Benutzer manilo101 schrieb:
rechgtlichen Anspruch auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung habe.
bin mir nichtmal sicher ob überhaupt ein Anspruch gleichgültig welche Form besteht. die Kündigung ist eine einseitge Willenserklärung deinerseits, die der Vertragspartner eben entsprechend akzeptiert. (oder nicht! - dann kommt die Reaktion wohl)
bei Mobilfunk kommen die Bestätigungen oft auch per mail.
hat mir dahingehend bisher gereicht, weil ich zu mindest wusst: ist so im System es wird wohl keinen Ärger geben.
Reicht das dem neuen Provider?
wenn nicht wird dies ja mitgeteilt werden.