Das erste Urteil wurde schon früher - bis zum Landgericht hoch - gesprochen vom AG und LG Braunschweig.
Skandalöserweise gibt es in der BRD noch immer keine zentrale Urteilsdatenbank für Zugriff kostenlos durchs Internet.
Kurz eine Klassengesellschaft.
Das Urteil des AG und LG Braunschweig wiesen die Klage zugunsten des Bürgers ab.
Hätte dieses Urteil dem hinterwäldlerischen AG Gelsnkirchen-Buer vorgelegen, wäre sicherlich auch zugunsten des Beklagten durch Richterin Locher entschieden wordern.
Tillh
Benutzer Till Wollheim schrieb:
Hallo,
das erste in der BRD zu R-Calls gefällte Urteil durch das AG Gelesenkirchen liegt vor. Der Klage der 01058 wurde stattgegeben.
Das Urteil ist juristisch allerdings nicht haltbar. Der Beklagte wird wohl in Berufung gehen.
Werde das Urteil noch gebührend veröffentlichen.
Tschüß
Till