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12 Monatsvertrag vorzeitig kündbar ?


13.04.2005 20:16 - Gestartet von unawave
Mein Vertrag hat eine 'Mindestlaufzeit von 12 Monaten', aber er endet dann nicht automatisch, sondern im Gegenteil: Er verlängert sich automatisch, wenn nicht vorher gekündigt wird. Somit handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag.

Also müßte Paragraph 7.3. der AGBs zutreffen:
<<< 7.3: Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.>>>

Also könnte jeder seinen Vertrag 'mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende' kündigen ...
Aber wozu dann der Begriff 'Mindestlaufzeit von 12 Monaten' ?

Na ja, aber egal: Wenn 1und1 seinen Vertrag mit einer 'Mindestlaufzeit von 12 Monaten' mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen kann, dann kann das der Kunde wohl auch - wenn auch nur 'mit einer Frist von ZWEI Monaten zum Monatsende'
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[1] Tino00 antwortet auf unawave
14.04.2005 01:11
Benutzer unawave schrieb:
Mein Vertrag hat eine 'Mindestlaufzeit von 12 Monaten', aber er endet dann nicht automatisch, sondern im Gegenteil: Er verlängert sich automatisch, wenn nicht vorher gekündigt wird. Somit handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag.

Also müßte Paragraph 7.3. der AGBs zutreffen:
<<< 7.3: Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit
geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.>>>

Also könnte jeder seinen Vertrag 'mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende' kündigen ... Aber wozu dann der Begriff 'Mindestlaufzeit von 12 Monaten' ?

Na ja, aber egal: Wenn 1und1 seinen Vertrag mit einer 'Mindestlaufzeit von 12 Monaten' mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen kann, dann kann das der Kunde wohl auch
- wenn auch nur 'mit einer Frist von ZWEI Monaten zum Monatsende'

was ist dein problem? wenn dir was nicht passt wieso schliesst du dann erst ein vertrag mit denen ab? manche können einfach nichts anderes als wahllos rumwettern *kopfschüttel*
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[1.1] unawave antwortet auf Tino00
14.04.2005 09:43
Benutzer Tino00 schrieb:
wenn dir was nicht passt wieso schliesst du dann erst ein vertrag mit denen ab?

Zu dem Zeitpunkt, als ich den Vertrag geschlossen habe, war der Preis dafür sehr gut.
Mittlerweile gibt es für den halben Preis die gleiche Leistung.

Benutzer Tino00 schrieb:
was ist dein problem?

Problem ist die 12 monatige Mindestlaufzeit ... die aber vermutlich durch Paragraph 7.3. der AGBs aufgehoben wird.
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[1.1.1] Tino00 antwortet auf unawave
14.04.2005 09:49
Benutzer unawave schrieb:
Benutzer Tino00 schrieb:
wenn dir was nicht passt wieso schliesst du dann erst ein vertrag mit denen ab?

Zu dem Zeitpunkt, als ich den Vertrag geschlossen habe, war der Preis dafür sehr gut.
Mittlerweile gibt es für den halben Preis die gleiche Leistung.


Benutzer Tino00 schrieb:
was ist dein problem?

Problem ist die 12 monatige Mindestlaufzeit ... die aber vermutlich durch Paragraph 7.3. der AGBs aufgehoben wird.

erstens denk ich das die ihre agb`s bzw. kündigungsfristen sicher von juristen bestens geprüft haben werden. des weiteren wäre ich vorsichtig mich mit denen anzulegen, selbst wenn du aus dem vertrag ruakommst wirst du für alle töchter der unitet internet ag (1&1, gmx, schlund und partner) gesperrt. warte lieber die 3 monate denn dann kannst du doch auch den neuen tarif nutzen.
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[1.1.1.1] unawave antwortet auf Tino00
14.04.2005 11:46
Benutzer Tino00 schrieb:
erstens denk ich das die ihre agb`s bzw. kündigungsfristen sicher von juristen bestens geprüft haben werden.

Hm, mag sein, daß die AGBs von Juristen geprüft wurden - aber deren Anwendung wohl nicht. In einer Newsgroup wird berichtet, daß einem Kunden zum 2.5.2005 gekündigt wurde, weil er der Vertragsänderung (Wegfall der 100 Freiminuten) widersprochen hat. Das ist aber laut AGB nicht möglich, denn da steht: '... mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende ...' Der 2.5. ist aber kein MONATSENDE ...

Benutzer Tino00 schrieb:
des weiteren wäre ich vorsichtig mich mit denen anzulegen, selbst wenn du aus dem vertrag ruakommst wirst du für alle töchter der unitet internet ag (1&1, gmx, schlund und partner) gesperrt.

Das würde aber bedeuten, daß 1und1 meine Daten an andere weitergibt - und das ist aus Datenschutzgründen SEHR bedenklich ...
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[1.1.1.1.1] Tino00 antwortet auf unawave
14.04.2005 12:28
Benutzer unawave schrieb:
Benutzer Tino00 schrieb:
erstens denk ich das die ihre agb`s bzw. kündigungsfristen sicher von juristen bestens geprüft haben werden.

Hm, mag sein, daß die AGBs von Juristen geprüft wurden - aber deren Anwendung wohl nicht. In einer Newsgroup wird berichtet, daß einem Kunden zum 2.5.2005 gekündigt wurde, weil er der Vertragsänderung (Wegfall der 100 Freiminuten) widersprochen hat. Das ist aber laut AGB nicht möglich, denn da steht: '...
mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende ...' Der 2.5. ist aber kein MONATSENDE ...

naja dabei geht es ja um ein gesetzlich vorgeschriebendes sonderkündigungsrecht. wenn mir z.b. vodavone den vertrag zu meinem ungunsten ändert kann ich ja auch einfach kündigen. dort gelten natürlich keine mindestlaufzeiten bzw. kündigungsfristen.


Benutzer Tino00 schrieb:
des weiteren wäre ich vorsichtig mich mit denen anzulegen, selbst wenn du aus dem vertrag ruakommst wirst du für alle
töchter der unitet internet ag (1&1, gmx, schlund und partner) gesperrt.

Das würde aber bedeuten, daß 1und1 meine Daten an andere weitergibt - und das ist aus Datenschutzgründen SEHR bedenklich

hm, 1&1 ist ja die tochter, also können die sicher auch die daten an ihre "zentrale" also mutter weitergeben. aber ich bin auch kein jurist. ausserdem machen die doch eh alle was sie wollen, wer weiss vielleicht hat man der "internen" verarbeitung der daten eh zugestimmt :-))



...
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[1.1.1.1.1.1] unawave antwortet auf Tino00
14.04.2005 12:37
Benutzer Tino00 schrieb:
naja dabei geht es ja um ein gesetzlich vorgeschriebendes sonderkündigungsrecht.

Das glaube ich nicht. Wenn 1und1 einseitig die Vertragskonditionen ändert und der Kunde widerspricht diesem und besteht auf Einhaltung des Vertrages - wieso hat dann 1und1 ein "gesetzlich vorgeschriebendes Sonderkündigungsrecht" ?
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[1.1.1.1.1.1.1] Tino00 antwortet auf unawave
14.04.2005 12:44
Benutzer unawave schrieb:
Benutzer Tino00 schrieb:
naja dabei geht es ja um ein gesetzlich vorgeschriebendes sonderkündigungsrecht.

Das glaube ich nicht. Wenn 1und1 einseitig die Vertragskonditionen ändert und der Kunde widerspricht diesem und besteht auf Einhaltung des Vertrages - wieso hat dann 1und1 ein "gesetzlich vorgeschriebendes Sonderkündigungsrecht" ?

ups, ich glaub da hab ich dich völlig missverstanden.
da sollte man dann wohl doch lieber ein juristen zu rate ziehen als hier rumzuspekulieren :-))