacht - bis 2021 war unter strengen Auflagen nur noch die schmale
0900-9-Gasse (oder, etwas schwerer zu erkennen, 09009 geschrieben) für
Dialer geöffnet. Seit dem 01.12.2021 ist ihr Einsatz nach § 114 Abs. 1 TKG unzulässig. Die Nummerngasse 0900-9 dient seitdem, wie -2, -4, -6, -7 und -8, als Reserve.
Dialer: Ein Relikt der Internet-Anfangsjahre
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Radikallösung: Rufnummerngassen sperren
Für klassische Modem- bzw. ISDN-Nutzer war die Gefahr über viele Jahre trotz der neuen Rufnummerngasse dennoch nicht vollkommen gebannt, und wer sich absichern wollte, musste über den Einsatz von Schutzsoftware nachdenken. Dazu waren sowohl spezielle Anti-Spyware-Programme als auch viele Antiviren-Schutzprogramme geeignet. Auch die Microsoft-eigene Lösung "Windows Defender" für Windows-Systeme fand Dialer, zudem waren weitere Anti-Spyware-Programme verfügbar, die diesen Funktionsumfang mit abdeckten.
Wer eine neuere Windows-Variante (ab Windows Vista) nutzte, wurde zudem durch ein ausgeklügelteres Rechtesystem und Rückfragen besser gegen Dialer geschützt. Nützlich war auch, die Sicherheitseinstellungen im benutzten Browser auszuschöpfen: So empfahl es sich, keine automatischen Downloads zuzulassen - heutzutage eine Standardeinstellung. Seit längerem waren auch schon Programme auf dem Markt, die es erlaubten, über die ISDN-Hardware gezielt Rufnummern zu sperren. Für das äußerst seltene Szenario, das trotz Breitband zusätzlich ein Modem oder eine ISDN-Karte zum Beispiel zum Faxen betrieben wurde, war im Zweifel während des Surfens im Internet die Trennung der Schmalband-Hardware vom Telefonanschluss sinnvoll.
DFÜ-Netzwerk musste kontrolliert werden
Doch abseits dieser Vorkehrungen lohnte es sich, auf weitere Details zu achten: Eine regelmäßige Kontrolle der DFÜ-Netzwerk-Einstellungen und ein kurzer Check bei jeder Einwahl, welcher Anbieter aktuell genutzt wird, waren selbstverständlich. Hatte sich im Ordner DFÜ-Netzwerk eine neue Verbindung installiert, von der nicht bekannt war, woher sie stammt, sollte sie besser gelöscht werden. Hierbei galt aber, dass durch die Löschaktion auch Beweise für ein eventuelles Vorgehen gegen den Dialer-Betrüger vernichtet wurden.
Bei manchem Link im Internet war zudem Vorsicht geboten: Es gab Seiten, bei denen die Chance, sich einen Dialer einzufangen, signifikant erhöht war - gesunder Menschenverstand half hierbei weiter.
Auch die gründliche Durchsicht der monatlichen Telefonrechnung war wichtig - wer ohnehin hohe Rechnungen hatte, bemerkte den einen oder anderen kleineren Dialerbetrug am Ende gar nicht. Wichtig war in diesem Zusammenhang auch, für den Telefonanschluss einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) zu beauftragen. Der Telefonanbieter muss einen solchen EVN in ungekürzter Standardform kostenlos zur Verfügung stellen. Erfahrungsgemäß taten sich die Anbieter schwer, wenn ein solcher Nachweis nachträglich verlangt wurde, also nachdem ein möglicher Betrug aufgefallen war. In diesem Fall durfte der Anbieter für den Aufwand auch ein Entgelt berechnen. Wenn von Anbieterseite kein Nachweis über die Verbindung mehr möglich war, musste der strittige Betrag unter bestimmten Umständen nicht gezahlt werden - dies galt aber natürlich zum Beispiel nicht, wenn der Nutzer auf die direkte Löschung von Verbindungsdaten bestanden hatte.
Dialer eingefangen: So war das Prozedere
Das Wichtigste war, dass Betroffene beweissichere Unterlagen sicherstellten und sammelten. Dazu gehörten die Telefonrechnung und Einzelverbindungsnachweise. Wenn der Internet-Nutzer noch wusste, auf welcher Seite er sich den Dialer "gefangen" haben könnte, musste er sich die Seite notieren oder speichern, wenn möglich mit Screenshots. Die Dialerdatenbank der Bundesnetzagentur existiert für Archiv-Recherchen inzwischen allerdings nicht mehr.
Betroffene Kunden mussten dann Einspruch gegen die Telefonrechnung beim Netzbetreiber erheben. Um ungewollte Mahnungen und negative Konsequenzen zu vermeiden, war es wichtig, die nicht fraglichen Beträge auf der Rechnung zu bezahlen und nur die beanstandeten Rechnungsposten einzubehalten.
Ratgeber zu Dialern im Überblick
- Grundlegende Informationen zu Dialern
- Dialer: Ein Relikt der Anfangsjahre im Internet
- Dialer: Die Gesetzeslage
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