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Seltsame Mahnung von 01058 Telecom


26.03.2005 14:12 - Gestartet von philbo
Hallo zusammen!

Wir haben heute eine seltsame Mahnung von 01058 Telecom GmbH erhalten. Und zwar dreht es sich um einen Betrag in Höhe von 6,07 Euro. Angeblich hätten wir Dienste in Anspruch genommen, diese aber bisher nicht bezahlt. Was eigentlich aber gar nicht sein kann, da wir in den letzten Jahren nie eine einzige Rechnung der Telekom um irgendeinen Betrag gekürzt haben. D.h. wenn der Betrag auf der Rechnung aufgeführt gewesen wäre, hätten wir ihn mitbezahlt.

Das kurioseste an der Mahnung ist aber: Es soll sich um Gespräche vom 08.05.2002 handeln (Rechnung vom 28.05.2002), also fast drei Jahre alte Gespräche. Darüber haben wir natürlich keine Rechnung mehr.

Also, was empfehlt ihr? Ich meine ich zahle doch keine 6.07 €, wenn ich nicht mal sicher bin, ob das schonmal bezahlt wurde und ob ich überhaupt über die telefoniert habe! Auch wenn es kein hoher Betrag ist - komisch ist die Sache irgendwie schon.

Hat jemand einen Tipp für mich? Danke schonmal im Voraus.

Viele Grüße
Philipp
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[1] Ohrmuschel antwortet auf philbo
26.03.2005 16:24
Auf Kontoauszüge schauen ist erlaubt!

Benutzer philbo schrieb:
Hallo zusammen!

Wir haben heute eine seltsame Mahnung von 01058 Telecom GmbH erhalten. Und zwar dreht es sich um einen Betrag in Höhe von 6,07 Euro. Angeblich hätten wir Dienste in Anspruch genommen, diese aber bisher nicht bezahlt. Was eigentlich aber gar nicht sein kann, da wir in den letzten Jahren nie eine einzige Rechnung der Telekom um irgendeinen Betrag gekürzt haben. D.h. wenn der Betrag auf der Rechnung aufgeführt gewesen wäre, hätten wir ihn mitbezahlt.

Das kurioseste an der Mahnung ist aber: Es soll sich um Gespräche vom 08.05.2002 handeln (Rechnung vom 28.05.2002), also fast drei Jahre alte Gespräche. Darüber haben wir natürlich keine Rechnung mehr.

Also, was empfehlt ihr? Ich meine ich zahle doch keine 6.07 €, wenn ich nicht mal sicher bin, ob das schonmal bezahlt wurde und ob ich überhaupt über die telefoniert habe! Auch wenn es kein hoher Betrag ist - komisch ist die Sache irgendwie schon.

Hat jemand einen Tipp für mich? Danke schonmal im Voraus.

Viele Grüße
Philipp
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[1.1] philbo antwortet auf Ohrmuschel
26.03.2005 22:04
Benutzer Ohrmuschel schrieb:
Auf Kontoauszüge schauen ist erlaubt!

Naja, aber was bringt mir das? dann sehe ich, wieviel ich in dem Monat an die Telekom bezahlt habe, aber nicht ob die Gebühren von 01058 da mit bei waren (die alte Telekom Rechnung haben wir nicht mehr).
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[1.1.1] dzuiballe antwortet auf philbo
26.03.2005 22:14
warum rufst Du nicht mal den kundendienst der telekom an.
und...schick an 01058 eine email oder/und fax und lass den einzelverbindungsnachweis zusenden.

Sag das Du, falls alles stimmt zahlungswillig bist .
gruß
heike


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[1.1.2] harnisch.berlin antwortet auf philbo
24.07.2005 23:04
Hallo

habe auch sowas von 01058 bekommen und habe mit der Telekom
gesprochen die haben gesagt das die firma einen ansprechpartner bei der Telekom hat das ist so bei firmen
und sind verflichtet mir eine Rechnungskopie von 2003 zuschicken und sollte da was drauf stehen dann soll ich erst Zahlen wenn nicht und ich habe alles bezahlt 2003 dann wäre es betrug.

also warte ich ab
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[2] d-dorfer antwortet auf philbo
28.03.2005 13:01
Benutzer philbo schrieb:
Hallo zusammen!

Wir haben heute eine seltsame Mahnung von 01058 Telecom GmbH erhalten. Und zwar dreht es sich um einen Betrag in Höhe von 6,07 Euro. Angeblich hätten wir Dienste in Anspruch genommen, diese aber bisher nicht bezahlt. Was eigentlich aber gar nicht sein kann, da wir in den letzten Jahren nie eine einzige Rechnung der Telekom um irgendeinen Betrag gekürzt haben. D.h. wenn der Betrag auf der Rechnung aufgeführt gewesen wäre, hätten wir ihn mitbezahlt.

Das kurioseste an der Mahnung ist aber: Es soll sich um Gespräche vom 08.05.2002 handeln (Rechnung vom 28.05.2002), also fast drei Jahre alte Gespräche. Darüber haben wir natürlich keine Rechnung mehr.

Also, was empfehlt ihr? Ich meine ich zahle doch keine 6.07 €, wenn ich nicht mal sicher bin, ob das schonmal bezahlt wurde und ob ich überhaupt über die telefoniert habe! Auch wenn es kein hoher Betrag ist - komisch ist die Sache irgendwie schon.

Hat jemand einen Tipp für mich? Danke schonmal im Voraus.

Viele Grüße
Philipp

Die Sache dürfte verjährt sein, es sind nach 2002 zwei volle Kalenderjahre vergangen.

Gruß d-dorfer
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[2.1] philbo antwortet auf d-dorfer
28.03.2005 13:34
Benutzer d-dorfer schrieb:
Die Sache dürfte verjährt sein, es sind nach 2002 zwei volle Kalenderjahre vergangen.

Hallo...
Danke für die Antwort!
Und wie soll ich mich da jetzt verhalten? Soll ich denen ein Fax senden und schreiben, dass die Sache verjährt ist?

Gruß
Philipp
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[2.2] philbo antwortet auf d-dorfer
28.03.2005 13:45
Hallo nochmal,

habe gerade gelesen, dass laut §8 TKV Rechnungen jetzt erst nach 3 Jahren verjähren. Dass wurde wohl im letzten Jahr so eingeführt. Die 2-Jahres-Regelung aus dem BGB zählt dann wohl nicht mehr für Telefon-Rechnungen?!

Naja, aber auf jeden Fall trotzdem danke für den Tip.

Gruß
Philipp
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[3] l_2001 antwortet auf philbo
17.05.2005 10:36
Hi,

ich habe gestern auch eine seltsame mahnung von telecom 01058 bekommen.

das seltsame:
1.die angeblichen telefonate wurden mir von der deutschen telekom nie in rechnung gestellt.Also kann ich nicht nachvollziehen, wann ich den anbieter genutzt haben soll.

2. die mahngebühr von 5,oo euro im vergleich zum geforderten betrag von 1,60 euro erscheint mir etwas hoch und unseriös. ( da kann mir ja jeder irgend eine mahnung schicken)

3. bei der kundenhotline geht keiner ran, und sie kostet 12c die minute.

das also meine geschichte.
hat jemand einen tip?
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[3.1] Konfuse antwortet auf l_2001
19.06.2005 13:17
So, bei mir ist gestern auch so eine dubiose "Mahnung" eingetrudelt. Bei mir geht es um 1,08 Euro (angeblich aus Mai 2004) und die 5,00 Euro Mahngebüren.

In der Tat hatte ich vor Jahren mal einen Anbieter, dessen Gebühren die Telekom nicht überweisen konnte/wollte. Das stand dann aber auch auf der Telefonrechnung und ich habe den Betrag dann an den Anbieter überwiesen.
Da dies jetzt nicht der Fall war, gehe ich mal von einem Betrug aus!

Glücklicherweise, habe ich einen guten Anwalt in meinem Bekanntenkreis. Dem hab ich das Teil schon gegeben, wie's weitergeht schildere ich dann hier ...
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[3.1.1] jore antwortet auf Konfuse
11.08.2005 11:52
Benutzer Konfuse schrieb:
So, bei mir ist gestern auch so eine dubiose 'Mahnung' eingetrudelt. Bei mir geht es um 1,08 Euro (angeblich aus Mai 2004) und die 5,00 Euro Mahngebüren.

In der Tat hatte ich vor Jahren mal einen Anbieter, dessen Gebühren die Telekom nicht überweisen konnte/wollte. Das stand dann aber auch auf der Telefonrechnung und ich habe den Betrag dann an den Anbieter überwiesen.
Da dies jetzt nicht der Fall war, gehe ich mal von einem Betrug aus!

Glücklicherweise, habe ich einen guten Anwalt in meinem Bekanntenkreis. Dem hab ich das Teil schon gegeben, wie's weitergeht schildere ich dann hier ...

Hallo,
auch Ich habe heute eine solche Mahnung zu 01058 von einem Inkasso-Büro HFG bekommen. Ich habe meine alte Telekomm-Rechnung noch und geprüft: dort ist KEINERLEI 01058-Forderung enthalten!!
Die Abzocke ist wohl offensichtlich.
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[3.1.1.1] hotpepper antwortet auf jore
13.08.2005 19:06
Meine Mutter hatte gestern auch so eine Rechnung in der Post. Es geht um 1,52€ Hauptforderung, 12,50€ Inkasso und 5€ Mahngebühren zzgl. Zinsen, macht 19,28€. Die Rechnung ist angeblich vom 08.10.2002.
Also ich habe jetzt in einigen Foren mal gesucht und bin auch fündig geworden. Es scheint bei denen Standard zu sein Rechnungsbeträge einzuholen, die nie vertelefoniert worden sind.
Witzigerweise hab ich einen Beitrag gefunden, wo es genau um denselben Betrag wie bei meiner Mutter geht.
(http://www.recht-in.de/forum/beitrag.php?nr=106761&site=0)
Ich habe auch einen Beitrag bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen über die neuen Verjährungsfristen bei Telekommunikationsanbietern gefunden. Aus dem geht hervor (wenn ich es richtig verstanden habe), das Rechnungen VOR dem 15.12.2002 schon verjährt sind.
( http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ112394942017803/link195555A.html )
Ich habe ehrlich gesagt nicht vor eine Rechnung zu zahlen die es nie gegeben hat, auch wenn es kein sehr grosser Betrag ist. Aber das scheint die Masche zu sein, denn so kleine Bteräge zahlt man lieber bevor man sich Ärger einhandelt.... Rechnet euch das nur mal auf 1000 Leute aus... da kommt ne Menge zusammen
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[3.1.1.1.1] wingmann antwortet auf hotpepper
25.08.2005 22:28
Hallo und gute Tag,

habe heute mit der Post von HFG-Inkasso ein Schreiben bekommen.

"Forderung der Firma 01058 Telecom...bla..bla..
Rechnung vom15.01.2004

Unsere Auftraggeberin hat uns mitgeteilt dass sie nach erteilter rechnung der TelekomAG (DTAG) und nach bereits ertielten Mahnungen der Firma 01058 TelecomGmbH noch einen Betrag in Höhe von 1,50 EURO schulden.

Wir möchten sie bitten den Betrag zuzüglich 7,50 euro vorgerichtliche Mahnkosten, zzgl. Zinsen von 0,14 euro und 10,00 euro Inkassoksten also insgesammt 19,14 EURO !!!!!
binnen 14,Tagen zu überweisen"

Also mal abgesehn von der wircklich geringen summe von 1,50 euro, halte ich diese Forderung doch erheblich überzogen.
Zumal ich nie und nimmer eine rechnung von der fast mit der Telekom gleichklingenden Firma "Telecom" erhalten habe.
An einen derart schwachsinnigen Betrag hätte ich mich mit sicherheit und mit Freude erinnert.
Möglicherweise ist die forderung ja berechtigt, da ich des öfteren verspätet auf rechnungen von der Post gezahlt habe.
Nachsehn kann ich diese Rechnung leider nicht mehr da ich sie nicht habe.
Meine Frage an euch:
Was soll ich in diesem Fall tun?
Sofort alles bezahlen, oder die sache bis zum Mahnbescheid aussitzen und das berühmte kreuz bei :"Ich wiederspreche der Forderung" machen?
Wie ich sehe haben andere auch solche Schreiben mit mal 1,52euro oder 1,60euro bekommen.
Was macht Ihr in der angelegenheit?Ich geb ja zu das ich etwas verunsichert bin in der sache.
Hoffe Ihr könnt mir helfen.
Also nicht das ich das Geld nicht hätte, aber ich will auch nicht an einen Betrüger bezahlen, der mit dieser Masche etliche Leute um Ihr Geld bringt.

greetings
Wingmann
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[3.1.1.1.1.1] dzuiballe antwortet auf wingmann
28.08.2005 21:29
Zum Mahnbescheid wird es wohl nicht kommen ;)
Derartige Forderungen werden regelmäsig nach den traditionellen 2 bis 3 Mahnbriefen ( letze chance ) ausgebucht wobei ich sehr anzweifele ob es bei besagten Rechnungen mit rechten Dingen zugeht.

Ich würde einfach um die Inkassofirma zu nerven per fax die Vollmacht gemäß §§ 174 , 410 BGB anfordern und abwarten was passiert.

Eine Frechheit von diesen Firmen hier nach so langer Zeit Forderungen , selbst wenn berrechtigt , per inkassofirma einzufordern ! Sehr oft hat hier einfach auch die Telekom Beträge falsch verbucht ! Und dafür ist auf jeden fall der User nicht verantwortlich zu machen !
gruß
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[3.1.1.1.1.1.1] tyhar antwortet auf dzuiballe
30.11.2005 12:40
hi leute! erstmal finde ich eure tips sehr sehr gut, danke dafür!
habe dasselbe problem mit der 01058, und hatte schon überwiesen (20,36 Euro statt 2,72 Euro), nach dem lesen hier aber zurückgezogen! habe schon 3-4 briefwechsel mit der HFG gehabt, die haben mir auch die einzelverbindungsnachweise geschickt. ich habe die 01058 benutzt (gespräche vom november 2004!), aber über diesen mini-betrag nie eine mahnung erhalten, das hätte ich 100%ig gleich bezahlt, sogar gerne ohne zu fragen!
soll ich es darauf ankommen lassen und mir erstmal die vollmacht gemäß §§ 174, 410 BGB schicken lassen?
habe schon etwas bammel das aus den bezahlbaren 20,36 Euro schnell unbezahlbare 200 oder mehr Euro werden, fühle mich aber gleichzeitig von der 01058 verschaukelt und sehe es nicht ein, solche Frechheiten auch noch zu belohnen!
Was ratet mir ein Experte?
Tausend Dank schonmal dafür! Grüße Ty
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[3.1.1.1.1.1.1.1] acmj antwortet auf tyhar
28.01.2006 20:17
Kein Beitrag
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[3.1.1.1.1.2] spl antwortet auf wingmann
29.08.2005 00:28
Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Verbindungen wirklich stattgefunden haben, melde dich doch beim Inkassobüro und bitte um eine Aufschlüsselung der Verbindungen, ehe du zahlst.

Das geht auch jetzt noch, anders als es vielen TK-Anbietern zu behaupten beliebt. Denn Verkehrsdaten müssen zwar nach einer sechsmonatigen Frist gelöscht werden. Das gilt aber nicht, wenn gegen eine Forderung Einwendung erhoben wird. Und das Nichtzahlen einer Rechnung stellt eine solche konkludente Einwendung dar.

Ist die Forderung berechtigt, kann man natürlich immer noch bestreiten, dass 01058 die Forderung jemals in Rechnung gestellt hat. Nachweisen müsste das 01058. In diesem Fall wäre nur die reine Hauptforderung, also 1,50 Euro oder was, zu zahlen.

Wurde der Betrag in Rechnung gestellt, bist du vermutlich tatsächlich im Verzug und musst dann auch Verzugsschaden zahlen. Zu dessen Höhe ist zu sagen, dass Inkassobüros nach dem Gesichtspunkt der Schadensminderung nicht mehr Geld als ein Anwalt beanspruchen können.

Ein Anwalt erhält für beliebig viele außergerichtliche Mahnungen 10,44 Euro, soweit nicht der Gläubiger nachweist, dass daneben noch andere außergerichtliche Maßnahmen geboten waren. Das gilt pauschal für alle Forderungen bis 300 Euro; wenn deine nur 1 Euro betrug, hast du eben Pech gehabt. Die von HFG geforderten 7,50 Euro Mahnkosten sind also ok.

"Inkassokosten" gibt es nicht. Das Inkasso ist (meiner Meinung nach) eine rechtliche Obliegenheit des Gläubigers und als solche von ihm zu bezahlen. Sonst könnte das Inkassobüro dir ja auch noch seine Heizkosten anteilig in Rechnung stellen.

Die gesetzlichen Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz müssten dann auch bezahlt werden, wobei ich keine Lust habe die auszurechnen (www.basiszinssatz.info/zinsrechner/).

spl
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[3.1.1.1.1.2.1] simonbogarde antwortet auf spl
29.08.2005 13:31
Hallo,

auch ich habe eine solche Mahnung bekommen. 2,97 vom
09.12.2002. Jetzt sind es auch 7,5 € vorgerichtliche
Mahnkosten + 0,48 € Zinsen!!!(was ist denn das für ein
Zinssatz?) + 10 € Inkassokosten = 20,95 €.
Ich habe jetzt also gegoogelt und will mal zusammenfassen.
1. Die Rechnung ist noch nicht verjährt, weil das drei Jahre
dauert.
2. Ich kann, um das Inkassounternehmen zu nerven, verlangen,
daß sie mir nachweisen, daß sie wirklich 01058 oder wen auch
immer vertreten und daß sie mir einen Einzelverbindungsnachweis
zusenden.
3. Inkassogebühren muß ich grundsätzlich nicht zahlen?

da ich mich an keine Mahnungen von 01058 erinnern kann und diese
von HFG die erste Mahnung ist, muß ich dann überhaupt vorgerichtliche Mahnkosten zahlen?

Grüße aus Berlin,
Simon
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[3.1.1.1.1.2.1.1] spl antwortet auf simonbogarde
29.08.2005 18:21
Benutzer simonbogarde schrieb:
auch ich habe eine solche Mahnung bekommen. 2,97 vom 09.12.2002. Jetzt sind es auch 7,5 € vorgerichtliche Mahnkosten + 0,48 € Zinsen!!!(was ist denn das für ein Zinssatz?)

5% über dem Basiszinssatz. Bei fast 3 Jahren kann das schon hinkommen.

Ich habe jetzt also gegoogelt und will mal zusammenfassen. 1. Die Rechnung ist noch nicht verjährt, weil das drei Jahre dauert.

Doch. Die Verjährungsfrist wurde zwar 2004 von 2 auf 3 volle Kalenderjahre verlängert, das gilt aber nicht für Altforderungen.

Zur rechtlichen Begründung siehe schon mein Beitrag auf https://www.teltarif.de/forum/a-talkline/1943-... .

Da die Forderung verjährt ist, ist in diesem Fall meiner Meinung nach nichts weiter zu tun. Wenn du trotzdem Wert auf die Beantwortung der übrigen Fragen legst, sag Bescheid.

spl
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[3.1.1.1.1.2.1.1.1] simonbogarde antwortet auf spl
29.08.2005 22:44
Erstmal Danke für die Antwort. Das mit der Verjährung leuchtet
mir ein, aber sicherheitshalber würde ich deswegen erstmal meinen
Anwalt fragen. Ist mir aber zu teuer und wegen der Sache auch
nich wert. Wenn ich nur die 2,97 plus Zinsen bezahlen müßte,
wäre das für mich der angenehmste Weg. Deswegen kannst Du mir gerne
mehr dazu sagen. Ist ja auch für andere interessant. Bin sogar
schon am überlegen, eine kleine Verbraucherschutzseite für solche
Sachen aufzubauen.

Grüße,
Simon
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[3.1.1.1.1.2.1.1.1.1] spl antwortet auf simonbogarde
02.09.2005 14:31
Benutzer simonbogarde schrieb:
Erstmal Danke für die Antwort. Das mit der Verjährung leuchtet mir ein, aber sicherheitshalber würde ich deswegen erstmal meinen Anwalt fragen.

Warum fragst du dann hier im Forum?

Ist mir aber zu teuer und wegen der Sache auch nich wert. Wenn ich nur die 2,97 plus Zinsen bezahlen müßte, wäre das für mich der angenehmste Weg.

Wenn deine Forderung verjährt ist, musst du auch keine 2,97 Euro bezahlen.

Deswegen kannst Du mir gerne mehr dazu sagen. Ist ja auch für andere interessant.

2. Ich kann, um das Inkassounternehmen zu nerven, verlangen, daß sie mir nachweisen, daß sie wirklich 01058 oder wen auch
immer vertreten und daß sie mir einen
Einzelverbindungsnachweis zusenden.

Nicht um zu nerven. Aber um Gewissheit zu erlangen. Daneben kann man auch die Prüfung der Abrechnungsanlagen und ein Protokoll hierüber verlangen.

3. Inkassogebühren muß ich grundsätzlich nicht zahlen?

Doch. Aber nur im Rahmen dessen, was auch ein Anwalt berechnen könnte. Für eine beliebige Anzahl außergerichtlicher Mahnungen sind das 10,44 Euro, wenn es um bis zu 300 Euro geht. 'Inkassokosten' bekommt ein Anwalt nicht.

Sind mit 'Inkassokosten' (auch) die Mahnkosten gemeint, wird das Inkassobüro seine 10 Euro schon verlangen können. Hier hat das Inkassobüro ja aber netterweise seine Mahnkosten separat ausgewiesen, so dass das, was ein Rechtsanwalt verlangen könnte, damit schon abgedeckt ist. Deswegen würde ich meinen, dass in diesem Fall der spezielle Posten 'Inkassokosten', also nicht Inkassokosten allgemein, nicht bezahlt werden muss.

Generell müssen Zinsen, Mahn- und Inkassokosten nur gezahlt werden, wenn du im Zahlungsverzug bist, insbesondere wenn seit Zugang einer Rechnung 30 Tage vergangen sind und in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.

da ich mich an keine Mahnungen von 01058 erinnern kann und diese von HFG die erste Mahnung ist, muß ich dann überhaupt vorgerichtliche Mahnkosten zahlen?

Wenn du im Verzug bist, ja. In Verzug kann man seit einiger Zeit auch ohne Mahnung geraten.

Was ich mich Frage: Wenn so viele Kunden so unzuverlässig beim Bezahlen ihrer Rechnungen sind, wieso erteilt ihr dann keine Einzugsermächtigung?

Der BGH hat entschieden, dass zwischen Rechnung und Lastschrift 7 Tage oder so liegen müssen, ihr habt also genug Zeit einzelne Forderungen von der Telekom ausbuchen zu lassen, ehe die Lastschrift überhaupt in Auftrag gegeben wird.

spl
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[3.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] simonbogarde antwortet auf spl
05.09.2005 12:16
Benutzer spl schrieb:
Benutzer simonbogarde schrieb:
Erstmal Danke für die Antwort. Das mit der Verjährung leuchtet mir ein, aber sicherheitshalber würde ich deswegen erstmal meinen Anwalt fragen.

Warum fragst du dann hier im Forum?

Ist mir aber zu teuer und wegen der Sache auch nich wert. Wenn ich nur die 2,97 plus Zinsen bezahlen müßte,
wäre das für mich der angenehmste Weg.

Wenn deine Forderung verjährt ist, musst du auch keine 2,97 Euro bezahlen.

Deswegen kannst Du mir gerne mehr dazu sagen. Ist ja auch für andere interessant.

2. Ich kann, um das Inkassounternehmen zu nerven, verlangen, daß sie mir nachweisen, daß sie wirklich 01058 oder wen
auch
immer vertreten und daß sie mir einen
Einzelverbindungsnachweis zusenden.

Nicht um zu nerven. Aber um Gewissheit zu erlangen. Daneben kann man auch die Prüfung der Abrechnungsanlagen und ein Protokoll hierüber verlangen.

3. Inkassogebühren muß ich grundsätzlich nicht zahlen?

Doch. Aber nur im Rahmen dessen, was auch ein Anwalt berechnen könnte. Für eine beliebige Anzahl außergerichtlicher Mahnungen sind das 10,44 Euro, wenn es um bis zu 300 Euro geht.
'Inkassokosten' bekommt ein Anwalt nicht.

Sind mit 'Inkassokosten' (auch) die Mahnkosten gemeint, wird das Inkassobüro seine 10 Euro schon verlangen können. Hier hat das Inkassobüro ja aber netterweise seine Mahnkosten separat ausgewiesen, so dass das, was ein Rechtsanwalt verlangen könnte, damit schon abgedeckt ist. Deswegen würde ich meinen, dass in diesem Fall der spezielle Posten 'Inkassokosten', also nicht Inkassokosten allgemein, nicht bezahlt werden muss.

Generell müssen Zinsen, Mahn- und Inkassokosten nur gezahlt werden, wenn du im Zahlungsverzug bist, insbesondere wenn seit Zugang einer Rechnung 30 Tage vergangen sind und in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.

da ich mich an keine Mahnungen von 01058 erinnern kann und diese von HFG die erste Mahnung ist, muß ich dann überhaupt vorgerichtliche Mahnkosten zahlen?

Wenn du im Verzug bist, ja. In Verzug kann man seit einiger Zeit auch ohne Mahnung geraten.

Was ich mich Frage: Wenn so viele Kunden so unzuverlässig beim Bezahlen ihrer Rechnungen sind, wieso erteilt ihr dann keine Einzugsermächtigung?

Der BGH hat entschieden, dass zwischen Rechnung und Lastschrift 7 Tage oder so liegen müssen, ihr habt also genug Zeit einzelne Forderungen von der Telekom ausbuchen zu lassen, ehe die Lastschrift überhaupt in Auftrag gegeben wird.

spl

Nochmal Danke. Aber wenn Du schon zitieren willst, dann lies
doch vorher den ganzen Text erstmal durch. Deine Kommentare eins und zwei hättest Du Dir so schenken können.

An alle:
Kann mir noch irgend jemand bestätigen, daß man die Inkassokosten nicht bezahlen muß?

Gerade eben habe ich dort angerufen und mir die Vollmacht
samt rechnungsnummer zuschicken lassen. Mal sehen...

Simon


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[3.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] dzuiballe antwortet auf simonbogarde
07.09.2005 18:48
.

An alle:
Kann mir noch irgend jemand bestätigen, daß man die Inkassokosten nicht bezahlen muß?

Gerade eben habe ich dort angerufen und mir die Vollmacht samt rechnungsnummer zuschicken lassen. Mal sehen...

Simon



Wenn die Inkassogebühren nicht bezahlt werden wird das inkassobüro nicht deswegen an Deinem heimatort vor gericht ziehen. Das ist meine persönliche erfahrung. Derartige Forderungen werden nach den 2 bis 3 üblichen Drohbriefen ausgebucht !


Die Vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB muß im Orginal kommen (!!)
Eine Kopie ist nicht zulässig ! Die Vollmacht muß zusammen (!)mit der Forderung kommen.

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[3.1.1.1.2] hotpepper antwortet auf hotpepper
29.08.2005 17:32
So, erstmal danke an dzuiballe und spl für eure Antworten.
Ich hab jetzt mit hfg telefoniert.
Sie schicken mir nun die Aufstellungen zu damit ich die Sache prüfen kann.
Die Rechnungsnummer der 01058 wird auch dabei sein damit ich dort nach der Rechnung fragen kann. Was ist denn wenn die meiner Mutter keine Mahnungen geschickt haben?
Ich ärger mich schon die ganze Zeit. Ich meine hallo, 1,52€, das wüsste meine Mutter noch.
Mich würde aber noch immer interessieren ob die Sache nicht doch schon verjährt ist wie es auf der Seite der Verbraucherzentrale steht.

Zitat: "Wann verjähren "ältere" Ansprüche?
Für Geldforderungen, die vor dem 15.12.2004 noch nicht verjährt waren, gibt es Sonderregelungen.
Die betreffen die meisten Telefonate, die Kunden zwischen dem 15.12.2002 und 14.12.2004 geführt haben. Auch diese Ansprüche verjähren jetzt nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt aber bereits an dem Tag, an dem telefoniert wurde.
Ein Beispiel: Sie haben am 1.10.2003 ein Telefonat geführt. Die Verjährungsfrist beginnt am 1.10.2003 und endet am 1.10.2006. Nach dieser Zeit kann Sie kein Gericht mehr zur Zahlung an den Netzbetreiber verurteilen.
Offene Forderungen aus Telefonaten vor dem 15.12.2002 sind in der Regel schon verjährt."
Werd mich wohl mal auf den Weg machen müssen und dort persönlich vorsprechen. Ich halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden.
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[3.1.1.1.2.1] melboky antwortet auf hotpepper
30.08.2005 22:25
Ob verjährung oder nicht spielt doch eigentlich in diesem Fall keine Rolle.
Es wird , abgesehen von den üblichen mahnbriefen keine weiteren rechtlichen schritte geben.
Aus welchen Grund wartet übrigens ein call betreiber soooo lange mit der Mahnung ? Seltsam !
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[3.1.1.1.2.2] spl antwortet auf hotpepper
02.09.2005 14:09
Benutzer hotpepper schrieb:
Mich würde aber noch immer interessieren ob die Sache nicht auf der Seite der Verbraucherzentrale steht.

Jetzt weiß ich, woher euer Gerücht kommt, die 3 Jahre gälten auch für Altforderungen.

www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link195555A.html

Vorsicht: Dieser Artikel der Verbraucherzentrale ist *falsch*. Ich habe sicherheitshalber bei einem Richter rückgefragt, der derselben Meinung ist.

Der Artikel enthält in 4 Absätzen gleich 3 Falschaussagen, nämlich:

1. Auch Altforderungen fallen unter die neue Verjährungsfrist;
2. Der Beginn der Verjährungsfrist hat sich geändert;
3. Man kann grundsätzlich nicht zur Zahlung einer verjährten Forderung verurteilt werden.

Ich werde Teltarifs Rechtsanwalt Herrn Gottschalkson vorschlagen, darüber mal was zu schreiben.

spl