Hallo,
die Kündigungsvormerkung bei den Telefónica-Marken ist ein hauseigenes Prozedere, für das es keinerlei Rechtsgrundlage gibt und das beispielsweise auch dazu dient, Kunden über ein Lockangebot wieder zurückzugewinnen.
Wer einen Provider endgültig verlassen will, kann dies jederzeit zum Laufzeitende tun und dies einfach dem Provider rechtzeitig in Textform mitteilen. Noch ausstehende Rechnungsposten müssen natürlich bezahlt werden. In Ausnahmefällen kann es auch sein, dass noch nach der Vertragsbeendigung Rechnungsposten aus der Vertragslaufzeit auftauchen wie zum Beispiel Roaming-Abrechnungen von außerhalb der EU, die möglicherweise erst nach 1-2 Monaten kommen. Diese müssen natürlich dann auch bezahlt werden.
Aber auf das hauseigene Prozedere mit der Kündigungsvormerkung muss sich niemand einlassen, der wirklich weg will. Bei Kündigungen gibt es also keinerlei Einschränkungen, das darf auch gar nicht sein.
Wir haben dazu auch schon die BNetzA gefragt - siehe hier:
https://www.teltarif.de/o2-kuendigungsvo...Alexander Kuch