Benutzer unawave schrieb:
Benutzer Tino00 schrieb:
erstens denk ich das die ihre agb`s bzw. kündigungsfristen sicher von juristen bestens geprüft haben werden.
Hm, mag sein, daß die AGBs von Juristen geprüft wurden - aber deren Anwendung wohl nicht. In einer Newsgroup wird berichtet, daß einem Kunden zum 2.5.2005 gekündigt wurde, weil er der Vertragsänderung (Wegfall der 100 Freiminuten) widersprochen hat. Das ist aber laut AGB nicht möglich, denn da steht: '...
mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende ...' Der 2.5. ist aber kein MONATSENDE ...
naja dabei geht es ja um ein gesetzlich vorgeschriebendes sonderkündigungsrecht. wenn mir z.b. vodavone den vertrag zu meinem ungunsten ändert kann ich ja auch einfach kündigen. dort gelten natürlich keine mindestlaufzeiten bzw. kündigungsfristen.
Benutzer Tino00 schrieb:
des weiteren wäre ich vorsichtig mich mit denen anzulegen, selbst wenn du aus dem vertrag ruakommst wirst du für alle
töchter der unitet internet ag (1&1, gmx, schlund und partner) gesperrt.
Das würde aber bedeuten, daß 1und1 meine Daten an andere weitergibt - und das ist aus Datenschutzgründen SEHR bedenklich
hm, 1&1 ist ja die tochter, also können die sicher auch die daten an ihre "zentrale" also mutter weitergeben. aber ich bin auch kein jurist. ausserdem machen die doch eh alle was sie wollen, wer weiss vielleicht hat man der "internen" verarbeitung der daten eh zugestimmt :-))
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