Benutzer reinerh07 schrieb:
hallo, habe am 12.03.06 einen eMail Account angelegt und später ein WebHosting.
Mit welcher Vertragslaufzeit?
Sah anschließend den c't Magazin Beitrag von den Opfern von 1&1 und habe innerhalb von 4 Tagen gekündigt.
Probleme anderer Kunden sind kein Kündigungsgrund für dich. Wenn 1&1 die von dir bestellte Leistung anstandslos bereitgestellt hat, dann haben sie ihren Teil des Vertrags erfüllt und du musst das genauso. Wenn dein Vertrag 1 Jahr Mindestlaufzeit hat (danach sieht es mir aus), kommst du eben erst 2007 wieder raus.
Gar nicht so einfach - tel. da zahlt man sich tot und per online Formular kann man sein Geld nicht zurückfordern!
Zuerst einmal wäre zu klären, ob du überhaupt Anspruch auf eine Rückzahlung hast.
So habe ich schriftlich an die Zentrale gekündigt, und mein Geld zurückgebucht. Kündigung wurde angenommen zu 2007!!!
Also ein Jahr Laufzeit. Pacta sunt servanda (Verträge müssen eingehalten werden). War irgendwas mit deiner E-Mail-Adresse bzw. dem Webhosting nicht in Ordnung? Wenn ja, kannst du auf Nachbesserung bestehen. Wenn nein, musst du zahlen.
Auf die Zahlung wird mit Kosten von 10,- pro Rückbuchung weiter bestanden!! Ist das ein Laden!!!!!! Bin kurz davor mich ebenfalls an das c't Magazin zu wenden.
Die werden sich vermutlich schlapplachen.
Gruß
niknuk