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1&1 Surf & Phone komplett - Widerruf verweigert


05.05.2008 17:53 - Gestartet von donglengcha
1&1 verweigert den Widerruf bei Vertragsänderung vom bisherigen DSL-Zugang "City-Flat" auf "1&1 Surf & Phone Komplett".

Der Vetrag hätte beinhaltet: Neue Mindestvertragslaufzeit über 24 Monate, höhere Kosten, Entfall Telekom-Anschluß, kein Call-by-Call mehr.

Trotz Fax-Widerruf binnen 30 Minuten nach Bestellung erhalte ich folgende Antwort:



"Sehr geehrter Herr donglengcha,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Das Widerufsrecht besteht bei Neuabschluss eines Vertrages. Bei Ihrem Tarifwechsel handelt es sich um eine von Ihnen beauftragte Inhaltsänderung im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses. Daher besteht leider kein Widerrufsrecht.

Bitte haben Sie Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Vertragskundenservice1&1 Internet AG"



Mehrere Hotline-Anrufe bringen keine neue Klärung, die Berater sind unbeholfen. Eine Beratung durch die Verbraucherzentrale Berlin ergibt ebenfalls, dass ein Widerrufsrecht gegeben sein sollte.

Wie soll ich reagieren? Treibt 1&1 Kunden durch Mißachtung der Verbraucherrechte zum Anwalt bzw. hofft darauf, dass die Verbraucher nicht reagieren?

Ich möchte die Rückkehr in den laufenden alten Vertrag durchsetzen (und diesen zum Vertragsende 12/08 kündigen). Ist das der richtige Weg? Ist es besser, die Einzugsermächtigung zu kündigen oder das Geld erst später zurückzufordern?

Vielen Dank für die Hilfedonglengcha
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[1] niknuk antwortet auf donglengcha
06.05.2008 10:24
Benutzer donglengcha schrieb:

1&1 verweigert den Widerruf bei Vertragsänderung vom bisherigen DSL-Zugang "City-Flat" auf "1&1
Surf & Phone Komplett".

Geh zum Anwalt. M. e. hast du dann gute Chancen, aus der Nummer wieder rauszukommen.

Der Vetrag hätte beinhaltet: Neue Mindestvertragslaufzeit über 24 Monate, höhere Kosten, Entfall Telekom-Anschluß, kein Call-by-Call mehr.


Trotz Fax-Widerruf binnen 30 Minuten nach Bestellung erhalte ich folgende Antwort:



"Sehr geehrter Herr donglengcha,


vielen Dank für Ihr Schreiben.


Das Widerufsrecht besteht bei Neuabschluss eines Vertrages. Bei Ihrem Tarifwechsel handelt es sich um eine von Ihnen beauftragte Inhaltsänderung im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses. Daher besteht leider kein Widerrufsrecht.

"Inhaltsänderung", ich lach mich schlapp. Seit wann beginnt die Laufzeit eines "inhaltsgeänderten" Vertrags wieder bei Null? Das ist ganz klar ein neuer Vertrag, andernfalls wäre eine solche Laufzeitverlängerung gar nicht zulässig (erlaubtes Maximum für Vertragsverlängerungen ist 12 Monate, erlaubte Gesamt-Mindestlaufzeit 24 Monate).

Allerdings kann man auch dir einen Vorwurf machen: dass mit Surf&Phone komplett kein Call by Call mehr möglich ist, hättest du ganz einfach vorher in Erfahrung bringen können, ebenso wie den Umstand, dass Verträge mit langer Laufzeit im Problemfall zum Klotz am Bein werden (selbst dann, wenn der Anbieter einem Widerruf oder einer Kündigung zu Unrecht widerspricht). Aus einem Vertrag mit kurzer Laufzeit wärst du jedenfalls auch ohne anwaltliche Hilfe relativ problemlos wieder herausgekommen.

Ich hatte mal einen 1&1-Zugang mit kurzer Laufzeit (3 Monate), aber zum Schluss völlig unzeitgemäßen Preisen (10 Euro/Monat für einen 5GB-Volumentarif). Der DSL-Anschluss war bei der Telekom. 1&1 hat hartnäckig versucht, mich mit Hardware-"Geschenken" und günstigeren Preisen in einen 24-Monats-Vertrag mit Resale-DSL zu ködern. Vergeblich, ich bin standhaft geblieben. Als ich dann meinen Wunsch-Anbieter (Alice) gefunden hatte, ging der Wechsel blitzschnell und reibungslos und ich habe es daher keine Sekunde bereut, jahrelang etwas mehr bezahlt zu haben als 1&1-Neukunden und Wechsler. Zumal die Mehrkosten jetzt dadurch wieder kompensiert werden, dass mein Alice-Anschluss immer billiger war und ist als ein vergleichbares 1&1-Angebot.

Ist es besser, die Einzugsermächtigung zu kündigen oder das Geld erst später zurückzufordern?

Es ist auf jeden Fall besser, die Forderungen zunächst zu begleichen, denn sonst bekommst du noch zusätzlichen Ärger. Aber auch zu dieser Frage wird dich ein Anwalt am besten beraten können.

Gruß

niknuk
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[2] leinad antwortet auf donglengcha
09.05.2008 17:12
Hallo donglengcha,

ich kann den Fall zwar rechtlich nicht endgültig beurteilen (obwohl es mir schon sehr seltsam erscheint, dass der Vertrag zwar ab sofort wieder 24 Monate laufen soll, aber angeblich kein Widerrufsrecht besteht, mit der Begründung, es handele sich um eine Änderung) weiß aber aus eigener Erfahrung, dass 1&1 sehr wahrscheinlich auf diesem Standpunkt beharren wird, darauf spekulierend, dass Du dies irgendwann hinnimmst. Aussicht auf Erfolg bringt einzig, einen Anwalt einzuschalten. Wenn man nicht gerade eine Rechtsschutzversicherung oder einen Anwalt im Freundeskreis hat, ist natürlich leider die Frage, ob sich das aus finanziellen Erwägungen anbietet. So lange nichts geklärt ist, kann man freilich die Einzgsermächtigung kündigen und bereits getätigte Abbuchungen von der Bank zurücknehmen lassen, aber dann droht Sperrung des Anschlusses. Viel Erfolg.
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[3] ekomomai antwortet auf donglengcha
15.07.2008 19:34
Hallo, ich hatte das gleiche Problem. Besonders schockierend fand ich, dass ich in dem Verkaufsgespräch (natürlich vor der Aufzeichnung) dreimal auf mein Widerrufsrecht hingewiesen worden bin. Ich habe mir die Bestellung später anders überlegt und innerhalb der Frist widerrufen. Darauf kam die wortgleiche eMail von 1und1. (Wahrscheinlich intern eine one-click-Lösung) Ich habe erst sauer reagiert und bekam eine zweite Absage vom "Kundenservice". Dann habe ich mit einem qualifizierten anwaltlichen Schreiben reagiert und schwupps, Widerruf akzeptiert und Kündigung bestätigt. Geht doch! Leider nur mit Anwalt. Traurig für 1und1!!
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[3.1] donglengcha antwortet auf ekomomai
16.07.2008 05:21
Hallo,

danke fuer die Rueckmeldung.

bei mir gieng es so weiter:

Ein Besuch bei der Verbraucherzentrale Berlin (Beratungsgebuehr 15 EUR) hatte nicht weitergeholfen.

Erst auf ein Anwaltsschreiben (115 EUR) hat 1&1 schlussendlich reagiert und eine Einigung angeboten. Kein Widerruf, aber immerhin komme ich zum urspruenglichen Laufzeitende aus dem Vertrag raus und muss mich nicht weitere 24 Monate ueber 1&1 aergern. Bin nur gespannt, ob der Wechsel zu einem anderen Provider im November dann auch wirklich reibungslos klappt.

Die Mehrkosten fuer das Nicht-Akzeptieren meines Fax-Widerrufs 30 Minuten nach der Bestellung ueber das Internet:

* rund 130 EUR Rechtsberatung
* zuaetzlich 70 EUR ohne Mehrwert fuer einen teureren Vertrag bis Laufzeitende
* plus viel Aerger ueber 1&1 und deren immergleichen e-Mail Standardantwoten

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[3.1.1] ekomomai antwortet auf donglengcha
16.07.2008 10:09
ja, traurig für 1und1. Die Anwaltsgeschichte konnte ich individuell etwas günstiger regeln, aber leid tun mir alle die, die keine anwaltliche Möglichkeit haben und genau das ist das Kalkül von 1und1. Aber wenn man sich durch die Foren klickt, liest man, dass 1und1 schon seit Jahren die Möglichkeiten des Widerrufes mit allen Tricks zu umgehen versucht. In 90% der Fälle leider erfolgreich, weil keine qualifizierte Gegenwehr stattfindet. Wenn das Ende des Vertrages nicht klappen sollte, gern noch hier rückmelden bitte ;-).

eko.
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[4] katersurft antwortet auf donglengcha
22.07.2008 14:47
Hallo,

gehen Sie zur Verbraucherzentrale zur Rechtsberatung.

In Baden-Württemberg kosten 20 Min. 19,- Euro, jede weitere 10 Min. Euro 9.50.

1&1, wer dort Kunde werden möchte, sollte vorher eine Rechtsschutzversicherung abschließen,

Grüße
katersurft