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neue Informationen zu 01058 + ksp


12.06.2003 14:32 - Gestartet von Zahlungswilliger
Hallo @all,
schade das diese Informationen erst gefunden werden wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist!
Bei mir sieht's auch aus wie bei vielen anderen hier im Forum.

Gesamtrechnung von DTAG erhalten, aber nur den Mahnbetrag an DTAG bezahlt und anschließend Post von ksp erhalten.

Grundsätzlich bin ich ja zahlungswillig aber die zusätzlichen Gebühren sind auch mir zu heftig.

Meine Recherche im Internet ergab, das sehr wohl EINE Mahnung durch die 01058 ausgesprochen werden MUSS:

Nach der neuen Regelung ab dem 01.01.2002 kommt ein Schuldner/Käufer, der Verbraucher ist, nur dann nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, wenn er in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung darauf besonders hingewiesen wird

=> Da die 01058 nicht darauf hinweist, dürfte man sich doch nicht im VERZUG befinden.

Die AGB der 01058, nachzuvollziehen fällt auch sehr schwer, da ich bis dato weder im Internet noch per Post über die AGB informiert bin. Sollte also die o.g. Gesetzesänderung durch die ABG ausgeklammert werden kann Sie doch nicht gelten, weil nicht einsehbar bzw. verfügbar also auch nicht BEKANNT und dieses nicht bekannt machen ist doch ein Versäumnis der 01058.

Damit müßte doch eigentlich alle gute chancen haben aus der 01058 Problematik heraus zu kommen!!!
Liege ich da vielleicht falsch?

Hat vielleicht jemand hier weitere Infromationen, läuft schon ein Verfahren, gibt es bereits Urteile...

Fragen über Fragen
Ich wäre sehr dankbar für Antworten
Viele Grüsse an alle ksp Geschädigten

Frank