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1&1 akzeptiert keine Sonderkündigung...


04.08.2007 13:50 - Gestartet von Günter B.
Hallo, vielleicht weiss hier jemand Rat:

Aufgrund eines versehentlich verpassten Kündigungstermins läuft mein "1&1 DSL Deutschland-Flat"-Vertrag noch bis zum 26.10.2007.
Seit dem 18.07.2007 besitze ich keinen Festnetzanschluss mehr, weswegen ich ein Sonderkündigungsrecht geltend machen wollte. Das jedoch wird von 1&1 nicht akzeptiert. Gleichzeitig habe ich die Abbuchungserlaubnis zurückgezogen. 1&1 will aber trotzdem abbuchen: Darf ich die Buchung rückgängig machen lassen (zu Lasten von 1&1 ?) ?
Kennt jemand die wirkliche Rechtslage bzw. kann mir einen Tipp geben ?
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[1] ElaHü antwortet auf Günter B.
04.08.2007 15:21
Benutzer Günter B. schrieb:
Hallo, vielleicht weiss hier jemand Rat:

Aufgrund eines versehentlich verpassten Kündigungstermins läuft mein "1&1 DSL Deutschland-Flat"-Vertrag noch bis zum 26.10.2007.
Seit dem 18.07.2007 besitze ich keinen Festnetzanschluss mehr, weswegen ich ein Sonderkündigungsrecht geltend machen wollte. Das jedoch wird von 1&1 nicht akzeptiert. Gleichzeitig habe ich die Abbuchungserlaubnis zurückgezogen. 1&1 will aber trotzdem abbuchen: Darf ich die Buchung rückgängig machen lassen (zu Lasten von 1&1 ?) ?
Kennt jemand die wirkliche Rechtslage bzw. kann mir einen Tipp geben ?

Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich denke, dass 1&1 zu Recht von dir verlangt, bis zum Ende der Vertragslaufzeit die Gebühren zu verlangen.
Sonst könnte ja jeder, der seinen DSL- Vertrag vorzeitíg loswerden möchte, einfach seinen Festnetzanschluß kündigen.
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[1.1] Günter B. antwortet auf ElaHü
04.08.2007 15:39
Hallo ElaHü,

da magst Du einerseits recht haben, andererseits dürften diejenigen, die ihren Anschluss aus taktischen Gründen einfach so kündigen, wohl in der Minderheit sein. Trotzdem danke !
Günter B.
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[1.1.1] ElaHü antwortet auf Günter B.
04.08.2007 19:14
Benutzer Günter B. schrieb:
Hallo ElaHü,

da magst Du einerseits recht haben, andererseits dürften diejenigen, die ihren Anschluss aus taktischen Gründen einfach so kündigen, wohl in der Minderheit sein. Trotzdem danke ! Günter B.

Hallo Günter!
Wenn es sich erstmal herumgesprochen hat, dass man so seinen DSL- Vertrag loswird, dann würde es auch gemacht.

Folgendes habe ich zum thema gefunden
http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=101415
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[1.1.1.1] lorenzo antwortet auf ElaHü
08.08.2007 16:09
Hallo,
auch 1&1 muß SAonderkündigungen akzeptieren!!!
Ich habe dieses erfolgeich gemacht.
Keine Leistung also Kündigung.
Drohen scheint bei 1&1 ein Mittel zu sein um Kunden einzuschüchtern!!!
Man muß Fristen bei Leistungmangel oder Störungen setzen und bei nichteinhalten die Kündigungaussprechen.
mfg
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[1.1.1.1.1] srupprecht antwortet auf lorenzo
08.08.2007 16:14
Wenn ich das recht verstehe, hast Du die Kündigungsfrist verpennt? Ja, das ist doch dann klar, daß 1&1 auf Einhaltung des Vertrages bestehen, egal ob Du die Leistung noch in Anspruch nehmen kannst oder nicht.
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[2] spl antwortet auf Günter B.
04.08.2007 19:37
Benutzer Günter B. schrieb:
Aufgrund eines versehentlich verpassten Kündigungstermins läuft mein "1&1 DSL Deutschland-Flat"-Vertrag noch bis zum 26.10.2007.

Ich empfehle, künftig keine Jahre langen Knebelverträge mehr abschließen, die letztlich auch immer teurer sind.

Angebote mit flexiblen Vertragslaufzeiten sind:

- DTAG CallPlus T-Net/ISDN,
- DTAG TDSL,
- Hansenet Alice,
- Congstar-DSL,
- Lidl-DSL.

spl
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[3] spunk_ antwortet auf Günter B.
08.08.2007 17:36
Benutzer Günter B. schrieb:

Seit dem 18.07.2007 besitze ich keinen Festnetzanschluss mehr, weswegen ich ein Sonderkündigungsrecht geltend machen wollte.

wenn dein Festnetzanschluss versehentlich von dir gekündigt wurde liegt dies nicht in der Verantwortung von 1u1 - allerdings spricht ja nichts dagegen einen festnetzanschluss einzurichten und deinen bestehenden vertrag zu nutzen.
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[4] niknuk antwortet auf Günter B.
13.08.2007 09:38
Benutzer Günter B. schrieb:

Aufgrund eines versehentlich verpassten Kündigungstermins läuft mein "1&1 DSL Deutschland-Flat"-Vertrag noch bis zum 26.10.2007.
Seit dem 18.07.2007 besitze ich keinen Festnetzanschluss mehr, weswegen ich ein Sonderkündigungsrecht geltend machen wollte. Das jedoch wird von 1&1 nicht akzeptiert.

Logisch wird das nicht akzeptiert. Du hast kein Sonderkündigungsrecht, ja nicht einmal eines zu einer außerordentlichen Kündigung. Dass 1&1 den Anschluss nicht mehr bereitstellen kann, ist deine Schuld, denn *du* hast den Festnetzanschluss gekündigt. Schau mal in die AGB, dort steht eindeutig, dass du für die Laufzeit des 1&1-Vertrags zur Unterhaltung eines Telekom-Telefonanschlusses verpflichtet bist.

Zahle und lerne.

Gruß

niknuk