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Anspruch auf schriftl. Kündigungsbestätigung


19.05.2009 17:21 - Gestartet von manilo101
Hallo,
mich würde interessieren, ob ich rechgtlichen Anspruch auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung habe.
Ich habe meinen Vertrag zum 12.6.09 bei 1und1 gekündigt. Dies ist auch so bei denen hinterlegt und die Kündigung wird auch so durch gehen. Um nun aber möglich unterbrechungsfrei oder nur mit kurzer Unterbrechung weiter DSL verfügbar zu haben, brauch mein neuer rosa Provider eine schriftliuche Kündigungsbestätigung um dan am 13.6 auch schalten zu können. Meine bitte bei 1und1 wurde wie erwartet - trotz Service-Offensive - mit einem Textbaustein:
"Für Ihren Vertrag 4DSL (v XXXXXX) ist eine Kündigung zum 12.06.2009 eingetragen. "
beantwortet.
Reicht das dem neuen Provider? Hat da jemand Erfahrung? Oder gibt es gar einen gesetzlichen Anspruch auf ein ordentliches Bestätigungsschreiben?

Vielen Dank
MfG
Manilo
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[1] spunk_ antwortet auf manilo101
19.05.2009 17:52
Benutzer manilo101 schrieb:

rechgtlichen Anspruch auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung habe.

bin mir nichtmal sicher ob überhaupt ein Anspruch gleichgültig welche Form besteht. die Kündigung ist eine einseitge Willenserklärung deinerseits, die der Vertragspartner eben entsprechend akzeptiert. (oder nicht! - dann kommt die Reaktion wohl)


bei Mobilfunk kommen die Bestätigungen oft auch per mail.
hat mir dahingehend bisher gereicht, weil ich zu mindest wusst: ist so im System es wird wohl keinen Ärger geben.



Reicht das dem neuen Provider?

wenn nicht wird dies ja mitgeteilt werden.