Benutzer raven1973 schrieb:
Einmal waren darauf vermerkt 3 Grundgebühren und auf der 2. eine "Schadensersatzforderung" die ich mir meinerseits nicht erklären kann.
Du könntest sie dir erklären, wenn du die AGB gelesen hättest. Dort steht in Absatz 5.6:
"Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag."
Nach deiner Schilderung ist die Schadenersatzforderung allerdings unberechtigt. Vielmehr könntest du Schadenersatz fordern, weil 1&1 dir keinen funktionierenden Anschluss bereitgestellt hat und du daher deinerseits zur fristlosen Kündigung berechtigt wärst. Leider wird es aber wohl einen Anwalt brauchen, um 1&1 diesen Sachverhalt klarzumachen.
Und nein, VoIP funktioniert bei gestörtem DSL gar nicht und bei der bei DSL 384 maximal möglichen Upstream-Bandbreite von 64 kbit/s auch bei ansonsten funktionierendem Anschluss nur eingeschränkt. Lass das deinen Anwalt wissen, dann brauchst du noch nicht einmal einen Gutachter.
Gruß
niknuk