Dann schleunigstens einen Ausdruck der Geschäftsbedingungen bzw. des Ausdrucks besorgen und archivieren!
Spätere Änderungen (eben z.B. 12 Monate Mindestelaufzeit) müssen NICHT akzeptiert werden. Der Vertrag ist ohne diese Klausel zustandegekommen. Alernativ steht Euch dann -wie in jedem Falle einer Vertragsänderung- auch ein Sonderkündigungsrecht zu. Allerdings wage ich zu bezweifeln, ob es nicht doch irgendwo im Vertrag bzw. den AGB/Kleingedruckten steht. Auch das alles am besten ausdrucken!
Benutzer handytim schrieb:
Hi!
Wer im Arcor-Online-Kundenservice den neuen VoIP-Dienst (Arcor-DSL VoIP) bucht, hat erneut eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten an der Backe. Zur Zeit steht dies aber im Bestellprozeß *nicht* dabei.
Mal sehen wie Arcor das handhaben wird...
Ciao
Tim