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Gerichtsverfahren gegen 1&1


02.01.2006 12:33 - Gestartet von jojo40
Hallo, da ja hier viele Nutzer der 1&1 Leistungen zugegen sind, möchte ich eine Frage loswerden.
Wer hat schon einmal ein Gerichtsverfahren gegen 1&1 geführt ?

Bei wem hat 1&1 nach der Forderung durch ein Inkasso-Büro und einer 'Nichtzahlung' -- den Fall zu den Akten gelegt, also nicht weiter verfolgt ?

(wer diese Antworten nicht öffentlich posten möchte kann sie auch gerne an meine E-Mail senden !)

Gruß Jo
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[1] simlock antwortet auf jojo40
06.01.2006 14:58
Warum sollte man gegen 1&1 ein Gerichtsverfahren führen?

Sicherlich hat 1&1 aufgrund seiner inzwischen vielen Kunden extreme Probleme. Sicherlich läuft da vieles nicht rund.

Aber das ist bei anderen Firmen genauso. Man braucht nur bei Heise.de zu lesen.
Horrorgeschichten bei Arcor und Freenet.
Horrorgeschichten bei Firstload.de und Usenext.de

Wenn jemand irgendwo unzufrieden ist, geht man dort weg.
Mit Hilfe des BGB sollte man da wohl keine Problem haben.

Sicherlich gehen große Firmen gerne mir Inkasso gegen kleine Leute vor.
1. Es schüchtert ein.
2. Ist es einfach

Laß den Vorgang platzen, dann müssen sie Dir vor Gericht die Forderungen belegen. Einen Anwalt braucht man dazu nicht.


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[1.1] jojo40 antwortet auf simlock
08.01.2006 13:33
Genau das meine ich,
ist es nach einem Inkasso Bescheid schon mal zu einem Gerichtsverfahren gekommen ?

Jo
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[1.1.1] simlock antwortet auf jojo40
08.01.2006 13:38

einmal geändert am 08.01.2006 13:39
Jo,
wenn jemand nach einer Inkassoforderung vor Gericht rennt, dann muß er beweisen, daß ihm die Kosten zustehen.

Ein 0190er (jeztt 0900er) muß beweisen, daß er die Leistungen erbracht hat, wofür er Geld will.
Kann er das nicht, fällt er unweigerlich auf die Schnauze.

In deinem Fall mußt Du doch wissen, ob Forderungen zu Recht bestehen.
Wenn der Forderer meint, es beweisen zu können, wird er auch vor Gericht gehen.
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[1.1.1.1] jojo40 antwortet auf simlock
08.01.2006 13:52
so ist es,

nur warum beweist er z.B. Mehrfacheinwahlen nicht im Vorfeld, (ein Protokoll aus dem nicht zu ersehen ist von welchen Anschluss aus die Einwahlen stattgefunden haben ist keine Beweis) aber lieber den Kunden vor Gericht zerren als im Vorfeld die Sache mit Kompetenten Mitarbeitern aufklären -- wem diese Praxis gefällt -- der mag glücklich werden damit ---

mir halt nicht

Gruß Jo
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[2] lorenzo antwortet auf jojo40
08.08.2007 15:54
Hallo,
eine Klage mußte erst garnicht erhoben werden, da 1&1 den Schwanz eingezogen hat.
Wenn es um Leistungen geht die die Firme 1&1 nicht erbracht hat, kann jeder Kunde das Sonderkündigungsrecht geltent machen.
Bei mir wurden auch Drohungen aus gesprochen und mit Inkassobüros und Anwälten Briefwechsel betrieben.
Nur heiße Luft waren die Drohungen!!!
mfg
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[3] vrinfo antwortet auf jojo40
08.08.2007 21:03
Ich habe zwar kein Gerichtsverfahren gegen diesen Laden gehabt, aber meine Ansprüche erfolgreich mit Hilfe eines Anwalts geltend gemacht. Das Inkassobüro das einen sehr harten Ton angeschlagen hat auch schnell zurück gerudert.
Bloss nicht nachgeben 1und1 will alles nur kein Gerichtsverfahren.
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[4] manilo101 antwortet auf jojo40
30.08.2007 14:00
Du hattest also auch die Mehrfacheinwahl....

War bei mir genau so. Ich habe als erstes der Rechnung wiedersprochen und gleichzeitig den Nachweis nach §16 TKV eingefordert. Den hat 1und1 nicht erbracht. Also habe ich damals (2005) die Kohle zurück buchen lassen und den unstrittigen Betrag per Hand überwiesen. 1und1 fand das nicht witzig und das ganze ging dann zum Inkasso (bfs risk). Die haben von mir auch nur die Forderung des Nachweises Nach §16 TKV erhalten aber auch die haben den nicht gebracht. Ich habe denen mitgeteilt, dass ohne Nachweis die Rechnung nicht fällig sein kann und damit der Betrag nicht geschuldet ist. Die haben mich dann mit vielen Schreiben versucht einzuschüchtern. Aber das hat nicht funktioniert. Irgendwann meldete sich RA Schneider. Der Inhalt seiner Briefe entsprach denen von bfs risk. Was ja kein Wunder ist. Aber auch Herrn Schneider konnte ich nicht weiter helfen. Auch er konnte den geforderten Nachweis §16 TKV nicht erbringen. Er hat mir dann erklären wollen, dass dieser Nachweis nicht möglich wäre, weil die Daten ja nach 1/2 Jahr gelöscht werden müssen. Verwunderlicherweise war er der Meinung, ich hätte das zu spät angefordert. Meinen Hinweis, dass ich umgehend mit Wiederspruch diesen schon von 1und1 forderte, lies er unbeachtet. Statt dessen flatterte dann der gerichtliche Mahnbescheid ins Haus. Danke Herr Schneider, dass ich diese Erfahrung sammeln durfte. Ich habe diesem Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen wiedrsprochen. Darauf hin wer RA Schneider etwas verblüfft und fragte per Brief an, welche Gründe mich zu dem Wiederspruch bewegt haben. Ich verwies ihn darauf, sich den gesamten Schriftverkehr zum Sachverhalt zu Gemüte zu führen. Dann sollte er als RA wissen warum. Kurze Zeit später bot mir RA Schneider uberraschend einen Vergleich an. Gegen Zahlung eines Teilbetrages würde der Rest erlassen und der Fall wäre erledigt. Leider konnte ich mich mit diesem Vorschlag nicht anfreunden. Das teilte ich dem RA mit. Mit mir kein Vergleich. Seit dem habe ich nichts mehr von Herrn Schneider gehört oder gelesen. Auch von keinem Gericht.

Was hat das wohl zu bedeuten?

Meine Empfehlung an alle die Trouble mit Providern haben. Prüft genau, ob eure Position rechtlich in Ordnung ist. Nehmt am besten zur Beratung einen Anwalt dazu. Das habe ich gemacht. Kosten bei mir 80 Euro. Und wenn eure Position rechtlich klar ist und auch richtig, bleibt hart und lasst euch nicht einschüchtern.

Zu bedenken ist nur, dass meine Sache in 2005 passiert ist. Inzwischen haben sich einige Dinge geändert was die Speicherung der Daten betrifft und damit die Nachweispflicht des Betreibers.

MfG
Manilo