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ePetition für eine Ansage-Pflicht bei Call-by-Call-Tarifen

Zwangsansage, Tarifchronik und kostenfreie Gespräche bei Verstößen
Von / Marie-Anne Winter

Immer wieder berichtet teltarif.de über Kostenfallen beim Telefonieren mit Call by Call. Denn die Preise können sich im Stundentakt und gerne auch ohne Vorwarnung ändern. Wenn dann die Telekom-Rechnung kommt - denn die Call-by-Call-Anbieter rechnen in der Regel über die Telekom ab - gibt es unter Umständen böse Überraschungen. Häufig ist dann auch keine zuverlässige Kontrolle der Verbindungen auf der Rechnung mehr möglich: Welcher Tarif galt vor ein oder zwei Monaten, als die Verbindung aufgebaut wurde?

Deshalb hat Dieter Schieber eine öffentliche elektronische Petition [Link entfernt] an den deutschen Bundestag gestartet, die im Internet mitgezeichnet werden kann. Wer noch nie an einer Petition teilgenommen hat, muss sich einmalig (kostenfrei) beim deutschen Bundestag anmelden.

Die Petition, die noch bis zum 28. Januar gezeichnet werden kann, sieht vor, dass alle Anbieter von Call-by-Call-Vorwahlen dazu verpflichtet werden, eine verbindliche und kostenfreie Ansage des jeweils geltenden Telefontarifs in Cent pro Minute vor jeder Verbindung zu schalten.

Gesprächspreise nachvollziehbar machen

Außerdem soll in dieser Ansage ein besonderer akkustischer Hinweis eingebaut werden ("Achtung - neuer Tarif"), falls sich der Telefontarif in den letzen vier Wochen geändert hat. Als Zeittaktung zur Abrechnung soll künftig maximal ein Minutentakt zulässig sein. Darüberhinaus fordert Schieber eine chronologische Dokumentation der Tarife auf der Internetpräsenz des Anbieters, die es zweifelsfrei ermöglicht, erhaltene Rechnungen nachzuvollziehen und gegebenenfalls zu reklamieren. Wenn ein Anbieter gegen diese Vorschrift verstößt, soll ihm nicht nur eine Geldbuße auferlegt werden, er soll auch keinen Anspruch mehr auf sein Tarifentgelt haben.

In seiner Begründung schreibt Schieber, dass einige Call-by-Call-Anbieter bei ihren Kunden erhebliche unkalkulierbare Kosten verursachen, in dem sie kurzfristig (zum Teil auch mehrmals täglich) ihre Tarife ändern. Selbst die Benutzung von vermeintlich "sicheren" Anbietern, die vor dem Telefonat eine Tarifansage machen, sei problematisch. Einerseits müsse man sehr schnell reagieren und eine mögliche Tariferhöhung erkennen, andererseits hätten manche Anbieter bereits den "Trick" verwendet, bei einer erheblichen Erhöhung die Tarifansage einfach nicht mehr zu schalten. Da die Anbieter derzeit nicht verpflichtet sind, ihre Tarife anzusagen und vielen Verbrauchern der Wegfall einer Ansage kaum auffalle, entstehe ein erhebliches Problem für den Verbraucherschutz.

Schieber geht es nach eigener Aussage darum, Verhaltensweisen von Anbietern zu regeln, die ganz offensichtlich versuchen würden, den Verbraucher gezielt zu übervorteilen, um damit zusätzlichen Gewinn zu machen. Deshalb sollten Tarifänderungen im Ansagetext bervorgehoben werden und bei Verstößen wirtschaftlich spürbare Sanktionen auf den Betreiber zukommen.

Ein Gesetzentwurf, der eine Ansage-Pflicht für Call-by-Call-Anbieter vorsah, scheiterte vor einigen Jahren im Bundesrat am Widerstand der von der CDU/CSU Länder.