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R-Call: Erstes Urteil in der BRD (AG Gelsenkirchen)


05.10.2004 13:15 - Gestartet von Till Wollheim
Hallo,

das erste in der BRD zu R-Calls gefällte Urteil durch das AG Gelesenkirchen liegt vor. Der Klage der 01058 wurde stattgegeben.
Das Urteil ist juristisch allerdings nicht haltbar. Der Beklagte wird wohl in Berufung gehen.
Werde das Urteil noch gebührend veröffentlichen.

Tschüß
Till
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[1] Till Wollheim antwortet auf Till Wollheim
06.01.2005 17:45
Das erste Urteil wurde schon früher - bis zum Landgericht hoch - gesprochen vom AG und LG Braunschweig.
Skandalöserweise gibt es in der BRD noch immer keine zentrale Urteilsdatenbank für Zugriff kostenlos durchs Internet.
Kurz eine Klassengesellschaft.
Das Urteil des AG und LG Braunschweig wiesen die Klage zugunsten des Bürgers ab.
Hätte dieses Urteil dem hinterwäldlerischen AG Gelsnkirchen-Buer vorgelegen, wäre sicherlich auch zugunsten des Beklagten durch Richterin Locher entschieden wordern.
Tillh

Benutzer Till Wollheim schrieb:
Hallo,

das erste in der BRD zu R-Calls gefällte Urteil durch das AG Gelesenkirchen liegt vor. Der Klage der 01058 wurde stattgegeben.
Das Urteil ist juristisch allerdings nicht haltbar. Der Beklagte wird wohl in Berufung gehen.
Werde das Urteil noch gebührend veröffentlichen.

Tschüß
Till
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[1.1] klappehalten antwortet auf Till Wollheim
07.01.2005 08:01
Benutzer Till Wollheim schrieb:
Das erste Urteil wurde schon früher - bis zum Landgericht hoch
- gesprochen vom AG und LG Braunschweig.
Skandalöserweise gibt es in der BRD noch immer keine zentrale Urteilsdatenbank für Zugriff kostenlos durchs Internet.
Kurz eine Klassengesellschaft.
Das Urteil des AG und LG Braunschweig wiesen die Klage zugunsten des Bürgers ab.
Hätte dieses Urteil dem hinterwäldlerischen AG Gelsnkirchen-Buer vorgelegen, wäre sicherlich auch zugunsten des Beklagten durch Richterin Locher entschieden wordern.
Tillh

Benutzer Till Wollheim schrieb:
Hallo,

das erste in der BRD zu R-Calls gefällte Urteil durch das AG Gelesenkirchen liegt vor. Der Klage der 01058 wurde stattgegeben.
Das Urteil ist juristisch allerdings nicht haltbar. Der Beklagte wird wohl in Berufung gehen.
Werde das Urteil noch gebührend veröffentlichen.

Tschüß
Till

Worum geht es eigentlich?
Grüße
kh
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[1.1.1] Till Wollheim antwortet auf klappehalten
07.01.2005 18:45
Hallo,

schade daß Du nicht mit echtem Namen hier kommst - das ist doch viel persönlicher.
Anyway ...

Es geht um -> http://www.dr-bahr.com/findex.php?p=aufsaetze/verguetungspflicht_r_gespraech.html

Tschüß

Till