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Blau und eingeschränkte Kündigungsmöglichkeit


05.02.2021 11:14 - Gestartet von stephanobb
Hallo,

kann die Redaktion bitte einmal klären, welche rechtlichen Grundlagen bei blau (o²) vorhanden sind, sofern Rechnungsbeträge noch offen sind, dann bei "Kündigung vormerken" die Meldung erscheint:
...
Sehr geehrter blau Kunde,

derzeit gibt es noch Unklarheiten zu Ihrer Rechnung. Daher können Sie aktuell online an Ihrem Vertrag nur eingeschränkt Änderungen vornehmen.

Bitte prüfen Sie, ob offene Rückstände bestehen und begleichen Sie diese umgehend. Eine Übersicht Ihrer Rechnungspositionen finden Sie hier.

Nach Ausgleich aller Kundenkonten steht Ihnen der Mein Blau Bereich natürlich wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
... .
Erbitte Rückmeldung! Danke!
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[1] Kuch antwortet auf stephanobb
05.02.2021 11:35
Hallo,

die Kündigungsvormerkung bei den Telefónica-Marken ist ein hauseigenes Prozedere, für das es keinerlei Rechtsgrundlage gibt und das beispielsweise auch dazu dient, Kunden über ein Lockangebot wieder zurückzugewinnen.

Wer einen Provider endgültig verlassen will, kann dies jederzeit zum Laufzeitende tun und dies einfach dem Provider rechtzeitig in Textform mitteilen. Noch ausstehende Rechnungsposten müssen natürlich bezahlt werden. In Ausnahmefällen kann es auch sein, dass noch nach der Vertragsbeendigung Rechnungsposten aus der Vertragslaufzeit auftauchen wie zum Beispiel Roaming-Abrechnungen von außerhalb der EU, die möglicherweise erst nach 1-2 Monaten kommen. Diese müssen natürlich dann auch bezahlt werden.

Aber auf das hauseigene Prozedere mit der Kündigungsvormerkung muss sich niemand einlassen, der wirklich weg will. Bei Kündigungen gibt es also keinerlei Einschränkungen, das darf auch gar nicht sein.

Wir haben dazu auch schon die BNetzA gefragt - siehe hier:
https://www.teltarif.de/o2-kuendigungsvo...

Alexander Kuch