Thread
Menü

Fristlose Kündigung des 1&1-Vertrags wegen Unbrauchbarkeit des DSL-Signals


09.10.2008 20:26 - Gestartet von Paul G
Meine Erfahrungen mit einem Komplett-Wechsel zu einem anderen Provider, in diesem Fall 1&1, sind leider derart negativ, dass ich es wichtig finde, den Verbraucher über Risiken und Folgen zu informieren. Das Unternehmen 1&1 erweist sich leider absolut ignorant.
Meine Komplett-Umstellung erfolgte am 26.05.2008. Bestandteil meines Problems ist nicht die Abweichung der Datenrate von 16.000 kbit/s zu anfänglichen 6000 kbit/s!
Das Problem liegt vielmehr in der Unbrauchbarkeit des Anschlusses, da es alle paar Minuten einen DSL-Abbruch gibt.
Anreiz zu diesem Wechsel war ursprünglich der monatliche, günstige Preis von 39,99 € für Internet-Flat, Telefon-Flat (innerhalb Festnetz BRD) und Handy-Flat (innerhalb Festnetz BRD). Die Werbeaussage: dass „die Deutsche Telekom Ihnen keinen Telefonanschluss mehr in Rechnung stellt“ bedeutete rein rechnerisch für mich nochmals etwa 20 € Einsparung.
Was nicht klar aus dieser Formulierung hervorging, ich mir aber dies selbst vorwerfen muss, war die Unwissenheit, dass ist nicht mehr im Besitz eines normalen, drahtgebundenen Telefonanschluss wie früher bin, sondern nur noch über DSL mit VOIP telefonieren kann. Das bedeutet natürlich, wenn das DSL-Signal ausfällt, kann man auch nicht mehr telefonieren.

Nun kommt das eigentliche Problem:
kurz nach der Komplett-Umstellung, in den ersten Tagen Juni 2008 traten erste, täglich mehrfache DSL-Abbrüche auf. Minutenweise war kein Telefonieren mehr möglich und natürlich stand parallel kein Internet mehr zur Verfügung.
Erste (alles email) Reaktion auf meine ursprüngliche Beschwerde am 5.6.2008.
Mehrfache Erinnerung von mir und nächste Reaktion von 1&1erst am 12.7.2008.
Am 16.7.2008 Nachricht von 1&1, dass Fehler beseitigt wurden.
Leider ging es dann erst richtig los mit 50-60 DSL-Abbrüchen am Tag.
Die Leitung war und ist quasi nicht mehr brauchbar.
Meine Beschwerde hierauf am 18.7.2008.
Reaktion am 22.7.2008, dass alle Fehler beseitigt wurden.
Weit gefehlt, es wurde noch schlimmer.
Am 24.7.2008 erhielt ich die Aufforderung vom KD-Service, die für die Signalumsetzung und die Telefone zuständige Fritz Box zu synchronisieren. Daraufhin waren von den 6000 kbit/s noch 4545 kbit/s Kapazität im untauglichen „Angebot“. (Werte im Menü der Fritz Box unter „DSL“ ablesbar)
Wenn das Problem damit gelöst worden wäre, hätte ich mich zufrieden gezeigt.
Diese ganze Sache war zusätzlich und unnötig mit hohen Kosten verbunden:
Um Fehler in meiner eigenen Anlage auszuschließen, wurde ein Kabel neu verlegt, geerdet und abgeschirmt! Parallel besorgte ich mir leihweise eine neue FritzBox Fon WLAN und 2 im Betrieb befindliche Boxen meiner Verwandten, die bei denen problemlos funktionierten. Das „Ergebnis“ blieb bei mir aber unverändert schlecht, so dass ein Hardware-Fehler auszuschließen ist.
Ich benutze hier kein WLAN und 3 PCs sind über Netzwerkkabel angeschlossen. Die Störungen oder Abbrüche sind unabhängig davon, ob ein PC eingeschaltet ist oder nicht. Die Ereignisse aus der Box kopiert, dokumentieren minütlich Abbrüche auch in der Nacht.
Es ging aber weiter, mit permanenten und dauerhaften DSL-Abbrüchen. Ich beschwerte mich weiterhin und erhielt am 28.7.2008 die Nachricht mit der Bitte, die Box neu zu starten. Es verblieben noch 2300 kbit/s Datentransfer. Natürlich wieder mit 50-60 DSL-Abbrüchen pro Tag.
Man hatte also erfolglos versucht, durch Herabsetzung der „Geschwindigkeit“ die Probleme in den Griff zu bekommen.
Da allmählich die Geduld zu Ende ging, weder die Hotline erreichbar war und sich auch sonst niemand bewogen fühlte, Weiteres zur Fehlerbehebung beizutragen, habe ich dann per Einschreiben vom 8.8.2008 mit Begründung der Unbrauchbarkeit des Produktes fristlos bei 1&1 gekündigt.
Am 18.8.2008 erhielt ich ein Email mit der Bestätigung meiner Kündigung, aber fristgerecht zum 24.9. für das nächste Jahr 2009, also meine fristlose Kündigung wurde mit keinem Wort kommentiert und somit nicht anerkannt.
Hier war es dann an der Zeit, meinen Rechtsanwalt einzuschalten. Auch dieser erhielt bis dato keine Reaktion auf sein Schreiben.
Begleitend zu diesen vielen Störanzeigen erhielt die Firma 1&1 regelmäßig die so genannten „Ereignisse“ die in der Box gespeichert werden, als PDF-Dateien. Aus diesen Dateien konnte man genau die vielen Abbrüche mit Datum, Zeit und Dauer ersehen. Immer wieder „Training“! Vielleicht kennt das mancher Leser dieses Berichts?
Ich hatte 1&1 in der Kündigung und auch nochmals am 27.8.2008 im Nachrichten-Tool vom „Service-Center“ untersagt, von meinem Konto abzubuchen, was natürlich auch ignoriert wurde.
Erst am 3.9.2008 erhielt ich einen Anruf (überhaupt der erste Versuch einer persönlichen Kontaktaufnahme) auf meinem Handy mit der 1&1-Flat-Karte durch einen Service-Mitarbeiter.
Dieser wollte mir eine neue Box senden. Ich erzählte ihm kurz vom Ärger mit 1&1 und auch davon, dass ich es schon mit anderen Boxen versucht hätte. Ich riet ihm mit seiner Geschäftsleitung zu sprechen, ob er die Box schicken dürfte, da ich fristlos gekündigt hätte.
Er fragte mich dann noch, ob ich bei Erfolg auf die fristlose Kündigung verzichten würde, worauf ich ihm erklärte, dass es mit 1&1 keine Geschäftsbasis mehr geben kann. Ich erhielt natürlich dann auch keine andere Box.
Am 10.9.2008 teilte ich 1&1 mit, dass ich die aktuelle Rechnung nicht anerkennen würde.
Ich ließ den Umsatz durch meine Bank stornieren, also zurückholen, worauf hin ich heute die erste Mahnung mit Mahnstufe 1 erhielt.
Am 22.9.2008 erhielt ich die 2. Mahnung mit Androhung von Maßnahmen, worauf ich nicht mehr reagiert habe.
Am 7.10.2008 wurde dann die Telefonverbindung gekappt, und zwar in der Form, dass ich nicht mehr herauswählen kann. Gleichzeitig wurde die 1&1 Handy-Karte gesperrt. Mit dieser Karte war ich bislang in der Lage, kostenlos ins deutsche Festnetz zu telefonieren, was ich, bzw. wir auch sehr viel nutzen mussten, da das VOIP ja permanent ausfiel und noch ausfällt.
Diese haarsträubende Angelegenheit wird jetzt gerichtlich geklärt!
Aus dieser Sache kann man lernen, dass billiger nicht gut ist! Billiger stimmt auch inzwischen nicht mehr.
Ich möchte anmerken, dass es Menschen gibt, die sich in einer solchen Situation alleine nicht zu helfen wissen.
Das Nervenkostüm ist vielleicht nicht stark genug. Man hat keine Rechtsschutzversicherung. Auch ältere Personen setzen sich oft nicht zur Wehr, da hier keine Rat gewusst wird ….und schließlich kommt so ein Unternehmen ohne Blessuren aus dieser Nummer heraus…auf Kosten des Verbrauchers.
Das Ergebnis ist Unzufriedenheit mit einer viel zu hoch bezahlten Leistung, wenn überhaupt von Leistung geredet werden kann. Diese Qual endet dann oft erst nach 2 Jahren, der Mindestvertragslaufzeit. Das kann und darf nicht Recht sein!
Wer sich den Zeitablauf vor Augen führt, ahnt, dass das bis zur Klärung noch Wochen und Monate dauern könnte?

Also, aufgepasst.

mfg Paul G

Menü
[1] spunk_ antwortet auf Paul G
09.10.2008 21:47
Benutzer Paul G schrieb:

Ich ließ den Umsatz durch meine Bank stornieren, also zurückholen, worauf hin ich heute die erste Mahnung mit Mahnstufe 1 erhielt.

Rückbuchungen sind stets kritisch - immerhin besteht ein Vertragsverhältnis.
denn dein Vertragspartner reagiert oft so:

Am 7.10.2008 wurde dann die Telefonverbindung gekappt, und zwar in der Form, dass ich nicht mehr herauswählen kann. Gleichzeitig wurde die 1&1 Handy-Karte gesperrt. Mit dieser

welcher Betreiber (Telekom, Telefonica, arcor,...) hat den Anschluss für 1u1 realisiert? weil dieser wird von 1u1 durch die Störungsmitteilung ja informiert (du bist nur Vertragspartner von 1u1 nicht vom Netzbetreiber) und muss ggf. den Anschluss korrigieren. hat sich 1u1 über den Erolg der Störungskorrektur bereits gemeldet?




habe gerade das gegenteilige Erlebnis:
seit 4 Tagen Umstellung auf "komplett" - also entbündelter DSL-Anscluss. die Technik wird über arcor realisiert (arcor-IP).
Telekom hat am Anschluss max DSL3000 drgestellt - nun ist bei dem bestellten DSl2000 der upload glatt unbescnitten verdoppelt und der download eben auf den bestellten Wert beschränkt. (nach Anzeige theoretisch ca.DSL9000 möglich)

gute Qualität des Signals.

Menü
[1.1] Paul G antwortet auf spunk_
13.10.2008 19:21
Hallo,

danke für Ihren Kommentar.

Ich sehe das nun so, dass 1&1 mein Ansprechpartner bei technischen Problemen ist und wer für die Leitung zuständig ist, interessiert mich normalerweise nicht, weil ich gar nicht weiß, wer die Leitung "warten" müsste. Inzwischen weiß ich das...es ist nicht Telekom.

Als Kunde bezahle ich einen gewissen Preis für das Produkt eines Herstellers. Wenn das Produkt Mängel aufweist, melde ich das an. Ist der Hersteller auch nach mehrfachen Nachbesserungsversuchen (3x darf er)nicht in der Lage, den Fehler oder den Mangel zu beheben, kann ich das Produkt zurückgeben. Das tue ich, zumindest versuche ich das in diesem Fall mit der fristlosen Kündigung. Wenn diese fristlose Kündigung seitens des Herstellers ignoriert wird, muss überlegt werden, was zu tun ist.

Habe ich dem Hersteller erlaubt, für das Produkt einen gewissen Betrag von meinem Konto abzubuchen, ist es rechtlich kein Problem, die Zahlung zu verweigern oder das Abbuchen zu untersagen. Dieses habe ich ja begründet und die Unbrauchbarkeit des Produktes ist bei mir auch nachweisbar.
Ich habe auch angefragt, was man glaubt, für die untaugliche Verbindungsleitung berechnen zu wollen.

Wenn ich mich durch Androhung wie Sperre u.s.w. beirren lasse und die Zahlungen wieder leiste, ist meine fristlose Kündigung unwirksam, denn ich stimme in dem Moment meiner Zahlung dem Vertrag wieder zu!





Menü
[1.1.1] myselfme antwortet auf Paul G
13.10.2008 21:32
@Paul G.: Volle Zustimmung ! Wenn es um Produkte geht ! Wie es bei Dienstleistungen aussieht erfragst Du sicherhaltshalber bei einem Anwalt Deines Vertrauens.
Menü
[1.1.2] spunk_ antwortet auf Paul G
13.10.2008 23:43
Benutzer Paul G schrieb:

Fehler oder den Mangel zu beheben, kann ich das Produkt zurückgeben. Das tue ich, zumindest versuche ich das in diesem Fall mit der fristlosen Kündigung. Wenn diese fristlose Kündigung seitens des Herstellers ignoriert wird, muss

ach so - bei dir ist der Router (bei 1u1 gibt es wohl stets eine der vielen Fritz!Boxen) defekt.

da ist es einfach:
entweder über 1u1 diese austauschen oder über AVM gibt es sogar 5 Jahre Garantie.
der Fall erscheint so gesehen vollkommen problemlos.
Menü
[1.1.2.1] Paul G antwortet auf spunk_
14.10.2008 07:46
Hallo,

nein, die Box ist o.k. Das Ganze wurde mit einer neuen (leihweise)und 2 in Gebrauch befindlichen(funktionierenden) anderen Boxen getestet...Ergebnis: bei allen anderen die gleiche Fehlerrate. Liegt also nicht an meiner Hardware!

Menü
[2] dautzy antwortet auf Paul G
10.12.2008 11:59
Hallo,

ich hätte da mal eine Bitte!

Da ich ebenfalls Kunde von 1&1 bin und bereits einen fast zweiwöchigen Komplettausfall mit anschliessender Geschwindigkeitsdrosselung auf 4500 (von vorher funktionierenden 13000) erlebt habe, interessiert mich der weitere Verlauf Ihres Falles.
Die meisten Erfahrungsberichte enden in Foren damit, daß es gerichtlich ausgehandelt wird, aber fast nirgendwo kann man dann das abschliessende Resultat lesen.
Daher bitte weiter darüber berichten!

Viel Erfolg!

Gruß
dautzy
Menü
[2.1] myselfme antwortet auf dautzy
11.12.2008 10:19
typisch deutsch. Meckern auf hohem Niveau. Schau mal auf Deinen Upload, der sollte eigentlich immer noch mindestens einer 6000er Ltg entsprechen. Und das ist für Mail, Homepage und VoIP die wichtigere Leistung !
Downloadspeed wird zuweilen reduziert um Dir (oder auch anderen) eine vor Allem STABILE Leitung zu ermöglichen - und weit über 3000 ist auf den meisten Servern eh nicht möglich. Ich habe (Zufall, kein Protzen !) stabile 15000, die meisten Downloads laufen aber weit unter dieser Power, weil der Anbieter (noch) gar nicht soviel bietet oder gerade ein paar mehr downs dort laufen.
Im Übrigen: Solltest Du den Speed auf so einer "testen-Sie-hier-Ihren-Anbieter"- Seite gemessen haben, schau auch noch mal in die Verbindungsdaten Deines Routers. Wenn der mit weit mehr synchronisiert als der Speedtest Dir weiß machen will, hat Dein System einen Hau und nicht der Provider. wlan (-Kanal), Firewall, eMule u.Ä, Netzwerkarte oder auch Verkabelung allgemein senken den Speed deutlich öfter als die Anbieter.
Ja, auch wenn Computer-Bild es anders verkauft...
Menü
[2.1.1] soraya-blue antwortet auf myselfme
15.12.2008 18:56
Nun ja, wenn der Anschluss trotz Drosselung noch immer nicht stabil läuft, kann ich den Einwand verstehen.
Aber wenns nach der Drosselung ordentlich läuft, dann schliesse ich mich dem Vorredner an.
Ich habe selbst eine 14000er Leitung und eigentlich brauche ich diese gar nicht. Irgendwie ist DSL fast schon wie ein Porsche oder sonstige Luxuskarosse zu vergleichen. Man möchte immer das beste, auch wenn es kaum einer wirklich ausnutzen kann.
Menü
[2.1.1.1] mini5880 antwortet auf soraya-blue
18.12.2008 16:48
Ich habe nun seit 72 Stunden keinen Internetanschluss mehr. Am Montag, den 15. Dezember, ist es kurzweise ausgefallen, ging dann kurz wieder und gg. 14:30 Uhr blinkte dann die Power-LED munter. Gg. 16:30 Uhr habe ich dann über Handy die Störung gemeldet.
So wie es scheint, ist es ein Port-Problem. Irgendwas sei kaputt bzw. durchgeschmort oder so. Keine Ahnung. Wie auch immer.. ich habe grad eine eMail geschrieben und unter Fristsetzung von 48 Stunden, eine fristlose Kündigung angedroht. Mal schauen, was der eMail-Kundenservice antwortet.

Grüße

mini5880
Menü
[2.1.1.1.1] myselfme antwortet auf mini5880
18.12.2008 23:11
Fristsetzung von 48 Stunden, eine fristlose Kündigung angedroht. Mal schauen, was der eMail-Kundenservice antwortet.

Vielleicht hättest Du noch reinschreiben sollen, dass Du ALLES innerhalb 4 Tagen erledigt bekommst ? Und Dein Arzt auch immer ganz schnell Deine Krankheiten heilt.
Nein, im Ernst, so eine Störung kann recht tricky sein. Extremes Beispiel: Kabel unter der Autobahn ist putte gangen. Das dauert dann bis Berlin grünes Licht zum Buddeln gibt... Oder DSLAM ist unheilbar erkrankt, muss neuer her - dauert. Oder Dein Provider muss DTAG mit ins Boot holen und Techniker der DTAG haben gerade ein wenig mehr zu tun - dauert dann.
Das allerschlimmste aber wär, man setzt alles für Dich in Bewegung und dann hast Du selbst was verbaddelt (falsches Passwort, Kabel falsch rum oder zum Staubsaugen entfernt, Firmware Update gemacht und dabei geschlumpert etc), dann wirds lustich !
Frist setzen ist ja okay, aber 48 Stunden ? Na ja, ich drück die Daumen...
Menü
[2.1.1.1.1.1] mini5880 antwortet auf myselfme
19.12.2008 14:59
Ich habe um 0:06 Uhr, also ganz zügig eine Antwort email bekommen. Natürlich täte es leid etc. Und dann folgendes Zitat:

"Durch die große Nachfrage nach unseren aktuellen Produkten führt es derzeit zu einer längeren Bearbeitungsdauer. Ich möchten Sie dafür höflichst um Ihr Verständnis bitten.
[...] Hiermit widersprechen wir vorsorglich jeglicher Art von Fristsetzung."

Der letzte Satz ist doch super!! Den kann man ab sofort immer einbringen, wenn man unter Fristsetzung beispielsweise eine Zahlung leisten soll!! ;) (bin ich zu zynisch?)

Naja.. juristisch gesehen ändert der Satz natürlich nichts. Der Mitarbeiter hat gemutmaßt, dass ein grösseres Problem vorliegt. Klar weiss ich das auch. Daher habe ich gesagt, dass ich dann mehr Informationen wünsche und an der Frist festhalte.

Mal schauen, was passiert.
Menü
[2.1.1.1.1.2] block13 antwortet auf myselfme
11.01.2009 00:29
Benutzer myselfme schrieb:
Fristsetzung von 48 Stunden, eine fristlose Kündigung angedroht. Mal schauen, was der eMail-Kundenservice antwortet.

Vielleicht hättest Du noch reinschreiben sollen, dass Du ALLES innerhalb 4 Tagen erledigt bekommst ? Und Dein Arzt auch immer ganz schnell Deine Krankheiten heilt.
Die Aussage ist eine absolute Frechheit!
Nein, im Ernst, so eine Störung kann recht tricky sein. Extremes Beispiel: Kabel unter der Autobahn ist putte gangen. Das dauert dann bis Berlin grünes Licht zum Buddeln gibt... Oder DSLAM ist unheilbar erkrankt, muss neuer her - dauert. Oder Dein Provider muss DTAG mit ins Boot holen und Techniker der DTAG haben gerade ein wenig mehr zu tun - dauert dann. Das allerschlimmste aber wär, man setzt alles für Dich in Bewegung und dann hast Du selbst was verbaddelt (falsches Passwort, Kabel falsch rum oder zum Staubsaugen entfernt, Firmware Update gemacht und dabei geschlumpert etc), dann wirds lustich !
Frist setzen ist ja okay, aber 48 Stunden ? Na ja, ich drück die Daumen....
Habe dieselben Erfahrungen mit 1 und 1 gemacht,der Kundenservice/Hotline ist echt ein Witz...man könnte es A*zockhotline nennen.Denn verbindliche Aussagen oder Infos geschweige denn eine Diagnosedurchführung gibt es beim Techn.Support rein gar nicht.Immer nur die Aussagen,kann bis zu einer Woche dauern,weil ja so viel zu tun wäre(Oder weil der Provider so schlecht ist...).Ansonsten machen die gar nichts,erstatten nicht mal die die Vertragsunterbrechung.D.h. man kann weiter bezahlen,obwohl nichts geliefert wird.Hatte vorher ARCOR,und da war der Kundenservice um längen besser mit 0800er Service Rufnummer usw...Und bei einem Tag leitungsausfall hab ich gleich 10 € Gutschrift bekommen.Für 1und1 ein Fremdwort...das Beste ist,manchmal geht weder Internet noch Telefon,obwohl DSL lt.Box da ist.Gibt in letzter Zeit dann immer die Fehlermeldung DNS error...ist echt ein chaotischer Verein!!!!
Menü
[2.1.1.1.1.2.1] spunk_ antwortet auf block13
11.01.2009 01:16
Benutzer block13 schrieb:

Habe dieselben Erfahrungen mit 1 und 1 gemacht,der Kundenservice/Hotline ist echt ein Witz...man könnte es A*zockhotline nennen.Denn verbindliche Aussagen oder Infos geschweige denn eine Diagnosedurchführung gibt es beim Techn.Support rein gar nicht.

über das Kontaktformular gibt es zumindest nach der ersten automatischen Antwort und der nochmaligen Beschreibung des Sachverhaltes eine schriftliche Reaktion. diese ist dann ja verbindlich.

Menü
[2.1.1.1.2] kunde-bei-teltarif antwortet auf mini5880
19.12.2008 15:37

einmal geändert am 19.12.2008 15:38
Bin seit 31.10.2008 bei envacom, mein erster DSL-Ausfall war vom 07.11.2008 bis zum 10.11.2008. Der zweite Ausfall war vom 22.11.2008 bis zum 05.12.2008.

Ursache war ein technischer Fehler in der Vermittlungsstelle der TELEKOM (Ortsnetz 05335).
Menü
[2.1.1.1.2.1] klein-bs antwortet auf kunde-bei-teltarif
27.12.2008 21:24
Benutzer kunde-bei-teltarif schrieb:
Bin seit 31.10.2008 bei envacom, mein erster DSL-Ausfall war vom 07.11.2008 bis zum 10.11.2008. Der zweite Ausfall war vom 22.11.2008 bis zum 05.12.2008.

Ursache war ein technischer Fehler in der Vermittlungsstelle der TELEKOM (Ortsnetz 05335).

Einen tollen Anbieter hast Du, der 14 Tage kein Internet zur Verfügung stellt... :-D
Menü
[2.1.1.1.2.1.1] Winbug antwortet auf klein-bs
22.01.2009 14:44
Hallo zusammen,

bei mir fummelt die 1u1 schon seit dem 8.11.2008 an der Leitung.
Am 4.10.2008 freigeschaltet... bis 25.10.2008 OHNE Abbrüche mit 15300/1068 im Netz gewesen...
Seit dem ist das maximum der Gefühle 4500/444 gewesen, am DSLAM beschränkt, obwohl die FritzBox die Leitungskapazität mit über 17000 angibt.
Zwischen durch haben die wohl auf 11000 hoch geschaltet... dies aber nur für 4 Stunden(Anfang Dezember).
Im Januar 2009 (am 7.01) ist die Leitung wieder eingebrochen... auf 2000, da haben die aber relativ schnell reagiert... nach 3 Tagen hatte ich wieder 4500/444 aber eben keine 15000...
Und seit dem 19.1.2009 haben Sie mich auf 1152/192 fixiert, um angeblich die Leitung zu prüfen, ob evtl. 11000 möglich wären, so die Aussage der Hotline... hmm???
Das muss mir mal jemand erklären, die Hotline war dazu nicht in der Lage. Kann es evtl. jemand von euch?
Jetzt überlege ich auch eine fristlose Kündigung auszusprechen, denn drei Monate "Fummel"-Zeit sind wohl mehr als genug. Und was mich tierisch ärgert ist, dass die Techniker noch nicht mal ne kurze Email schreiben können... "Heute wird an Ihrem Anschluss gebastelt."
Woher soll man dann wissen, ob es mal wieder eine Störung ist, oder ob Reparaturen statt finden?

Gruß Winbug
Menü
[2.1.1.1.2.1.1.1] niknuk antwortet auf Winbug
22.01.2009 16:03
Benutzer Winbug schrieb:

bei mir fummelt die 1u1 schon seit dem 8.11.2008 an der Leitung.
Am 4.10.2008 freigeschaltet... bis 25.10.2008 OHNE Abbrüche mit
15300/1068 im Netz gewesen...
Seit dem ist das maximum der Gefühle 4500/444 gewesen, am DSLAM beschränkt, obwohl die FritzBox die Leitungskapazität mit über 17000 angibt.

1&1 arbeitet mit rate adaptive Synchronisation. D. h. bei störungsfreier Leitung gibt's eine hohe Bandbreite, bei Störungen auf der Leitung sinkt sie ab. Wenn die Fritzbox sich nun in einem Moment verbindet, wo die Leitung stark gestört ist (z. B. weil auf benachbarten Leitungen viel los ist), dann synchronisiert sie mit einer niedrigen Bandbreite. Die behält sie aber bis zu einer Verbindungstrennung bei, auch wenn die Leitungsqualität in der Zwischenzeit wieder besser werden sollte. Für eine permanente Anpassung der Bandbreite auch bei bestehender Verbindung wird nämlich ein Feature namens "Seamless Rate Adaptation" (SRA) benötigt, und das gibt es bei 1&1 DSL nicht. Nichtsdestotrotz zeigt die Fritzbox bei besserer Leitungsqualität auch eine höhere Kapazität an. Ohne SRA kann sie aber nichts damit anfangen.

Im Januar 2009 (am 7.01) ist die Leitung wieder eingebrochen... auf 2000, da haben die aber relativ schnell reagiert... nach 3 Tagen hatte ich wieder 4500/444 aber eben keine 15000...

Vielleicht sind in deiner Umgebung viele neue schnelle DSL-Anschlüsse geschaltet worden, die sich alle gegenseitig stören. Schwacher Trost: den Inhabern dieser anderen Anschlüsse geht es auch nicht besser.

Jetzt überlege ich auch eine fristlose Kündigung auszusprechen, denn drei Monate "Fummel"-Zeit sind wohl mehr als genug.

Vergiss die außerordentliche Kündigung und lies das Kleingedruckte deines Vertrags. Solange die Bandbreite deines Anschlusses größer ist als der vertraglich zugesagte Mindestwert, hat 1&1 den Vertrag erfüllt und du kannst nicht außerordentlich kündigen. Und nun darfst du einfach mal in den 1&1-AGB und Leistungsbeschreibungen (http://dsl.1und1.de/xml/order/AgbDslanschluss) nachlesen, wie hoch die vertraglich zugesicherte Mindestbandbreite deines Anschlusses eigentlich ist. Du hast jetzt schon mein aufrichtiges Mitgefühl, denn du wirst feststellen, dass 1&1 überhaupt keine Mindestbandbreiten garantiert, sondern immer nur mit den beiden Worten "bis zu" um sich wirft. Konsequenz: auch Analogmodem-Geschwindigkeit entspricht den Spezifikationen für 1&1 DSL ;-) Das bedeutet: auch mit 384/64 kbit/s (DSL light) hätte 1&1 den Vertrag erfüllt und du würdest mit einer Kündigung auch vor Gericht höchstwahrscheinlich auf Granit beißen.

Gruß

niknuk
Menü
[2.1.1.1.2.1.1.1.1] Winbug antwortet auf niknuk
22.01.2009 21:59
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Winbug schrieb:

bei mir fummelt die 1u1 schon seit dem 8.11.2008 an der Leitung.
Am 4.10.2008 freigeschaltet... bis 25.10.2008 OHNE Abbrüche mit
15300/1068 im Netz gewesen...
Seit dem ist das maximum der Gefühle 4500/444 gewesen, am DSLAM beschränkt, obwohl die FritzBox die Leitungskapazität mit über 17000 angibt.

1&1 arbeitet mit rate adaptive Synchronisation. D. h. bei störungsfreier Leitung gibt's eine hohe Bandbreite, bei Störungen auf der Leitung sinkt sie ab. Wenn die Fritzbox sich nun in einem Moment verbindet, wo die Leitung stark gestört ist (z. B. weil auf benachbarten Leitungen viel los ist), dann synchronisiert sie mit einer niedrigen Bandbreite. Die behält sie aber bis zu einer Verbindungstrennung bei, auch wenn die Leitungsqualität in der Zwischenzeit wieder besser werden sollte. Für eine permanente Anpassung der Bandbreite auch bei bestehender Verbindung wird nämlich ein Feature namens "Seamless Rate Adaptation" (SRA) benötigt, und das gibt es bei 1&1 DSL nicht. Nichtsdestotrotz zeigt die Fritzbox bei besserer Leitungsqualität auch eine höhere Kapazität an. Ohne SRA kann sie aber nichts damit anfangen.

das mag wohl stimmen, der Punkt ist nur, dass die Bandbreitenbeschränkung vom DSLAM aus fixiert wurde, und die Fritzbox gar keine Möglichkeit hat besser zu synchronsieren...

Im Januar 2009 (am 7.01) ist die Leitung wieder eingebrochen... auf 2000, da haben die aber relativ schnell reagiert... nach 3 Tagen hatte ich wieder 4500/444 aber eben keine 15000...

Vielleicht sind in deiner Umgebung viele neue schnelle DSL-Anschlüsse geschaltet worden, die sich alle gegenseitig stören. Schwacher Trost: den Inhabern dieser anderen Anschlüsse geht es auch nicht besser.

sollte dies der Fall sein, ist es Seitens der 1u1 ein Betrug der Kunden!!! Notfalls verteile ich in der Nachbarschaft Flugblätter, "wer sonst noch von 1u1 besch... wurde".
Und ich unterstelle der 1u1, dass sie dies bewußt machen, Hauptsache die Anzahl der Neuverträge stimmt.

Jetzt überlege ich auch eine fristlose Kündigung auszusprechen, denn drei Monate "Fummel"-Zeit sind wohl mehr als genug.

Vergiss die außerordentliche Kündigung und lies das Kleingedruckte deines Vertrags. Solange die Bandbreite deines Anschlusses größer ist als der vertraglich zugesagte Mindestwert, hat 1&1 den Vertrag erfüllt und du kannst nicht außerordentlich kündigen. Und nun darfst du einfach mal in den 1&1-AGB und Leistungsbeschreibungen (http://dsl.1und1.de/xml/order/AgbDslanschluss) nachlesen, wie hoch die vertraglich zugesicherte Mindestbandbreite deines Anschlusses eigentlich ist. Du hast jetzt schon mein aufrichtiges Mitgefühl, denn du wirst feststellen, dass 1&1 überhaupt keine Mindestbandbreiten garantiert, sondern immer nur mit den beiden Worten "bis zu" um sich wirft. Konsequenz: auch Analogmodem-Geschwindigkeit entspricht den Spezifikationen für 1&1 DSL ;-) Das bedeutet: auch mit 384/64 kbit/s (DSL light) hätte 1&1 den Vertrag erfüllt und du würdest mit einer Kündigung auch vor Gericht höchstwahrscheinlich auf Granit beißen.

Es stimmt, dass in den Verträgen nur die Formolierung "bis zu" benutzt wird. Und um es auf die Spitze zu treiben eine theoretisch negative Bandbreite wäre auch noch zulässig im Sinne des Vertrages. Ich werde es trotzdem darauf ankommen lassen, ob ein Richter, der im Namen des Volkes ein Urteil fällt, die moralische Seite eines solchen Sachverhaltes ausser Acht lässt.
Für mein Rechtsverständniss:
Ich kaufe eine Dienstleistung die mir Zugesichert wurde, sei es Werbung, oder sonst was, und in meinem Fall sogar Technisch möglich ist.
Wird diese Diensleistung nicht in diesem Umfang erfüllt, sehe ICH das als Vertragsbruch und darf diesen Zustand beanstanden.
Reagiert der Dienstleister nicht, oder unzureichend ist es für mich ein Grund diesen Vertrag vorzeitig aufzulösen.
Der punkt ist, dass ich mich vor dem Abschluss des Vertrages zwei Mal telefonisch bei 1u1 erkundigt habe, dass an meinem Standort auch ca. 16000 möglich sind. Mir wurden jedes mal mehr als 14000 zugesichert.
Und wie gesagt in den ersten drei Wochen hatte ich auch 15300!!
jetzt sind es 1100.
Das sind ca. 8% dessen was nachweislich, ursprünglich möglich war.
ICH fühle mich betrogen! Und egal, was in dem 1u1 Vertrag steht, ich lasse es darauf ankommen, wie die deutschen Gerichte diese geschäftspraktiken sehen. Ich wette ich werde nicht alleine sein.

Gruß

niknuk

eben so Winbug
Menü
[2.1.1.1.2.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf Winbug
22.01.2009 23:16
Benutzer Winbug schrieb:

das mag wohl stimmen, der Punkt ist nur, dass die Bandbreitenbeschränkung vom DSLAM aus fixiert wurde, und die Fritzbox gar keine Möglichkeit hat besser zu synchronsieren...

Ist das wirklich so?

sollte dies der Fall sein, ist es Seitens der 1u1 ein Betrug der Kunden!!!

Nein, ist es nicht. Du hast einen Vertrag unterschrieben, der 1&1 lediglich dazu verpflichtet, einen DSL-Anschluss mit irgendeiner Bandbreite zwischen 0 und einer bestimmten Maximalbandbreite bereitzustellen. D. h. welche Bandbreite 1&1 auch immer bereitstellt: solange der Anschluss funktioniert, befindet sich die Bandbreite zwischen 0 und dem Maximalwert und damit ist der Vertrag erfüllt. Du bekommst also exakt das, was du bestellt hast und was dir 1&1 versprochen hat. Betrug ist etwas völlig anderes.

Wenn es dir nicht passt, dass deine tatsächliche Anschlussbandbreite von der Maximalbandbreite so stark abweicht, dann hättest du dir eben einen Anbieter aussuchen müssen, der höhere Mindestbandbreiten zusagt, anstatt einen Vertrag bei 1&1 zu unterschreiben. Beispielsweise garantieren andere Anbieter bei ihren DSL 16000-Anschlüssen folgende Mindestbandbreiten: Telekom 6600 kbit/s (Entertain mit T-DSL 16+: 10000 kbit/s), Arcor 6145 kbit/s, Hansenet/Alice 4448 kbit/s (Alice Comfort: 7005 kbit/s). 1&1 garantiert dagegen genau gar nichts. Das aber geht aus der Leistungsbeschreibung deines Tarifs hervor und hätte dir bekannt sein müssen, *bevor* du den Vertrag unterschreibst.

Es stimmt, dass in den Verträgen nur die Formolierung "bis zu" benutzt wird. Und um es auf die Spitze zu treiben eine theoretisch negative Bandbreite wäre auch noch zulässig im Sinne des Vertrages. Ich werde es trotzdem darauf ankommen lassen, ob ein Richter, der im Namen des Volkes ein Urteil fällt, die moralische Seite eines solchen Sachverhaltes ausser Acht lässt.

Moral und Gesetz sind zwei Paar Schuhe.

Für mein Rechtsverständniss: Ich kaufe eine Dienstleistung die mir Zugesichert wurde,

Was dir zugesagt wurde, hast du ja auch bekommen. Mit deinen 1152 kbit/s liegst du präzise im vertraglich vereinbarten Bandbreitenbereich zwischen Null und der Maximalbandbreite. Damit hat 1&1 seine Zusagen erfüllt. Wenn du auf *garantierte* 16 MBit/s Wert legst, wäre beispielsweise T-Home Entertain Comfort mit VDSL 25 für dich das Richtige gewesen, denn dafür garantiert T-Home eine Mindestbandbreite von 16,7 MBit/s (die Maximalbandbreite liegt bei 25 MBit/s). Preis: 60 Euro im Monat. Vorausgesetzt, VDSL 25 ist an deinem Standort überhaupt verfügbar. Wenn nicht, bleibt nur eine Standleitung ins Internet. Die aber kostet bei *garantierten* 16 MBit/s eine satte dreistellige Summe pro Monat(!).

Der punkt ist, dass ich mich vor dem Abschluss des Vertrages zwei Mal telefonisch bei 1u1 erkundigt habe, dass an meinem Standort auch ca. 16000 möglich sind. Mir wurden jedes mal mehr als 14000 zugesichert.

Kannst du beweisen, dass dir derartige Zusagen gemacht wurden? Vermutlich nicht. Also sind die Zusagen nichts wert. Kennst du den Spruch "nur was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen"? Bei 1&1 besitzt man quasi nichts schwarz auf weiß. Bei den o. g. anderen Anbietern dagegen schon, denn da ist in der Leistungsbeschreibung eine Mindestbandbreite festgelegt.

ICH fühle mich betrogen!

Gefühle zählen vor Gericht schon mal gar nichts, es sei denn, es geht um Beleidigungsklagen oder Ehescheidungen.

Gruß

niknuk
Menü
[2.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] Winbug antwortet auf niknuk
23.01.2009 15:57
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Winbug schrieb:

das mag wohl stimmen, der Punkt ist nur, dass die Bandbreitenbeschränkung vom DSLAM aus fixiert wurde, und die Fritzbox gar keine Möglichkeit hat besser zu synchronsieren...

Ist das wirklich so?

ja, schau mal bitte hier:
http://www.router-faq.de/index.php?id=fb&fb=dslinfo
ist alles wunderbar erklärt.
Die sog. Fixierung am DSLAM ist die logische Begrenzung der Maximalen Bandbreite.

sollte dies der Fall sein, ist es Seitens der 1u1 ein Betrug der Kunden!!!

Nein, ist es nicht. Du hast einen Vertrag unterschrieben, der 1&1 lediglich dazu verpflichtet, einen DSL-Anschluss mit irgendeiner Bandbreite zwischen 0 und einer bestimmten Maximalbandbreite bereitzustellen. D. h. welche Bandbreite 1&1 auch immer bereitstellt: solange der Anschluss funktioniert, befindet sich die Bandbreite zwischen 0 und dem Maximalwert und damit ist der Vertrag erfüllt. Du bekommst also exakt das, was du bestellt hast und was dir 1&1 versprochen hat. Betrug ist etwas völlig anderes.

Wenn es dir nicht passt, dass deine tatsächliche Anschlussbandbreite von der Maximalbandbreite so stark abweicht, dann hättest du dir eben einen Anbieter aussuchen müssen, der höhere Mindestbandbreiten zusagt, anstatt einen Vertrag bei 1&1 zu unterschreiben. Beispielsweise garantieren andere Anbieter bei ihren DSL 16000-Anschlüssen folgende Mindestbandbreiten: Telekom 6600 kbit/s (Entertain mit T-DSL 16+: 10000 kbit/s), Arcor 6145 kbit/s, Hansenet/Alice 4448 kbit/s (Alice Comfort: 7005 kbit/s). 1&1 garantiert dagegen genau gar nichts. Das aber geht aus der Leistungsbeschreibung deines Tarifs hervor und hätte dir bekannt sein müssen, *bevor* du den Vertrag unterschreibst.

Da muss ich dir ein klein wenig widersprechen. Punkt 2.6 der AGBs, vor allem dieser Satz ---> .... <---

"2.6. Maximale Bandbreite
Die für 1&1 Kunden maximale Bandbreite des Surf & Phone Anschluss hängt maßgeblich von der Dämpfung der jeweiligen Anschlussleitung ab. Diese ergibt sich aus der Entfernung (Leitungslänge) des Anschlussortes des Kunden zum zugehörigen Verteiler sowie dem Adernquerschnitt der jeweiligen TAL. Die Bereitstellung der tatsächlichen Up- und Downstream Bandbreite erfolgt dabei dynamisch.

---> Dies bedeutet, dass der Anschluss von 1&1 mit der vom Kunden gewünschten und technisch am Wohnort des Kunden maximal möglichen Bandbreite bereitgestellt wird. <---

Der 1&1 Kunden muss zur Kenntnis nehmen, dass Bandbreitenzusagen im Vorfeld sich nur auf eine errechnete, voraussichtliche Anschlussbandbreite beziehen können. Eine genaue Aussage zur erzielbaren maximalen Anschlussbandbreite ist erst möglich, nachdem der Anschluss geschaltet wurde und sich das DSL-Modem mit dem DSLAM (Digital Subscriber Line Access Multiplexer, d. h. einem Sammelpunkt für entbündelte Breitbandanschlüsse) sy nchronisiert hat."

Für mich bedeutet das: dass ich die Bandbreite von 15300kbit, die ich vom 1.10.2008 bis zum 25.10.2008 als die maximale Bandbreite die an meinem Wohnort technish möglich ist, beanstanden kann... alles andere darunter ist für mich eine Störung der Leitung. Ich kann nachweisen, dass ich diese Bandbreite ohne Sync.Probleme in dieser Zeit nutzen konnte.

Moral und Gesetz sind zwei Paar Schuhe.

leider ja, aber ich bin ein unverbesserlicher Idealist und glaube noch an das gute im Menschen und ich hoffe ich bin nicht der letzte in diesem Land.

in diesem Sinne.
Winbug
Menü
[2.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf Winbug
25.01.2009 13:04
Benutzer Winbug schrieb:

Die sog. Fixierung am DSLAM ist die logische Begrenzung der Maximalen Bandbreite.

Ich wollte wissen: ist speziell bei dir so eine Begrenzung aktiv und liegt diese Begrenzung unterhalb der Maximalbandbreite?

Da muss ich dir ein klein wenig widersprechen. Punkt 2.6 der AGBs, vor allem dieser Satz ---> .... <---

"2.6. Maximale Bandbreite
Die für 1&1 Kunden maximale Bandbreite des Surf & Phone Anschluss hängt maßgeblich von der Dämpfung der jeweiligen Anschlussleitung ab. Diese ergibt sich aus der Entfernung (Leitungslänge) des Anschlussortes des Kunden zum zugehörigen Verteiler sowie dem Adernquerschnitt der jeweiligen TAL. Die Bereitstellung der tatsächlichen Up- und Downstream Bandbreite erfolgt dabei dynamisch.

---> Dies bedeutet, dass der Anschluss von 1&1 mit der vom Kunden gewünschten und technisch am Wohnort des Kunden maximal möglichen Bandbreite bereitgestellt wird. <---

Offenbar ist es aber derzeit technisch unmöglich, dir die Maximalbandbreite bereitzustellen. Also bekommst du eben weniger. Da die zugesagte Mindestbandbreite nicht unterschritten wird, reicht die bereitgestellte Bandbreite auch aus, um den Vertrag zu erfüllen.

Davon abgesehen hat sich 1&1 mit der AGB-Klausel selbst ins Knie geschossen: die technisch mögliche Bandbreite hängt nämlich keinesfalls nur von der Leitungsdämpfung ab (und die Leitungsdämpfung auch nicht unbedingt von der Länge, denn auch der Leitungsquerschnitt spielt dabei eine Rolle). Vielmehr ist auch ein guter Signal-/Störabstand (Signal-to-Noise-Ratio, SNR) für hohe Bandbreiten wichtig. Und der SNR kann sich von heute auf morgen verschlechtern. Zum Beispiel dann, wenn in der Umgebung weitere DSL-Anschlüsse geschaltet werden, die sich gegenseitig stören.

Für mich bedeutet das: dass ich die Bandbreite von 15300kbit, die ich vom 1.10.2008 bis zum 25.10.2008 als die maximale Bandbreite die an meinem Wohnort technish möglich ist,

Das war die am 1.10.2008 technisch mögliche Bandbreite, ja. Heute haben wir aber den 25.1.2009, da sieht möglicherweise alles ganz anders aus.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn du das Problem für eine Störung hältst, kannst du fleißig reklamieren und bekommst so das Problem vielleicht behoben. Kündigen kannst du jedoch nicht, denn 1&1 erfüllt den Vertrag.

Gruß

niknuk
Menü
[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Winbug antwortet auf niknuk
26.01.2009 13:05
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Winbug schrieb:

Die sog. Fixierung am DSLAM ist die logische Begrenzung der Maximalen Bandbreite.

Ich wollte wissen: ist speziell bei dir so eine Begrenzung aktiv und liegt diese Begrenzung unterhalb der Maximalbandbreite?

Eindeutig JA! Hier die Daten:
Max. DSLAM-Datenrate kBit/s 1152 192
Min. DSLAM-Datenrate kBit/s 128 64
Leitungskapazität kBit/s 13228 944
Aktuelle Datenrate kBit/s 1147 189

Latenz 16 ms 15 ms
Bitswap an aus
Seamless Rate Adaption aus aus
Impulse Noise Protection 2.1 7.6
L2 Power Mode NA - -

Signal/Rauschabstand dB 31 34
Leitungsdämpfung dB 29 16
Powercutback dB 0 5

Offenbar ist es aber derzeit technisch unmöglich, dir die Maximalbandbreite bereitzustellen. Also bekommst du eben weniger. Da die zugesagte Mindestbandbreite nicht unterschritten wird, reicht die bereitgestellte Bandbreite auch aus, um den Vertrag zu erfüllen.

Das sehe ich anders... es steht nichts vom Zeitpunkt in den AGBs sondern, dass...


Davon abgesehen hat sich 1&1 mit der AGB-Klausel selbst ins Knie geschossen: die technisch mögliche Bandbreite hängt nämlich keinesfalls nur von der Leitungsdämpfung ab (und die Leitungsdämpfung auch nicht unbedingt von der Länge, denn auch der Leitungsquerschnitt spielt dabei eine Rolle). Vielmehr ist auch ein guter Signal-/Störabstand (Signal-to-Noise-Ratio, SNR) für hohe Bandbreiten wichtig. Und der SNR kann sich von heute auf morgen verschlechtern. Zum Beispiel dann, wenn in der Umgebung weitere DSL-Anschlüsse geschaltet werden, die sich gegenseitig stören.

das ist mir als Kunde egal ob die an diesem "Anschluss" genug Kapazitäten haben... ich hatte 15300 als Max. und das ist für mich ausschlaggebend, wenn 1u1 meine Bandbreite unter X anderen Usern aufteilt um mehr Verträge unter Dach und Fach zu haben, gehe ich dagegen vor!


Das war die am 1.10.2008 technisch mögliche Bandbreite, ja. Heute haben wir aber den 25.1.2009, da sieht möglicherweise alles ganz anders aus.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn du das Problem für eine Störung hältst, kannst du fleißig reklamieren und bekommst so das Problem vielleicht behoben. Kündigen kannst du jedoch nicht, denn 1&1 erfüllt den Vertrag.

Nein das macht 1u1 eben nicht!!!


Gruß Winbug
Menü
[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf Winbug
26.01.2009 13:25
Benutzer Winbug schrieb:

Benutzer niknuk schrieb:

Ich wollte wissen: ist speziell bei dir so eine Begrenzung aktiv und liegt diese Begrenzung unterhalb der Maximalbandbreite?

Eindeutig JA! Hier die Daten:
Max. DSLAM-Datenrate kBit/s 1152 192
Min. DSLAM-Datenrate kBit/s 128 64

Ok, da hat 1&1 tatsächlich die Handbremse angezogen. Das allerdings nach eigener Aussage nur, um dir eine stabile Verbindung bereitzustellen.

Signal/Rauschabstand dB 31 34 Leitungsdämpfung dB 29 16

Diese Werte lassen auf einen Leitungsdefekt schließen. Der Signal-/Rauschabstand ist extrem gut und passt nicht zu einer Leitung mit 29 dB Dämpfung. Einen Rauschabstand von über 30 dB erzielt man normalerweise nur an relativ kurzen Leitungen, deren Dämpfung liegt dann aber üblicherweise um 10 dB oder sogar darunter. Im Gegensatz zur Leitungsdämpfung ist der Rauschabstand aber ein Wert, der ständig schwankt. Er hängt wie gesagt vom Störpegel von Nachbarleitungen ab und somit davon, was auf den Nachbarleitungen los ist. Wenn viele Nachbaranschlüsse online sind, geht der SNR in den Keller und dann ist es vorbei mit den 15 MBit/s. Nichtsdestotrotz erreichen Leitungen mit 29 dB Dämpfung selbst unter optimalen Voraussetzungen mehr als 30 dB SNR nur in Ausnahmefällen, daher vermute ich, dass die eigentliche Leitung eine viel niedrigere Dämpfung hat, die aber durch einen zu hohen Übergangswiderstand an irgendeiner Stelle zunichte gemacht wird. Die allerdings kann sich auch innerhalb deiner Inhouse-Verkabelung befinden. Um zunächst einmal deine eigene Verkabelung als Fehlerquelle auszuschließen, solltest du Splitter und Fritzbox mal direkt an die erste TAE-Dose in deiner Wohnung anschließen (ohne ein Verlängerungskabel o. ä. dazwischen) und dann nochmal messen.

das ist mir als Kunde egal ob die an diesem "Anschluss" genug Kapazitäten haben... ich hatte 15300 als Max. und das ist für mich ausschlaggebend, wenn 1u1 meine Bandbreite unter X anderen Usern aufteilt um mehr Verträge unter Dach und Fach zu haben, gehe ich dagegen vor!

Das wiederum ist Unsinn. 1&1 teilt die Bandbreite nicht zwischen den Usern auf. Wenn sich Leitungen gegenseitig stören (was bei dir aber zumindest zum Zeitpunkt der Messung offenbar nicht der Fall war), dann muss es sich dabei auch gar nicht um 1&1-Anschlüsse handeln. Das DSL aller anderen Anbieter stört genauso.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn du das Problem für eine Störung hältst, kannst du fleißig reklamieren und bekommst so das Problem vielleicht behoben. Kündigen kannst du jedoch nicht, denn 1&1 erfüllt den Vertrag.

Nein das macht 1u1 eben nicht!!!

Jetzt, wo du technische Details geliefert hast, sehe ich das auch so. Die technischen Möglichkeiten sind noch nicht ausgereizt bzw. es liegt ein Defekt vor.

Gruß

niknuk
Menü
[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Winbug antwortet auf niknuk
26.01.2009 17:31
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Winbug schrieb:


Ok, da hat 1&1 tatsächlich die Handbremse angezogen. Das allerdings nach eigener Aussage nur, um dir eine stabile Verbindung bereitzustellen.


und so sah es im Oktober aus:
Geschwindigkeit 15280 kBit/s (Empfangsrichtung) 1068 kBit/s (Senderichtung)
Leitungsdämpfung 31 dB (Empfangsrichtung) 17 dB (Senderichtung)
Signal-/Rauschtoleranz 7 dB (Empfangsrichtung) 6 dB (Senderichtung)
DSL-Version 1.52.26.01
DSL-Zustand aktiv seit 07:08:08:37

Man Beachte die letzte Zeile, 7 Tage 8 Stunden usw... von Abbrüchen kann also gar keine Rede sein!

Es sind wohl einige Packete verlore gegangen, so dass es effektiv ca. 12000-13000kbit waren... es würde mir reichen, da hatte ich auch nichts dagegen.


Diese Werte lassen auf einen Leitungsdefekt schließen. Der Signal-/Rauschabstand ist extrem gut und passt nicht zu einer Leitung mit 29 dB Dämpfung. Einen Rauschabstand von über 30 dB erzielt man normalerweise nur an relativ kurzen Leitungen, deren Dämpfung liegt dann aber üblicherweise um 10 dB oder sogar darunter. Im Gegensatz zur Leitungsdämpfung ist der Rauschabstand aber ein Wert, der ständig schwankt. Er hängt wie gesagt vom Störpegel von Nachbarleitungen ab und somit davon, was auf den Nachbarleitungen los ist. Wenn viele Nachbaranschlüsse online sind, geht der SNR in den Keller und dann ist es vorbei mit den 15 MBit/s. Nichtsdestotrotz erreichen Leitungen mit 29 dB Dämpfung selbst unter optimalen Voraussetzungen mehr als 30 dB SNR nur in Ausnahmefällen, daher vermute ich, dass die eigentliche Leitung eine viel niedrigere Dämpfung hat, die aber durch einen zu hohen Übergangswiderstand an irgendeiner Stelle zunichte gemacht wird. Die allerdings kann sich auch innerhalb deiner Inhouse-Verkabelung befinden. Um zunächst einmal deine eigene Verkabelung als Fehlerquelle auszuschließen, solltest du Splitter und Fritzbox mal direkt an die erste TAE-Dose in deiner Wohnung anschließen (ohne ein Verlängerungskabel o. ä. dazwischen) und dann nochmal messen.

ein Tkom Techniker war am 8.12 da, hat alles durchgemessen, in der Wohnung, im Keller und dann wieder am DSLAM...

Daten Folgen hier...


Jetzt, wo du technische Details geliefert hast, sehe ich das auch so. Die technischen Möglichkeiten sind noch nicht ausgereizt bzw. es liegt ein Defekt vor.

genau!

Gruß Winbug
Menü
[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Winbug antwortet auf Winbug
28.01.2009 16:04
und hier die Daten

ein Tkom Techniker war am 8.12 da, hat alles durchgemessen, in der Wohnung, im Keller und dann wieder am DSLAM...


Max. DSLAM-Datenrate kBit/s 4544 448
Min. DSLAM-Datenrate kBit/s 32 32
Leitungskapazität kBit/s 17084 1103
Aktuelle Datenrate kBit/s 4540 444

Latenz 6 ms 4 ms
Bitswap an aus
Seamless Rate Adaption aus aus
Impulse Noise Protection 0.6 3.0
L2 Power Mode NA - -

Signal/Rauschabstand dB 28 23
Leitungsdämpfung dB 30 16
Powercutback dB 0 0

und Aufgrund dieser "schlechter" Werte (ohne Abbrüche oder sonstigem), testet 1u1 die Leitung jetzt mit diesen Daten:

Max. DSLAM-Datenrate kBit/s 1152 192
Min. DSLAM-Datenrate kBit/s 128 64
Leitungskapazität kBit/s 13228 944
Aktuelle Datenrate kBit/s 1147 189

Latenz 16 ms 15 ms
Bitswap an aus
Seamless Rate Adaption aus aus
Impulse Noise Protection 2.1 7.6
L2 Power Mode NA - -

Signal/Rauschabstand dB 31 34
Leitungsdämpfung dB 29 16
Powercutback dB 0 5

Vorher eine Fixierung am DSLAM auf 4500kbit jetzt auf 1100kbit.

Du verzeihst, dass bei einer Leitungskapazität von damals 17000 und jetzt ca. 13000 der Punkt 2.6 der AGB von "1weniger0" mit fest fixierten Werten um 4500 bzw. 1100 nicht erfüllt ist!!!

Oder siehst du es immer noch anders niknuk?

Gruß Winbug
Menü
[3] Ernieado antwortet auf Paul G
29.01.2009 09:01
Ich bin gerade in der Phase wo ich innerhalb der 14 Tage gekündigt habe, aber 1&1 erkennt die Kündigung nicht an und geht davon aus ich habe eine Sonderfrist und der Vertrag ist gültig.Nun bekomme ich das volle Program.Trotz Kündigung und Rücknahme alle Einzugsermächtigungen wird das Geld vom Konto abgebucht die Hardware versendet, der Monteur vor Ort geschickt usw.Kontakt mit 1&1 ist nur mit viel Zeitaufwendung und deren Kosten möglich.Ich werde noch ausführlich schreiben

VG Ernieado
Menü
[3.1] namorico antwortet auf Ernieado
29.01.2009 09:05
Ich hätte mal 2 Fragen.
1. Warum hast du den Anschluss gekündigt oder storniert?
2. Wie kann jemand bei 1&1 bestellen, wenn man weiß, welche Probleme mit diesem Anbieter gibt?!
Menü
[3.1.1] Ernieado antwortet auf namorico
29.01.2009 09:21
Ich bin umgezogen und habe bei Verifox nach dem "Besten Anbieter" gesucht. Da war ich von dem Angebot von 1&1 überzeugt. Innerhalb der Frist hhaber ich dann von Bekannten die Information bekommen 1&1 ist doch nicht so wie versprochen und ich habe innerhalb der 14 Tage gekündigt. Und dann ging das Drama los 1&1 schreckt nicht mal davor zurück Geld vom Konto abzubuchen auch wenn die Einzugsermächtigung zurückgenommen wurde. Jeder Kontakt dauert mind. 30 min.und ist mit Geld verbunden. Alle ausdrücklichen Verbote werden ignoriert. Es ist die Hölle

Ernieado


Benutzer namorico schrieb:
Ich hätte mal 2 Fragen. 1. Warum hast du den Anschluss gekündigt oder storniert? 2. Wie kann jemand bei 1&1 bestellen, wenn man weiß, welche
Probleme mit diesem Anbieter gibt?!
Menü
[3.1.1.1] interessierter_Laie antwortet auf Ernieado
29.01.2009 10:12
Benutzer Ernieado schrieb:
Ich bin umgezogen und habe bei Verifox nach dem "Besten Anbieter" gesucht. Da war ich von dem Angebot von 1&1 überzeugt.

Das kommt dabei raus wenn man Empfehlungen vertraut bei denen die Provisionen im Vordergrund stehen.

Innerhalb der Frist hhaber ich dann von Bekannten die Information bekommen 1&1 ist doch nicht so wie versprochen und ich habe innerhalb der 14 Tage gekündigt.

Kündigen kannst Du nur zum Ende der 2 Jahre Laufzeit, das was Du versuchst heißt Widerruf und sollte auch von Dir so genannt werden (sonst stellt 1&1 sich taub bzw. bestätigt Dir eine Lündigung in 2 Jahren)

Zudem ist 1und1 der Meinung dass Sie sofort nach Auftragserteilung mit der Dienstleistung beginnen und dadurch dein Widerrufsrecht erlischt.

All diese Infos hättest du hier auf teltarif und in zahlreichen anderen Ecken des Internet gefunden:

https://www.teltarif.de/a/1und1/

im speziellen:
https://www.teltarif.de/arch/2008/kw39/...
Menü
[3.1.1.1.1] Ernieado antwortet auf interessierter_Laie
29.01.2009 10:32
Danke für die Infos,
ich habe es auch als Widerruf bezeichnet.
Fragt sich blos was mir 1&1 berechnen will wenn ich noch keinen Anschluß habe

VG Ernieado
Menü
[3.1.1.1.1.1] CGa antwortet auf Ernieado
29.01.2009 10:58
Benutzer Ernieado schrieb:
Danke für die Infos, ich habe es auch als Widerruf bezeichnet.
Fragt sich blos was mir 1&1 berechnen will wenn ich noch keinen Anschluß habe

VG Ernieado

Berechnen werden sie ihn dir erst ab Bereitstellung, aber wenn du Bereitstellung "schnellstmöglich" auf dem Auftrag stehen hast, versteht das 1&1 als dass sie sofort mit den "Arbeiten" beginnen. Hier geht es um eine Klausel aus dem Dienstleistungsgewerbe, wo die Widerufsfrist nicht angeboten wird, wenn sofort mit "Arbeiten" begonnen wird.

cu ChrisX
Menü
[3.1.1.1.1.1.1] Ernieado antwortet auf CGa
29.01.2009 11:48
für mich sind das alles solch sittenwiedrige und versteckte Klauseln. Jedes Haustürgeschäft ist vom Gesetz her mit einer 14 tägigen Widerrufsfrist belegt. Ich habe die Hardware zurückgeschickt und der Monteur kommt nicht in mein Haus um einen Anschluß zu installieren. Somit bekomme ich keine Leistung. Aber ich denke auch auf diese Situation ist 1&1 vorbereitet.

VG Ernieado
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1] tatort antwortet auf Ernieado
29.01.2009 11:59
Seit wann sind BGB Vorschriften sitenwidrig oder versteckt?

"Gemäß § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. "

Nach meinen Informationen erlischt das Widerrufsrecht jedoch dann nicht, wenn der Kunde bei Auftragserteilung nichts anderes als die "sofortige Ausführung" wählen konnte. Ob dies hier der Fall war, kannst nur du selbst wissen.
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1] namorico antwortet auf tatort
29.01.2009 12:07
Was ist nicht verstehe ist, warum du den Auftrag storniert hast. 1&1 hat doch keinen Fehler gemacht.
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Winbug antwortet auf namorico
29.01.2009 12:27
Benutzer namorico schrieb:
Was ist nicht verstehe ist, warum du den Auftrag storniert hast. 1&1 hat doch keinen Fehler gemacht.

da hast du Recht. 1&1 ist der Fehler! Ich habe es leider zu spät erkannt. :-(

Gruß Winbug
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.2] Ernieado antwortet auf tatort
29.01.2009 15:45
genau das ist der Punkt cih habe sogar die AGB ausgedruck und da steht nichts von wegen kein Widerruf.
Deshalb ist für mich die Sache klar

VG Ernieado