Benutzer maniel schrieb:
was ich immer noch nicht verstanden habe ist, die telefon-flat von telekom: meintest du alle gespräche ins deutsche festnetz sind kostenlos bis auf arcor (weil so weit ich weis arcor eine eigene festnetzleitung anbietet, und man bei arcor von der telekom mit dem hauptanschluss weg ist)!!
Sorry, vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. Also nochmal genauer: bei der T-Com Telefonflat sind alle Gespräche zu T-Com- und Arcor-Festnetzanschlüssen enthalten, verursachen also *keine* zusätzlichen Kosten. Im Gegensatz dazu werden für Gespräche zu Festnetzanschlüssen der meisten übrigen Netzbetreiber (also Hansenet, Versatel etc., aber auch zu Festnetznummern von VoIP-Anbietern wie 1&1) 0,2 Cent pro Minute oder 12 Cent pro Stunde fällig. Das ist zwar immer noch sehr wenig, rechtfertigt aber trotzdem die Feststellung, dass die T-Com Telefonflat keine ganz echte Telefonflat ist.
Bei den Telefonflats der meisten anderen Anbieter (also bei Vollanschlussanbietern wie Arcor, Versatel oder Hansenet sowie bei den VoIP-Flats von 1&1 oder Freenet) sind alle Gespräche ins deutsche Festnetz enthalten. Hier spielt es auch keine Rolle, bei welchem Anbieter der Angerufene seinen Anschluss hat, es werden in keinem Fall irgendwelche Aufschläge fällig.
ich habe da noch ein problem das mir sehr im magen liegt, und ich hoffe dass ich von dir da etwas genaueres erfahren werde!
als ich vor ein paar tagen meinen vertrag (v. 25.08.2004) mit 1&1 mal genauer anschaute, fand ich zu meiner überraschung (dachte ich zu diesem zeitpunkt zumindest) in der beigehefteten AGB folgendes unter Kündigung:
"der vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte zeit geschlossen und ist für beide vertragspartner mit einer frist von 2 monaten zum monatsende ordentlich kündbar. ist ein vertrag auf bestimmte zeit geschlossen oder wurde mit dem kunden eine mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der vertrag nach ablauf auf unbestimmte zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier wochen zum ablauf gekündigt wird"
Stand 07/2004
Wie du weiter unten beschreibst, hattest du bei der Bestellung deines Zugangs andere AGB vorliegen und diese auch akzeptiert. Allerdings kenne ich von 1&1 einen teilweise sehr chaotischen Umgang mit den AGB. Es gab schon mehrfach den Fall, da lagen auf der 1&1 Website 3 verschiedene AGB-Versionen. Je nachdem auf welchem Weg man sich zu den AGB durchgeklickt hat, bekam man eine andere Version zu sehen. Auch das war ein Grund, warum ich mich niemals langfristig an 1&1 binden wollte. Man weiß nie genau, woran man ist.
ich habe meinen vertrag mit einer mindestvertragslaufzeit von 12 monaten und einer kündigungsfrist von 2 monaten zum monatsende abgeschlossen.
Dann gelten die von dir oben zitierten AGB für dich vermutlich nicht, denn diese, an deinen Vertrag angehefteten AGB bekamst du ja erst, nachdem du den Vertrag (mit anderslautenden AGB) bereits unterschrieben hattest.
habe sogar noch den original-werbeprospekt (Stand 15.07.04) von 1&1, wo dies auch verankert ist, wonach ich damals mein angebot auswählte).
als ich daraufhin beim 1&1 kundenservice anrief und mich erkundigte wann ich aus meinem vertrag fristgerecht aussteigen könnte, sagte man mir " august 2007".
auf meine frage warum so spät, antwortete man mir, ich hätte den fristgerechten kündigungstermin für august 2006 verpasst, und ich müsse nach den aktuellen AGB`s wiederum ein jahr dabei sein.
Das ist korrekt. Wenn du im August 2006 hättest aussteigen wollen, hätte deine Kündigung spätestens 2 Monate vorher, also im Juni 2006, bei 1&1 auf dem Tisch liegen müssen. Da du aber vermutlich im Juni 2006 nicht gekündigt hast, hat sich dein Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, also bis August 2007. Das gleiche ist vermutlich auch ein Jahr vorher, also in 2005 passiert. Wenn du nun deinen Vertrag im August 2007 beenden willst, musst du spätestens im Juni 2007 kündigen.
in den AGB`s auf der webseite von 1&1 ist im gegensatz zu meinen AGB´s ein punkt dazu gekommen bzw. ausgebaut worden der besagt, dass sich bei einer vereinbarten mindestvertragslaufzeit der vertrag um die vereinbarte mindestvertragslaufzeit, höchstens aber um ein jahr verlängert wenn er nicht mit einer frist von zwei monate zum jeweiligen ablauf gekündigt wird.
Das besagt doch exakt dasselbe wie deine AGB?
1.welche AGB zählt
Die, denen du bei Vertragsabschluss zugestimmt hast.
2.wenn meine AGB (bei vertragsabschluss)bestand hätte, wann könnte ich frühestens 1&1 verlassen.
Beide Versionen der AGB lassen ein Vertragsende frühestens im August 2007 zu. Nach der alten Version müsstest du spätestens 4 Wochen, nach der neuen spätestens 2 Monate vorher kündigen. Wenn du letzteres tust, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, denn 2 Monate sind länger als 4 Wochen. Du kannst auch jetzt schon kündigen, dann verpasst du den Termin garantiert nicht. Apropos Kündigung: die muss auf der Seite http://vertrag.1und1.de vorgenommen werden. Dabei muss man sich einfach nach den Anweisungen auf dieser Seite richten.
3.müsste ich mich rechtlich nach den aktuellen AGB´s richten,
Nur dann, wenn du einer AGB-Änderung zugestimmt hast. Ansonsten gelten die alten AGB. Es gab übrigens viele Fälle, wo 1&1 behauptet, Altkunden per E-Mail über eine AGB-Änderung (eben diese mit der verlängerten Kündigungsfrist) informiert zu haben. Man musste binnen 4 Wochen widersprechen, ansonsten trat die Änderung in Kraft. Problem bei der Sache: viele Kunden berichten glaubhaft und übereinstimmend, eine derartige Mail von 1&1 nie erhalten zu haben, so dass sie gar nicht widersprechen konnten. Diese Kunden hatten bei einer verspäteten Kündigung dann mächtigen Ärger. Für dich ist das aber irrelevant, du kanntest die 2 Monate Kündigungsfrist und hast ihnen zugestimmt.
wie könnte ich vorgehen, und hätte ich eine chance 1&1 so schnell wie möglich zu verlassen.
Solange 1&1 seinen Vertrag erfüllt, hast du kaum eine Chance zum vorzeitigen Ausstieg.
Gruß
niknuk