Benutzer Günter B. schrieb:
Hallo, vielleicht weiss hier jemand Rat:
Aufgrund eines versehentlich verpassten Kündigungstermins läuft mein "1&1 DSL Deutschland-Flat"-Vertrag noch bis zum 26.10.2007.
Seit dem 18.07.2007 besitze ich keinen Festnetzanschluss mehr, weswegen ich ein Sonderkündigungsrecht geltend machen wollte. Das jedoch wird von 1&1 nicht akzeptiert. Gleichzeitig habe ich die Abbuchungserlaubnis zurückgezogen. 1&1 will aber trotzdem abbuchen: Darf ich die Buchung rückgängig machen lassen (zu Lasten von 1&1 ?) ?
Kennt jemand die wirkliche Rechtslage bzw. kann mir einen Tipp geben ?
Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich denke, dass 1&1 zu Recht von dir verlangt, bis zum Ende der Vertragslaufzeit die Gebühren zu verlangen.
Sonst könnte ja jeder, der seinen DSL- Vertrag vorzeitíg loswerden möchte, einfach seinen Festnetzanschluß kündigen.