Benutzer mandel schrieb:
Meine Frage: ist das zulässig, dass ich diese ZUSATZleistung erst zum Ende des gesamten Vertrages kündigen darf? Wieso komme ich da nicht früher heraus?
Vermutlich ist die Vertragslaufzeit von Zusatzoptionen in den AGB festgelegt. Und ja, es ist zulässig, Zusatzoptionen mit der gleichen Vertragslaufzeit wie das Hauptprodukt anzubieten.
Gruß
niknuk