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fehlerhafte Rechnung - keinerlei "Hilfe" seitens blau/Simyo


12.12.2016 18:56 - Gestartet von deHamsta
Hallo erstmal,

ich habe in den letzten 3 Monaten Rechnungen von 2x0,00€ & 1x2,20€ bekommen, ohne das meine ALL-Net-Flat veraendert wurde. da ich es mir nicht leisten kann, ploetzlich mehrere Monate auf einmal zu zahlen, habe ich versucht, telefonisch, per Mail und per Chat mit blau Verbindung aufzunehmen.

-telefonisch: ueber 20Minuten Warteschleife, NACHDEM ich weiter verbunden werden sollte (die Wartezeit zu Beginn ist NICHT mit eingerechnet ;) )
-per Mail: Lese-/Empfaengsbestaetigung erhalten (bereits Anfang Oktober); allerdings immer noch keine Antwort
-per Chat: von Anfang Oktober an den Chat non Stop (bis auf 3Neustarts) bis etwa Mitte November laufen lassen - keine Antwort; seither keine Funktion des Chat mehr (error97)

hat irgend jemand noch eine hilfreiche Idee, wie ich eine Pruefung der Rechnungen veranlassen oder mir Gewissheit verschaffen kann, das die Rechnungen kein boeses Nachspiel haben?
wie gesagt: 3x25€ kann ich mir nicht leisten, wenn es unverhofft kommt :(



Greetz&THX
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[1] Rotbaertchen antwortet auf deHamsta
13.12.2016 12:59
Benutzer deHamsta schrieb:
hat irgend jemand noch eine hilfreiche Idee, wie ich eine Pruefung der Rechnungen veranlassen oder mir Gewissheit verschaffen kann, das die Rechnungen kein boeses Nachspiel haben?

- Hotline anrufen. Immer wieder. Am besten per Headset und während der Wartezeit was Sinnvolles machen.
- Sonst Brief schreiben.
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[1.1] deHamsta antwortet auf Rotbaertchen
13.12.2016 15:22
Benutzer Rotbaertchen schrieb:
Benutzer deHamsta schrieb:
hat irgend jemand noch eine hilfreiche Idee, wie ich eine Pruefung der Rechnungen veranlassen oder mir Gewissheit verschaffen kann, das die Rechnungen kein boeses Nachspiel haben?

- Hotline anrufen. Immer wieder. Am besten per Headset und während der Wartezeit was Sinnvolles machen.
- Sonst Brief schreiben.

hab heut frueh mit der RegTP telefoniert. die sagten anfangs auch: anrufen, nicht abwimmeln lassen; wenn kein Durchkommen, Brief/Mail schreiben....

nachdem ich der Dame dann erklaert hatte, wie lange das ganze schon geht:
warten sie bis 14Tage nach Versand der letzten Mail; wenn dann keine Antwort, schreiben Sie denen eine Mail mit saemtlichen Kontaktversuchen und geben Sie denen eine 7Tage-Frist das zu klaeren. wenn dann immer noch nichts geklaert ist, haben Sie mehr als genug getan. schreiben Sie also eine letzte Mail, mit der Sie blau.de fuer die "guenstigen" Rechnungen danken. Fuer Sie ist damit der Fall erledigt. sollte blau.de dann dennoch was ueber dem normalen Rechnungspreis abbuchen wollen, rufen Sie bei uns nochmal an. wir klaeren das dann ;)


nehmt mir das mal nicht krumm, aber mich stoert das halt, wenn eine Firma falsche Rechnungen erstellt. wenn die zu hoch sind, kann ich das auch verstehen, das die sich nicht kuemmern wollen. aber bei knapp 75€ zu wenig?
ich haette einfach die Klappe halten sollen. dann haette ich den ganzen Stress nu nicht..... :(
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[1.1.1] Rotbaertchen antwortet auf deHamsta
13.12.2016 16:39
Benutzer deHamsta schrieb:
warten sie bis 14Tage nach Versand der letzten Mail; wenn dann keine Antwort, schreiben Sie denen eine Mail mit saemtlichen Kontaktversuchen und geben Sie denen eine 7Tage-Frist das zu klaeren. wenn dann immer noch nichts geklaert ist, haben Sie mehr als genug getan. schreiben Sie also eine letzte Mail, mit der Sie blau.de fuer die "guenstigen" Rechnungen danken. Fuer Sie ist damit der Fall erledigt. sollte blau.de dann dennoch was ueber dem normalen Rechnungspreis abbuchen wollen, rufen Sie bei uns nochmal an. wir klaeren das dann ;)

Das wäre der harte Weg. Glaub nicht, dass damit ein Durchkommen möglich ist.

nehmt mir das mal nicht krumm, aber mich stoert das halt, wenn eine Firma falsche Rechnungen erstellt. wenn die zu hoch sind, kann ich das auch verstehen, das die sich nicht kuemmern wollen. aber bei knapp 75€ zu wenig?

Ja, das ist wirklich komisch.

Ich kann mir gut vorstellen, dass jetzt grad beim Migrationsprozess mit simyo einiges quer liegt bei blau. An Deiner Stelle würde ich die 75 € einfach beiseite legen und abwarten. blau muss ja nicht zwingend die Grundgebühr sofort abbuchen. Wenn sie die Dir sozusagen stundet, ist das ja nicht zu Deinem Schaden.
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[1.1.1.1] deHamsta antwortet auf Rotbaertchen
13.12.2016 16:50
Benutzer Rotbaertchen schrieb:
Ich kann mir gut vorstellen, dass jetzt grad beim Migrationsprozess mit simyo einiges quer liegt bei blau.

da liegt aber ganz schoen was quer, wenn die nach so vielen Versuchen
zur Kommunikation immer noch nicht erkannt haben, was da falsch laeuft....

An Deiner Stelle würde ich die 75 € einfach beiseite legen und abwarten. blau muss ja nicht zwingend die Grundgebühr sofort abbuchen. Wenn sie die Dir sozusagen stundet, ist das ja nicht zu Deinem Schaden.

da muss ich die leider enttaeuschen ;)
das Gesetz besagt eindeutig, das nach Ablauf der Widerspruchsfrist
Fehler in Rechnungen zum Nachteil des Unternehmen nicht korrigiert
werden duerfen, sofern das Unternehmen sich nicht VOR Ablauf der Frist
schriftlich dazu geaeussert hat ;)

fuer Oktober bin ich also schon safe; fuer November bin ich es morgen 3:)

ab uebermorgen sind es nur noch 25€, die man mir ankreiden kann ;)

wusst ich vorher aber auch nicht........
musste dafuer extra mit nem Anwalt quatschen :(
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[1.1.1.1.1] Rotbaertchen antwortet auf deHamsta
13.12.2016 22:08
Benutzer deHamsta schrieb:
da muss ich die leider enttaeuschen ;) das Gesetz besagt eindeutig, das nach Ablauf der Widerspruchsfrist Fehler in Rechnungen zum Nachteil des Unternehmen nicht korrigiert werden duerfen, sofern das Unternehmen sich nicht VOR Ablauf der Frist schriftlich dazu geaeussert hat ;)

Na dann - Glückwunsch! Das wusste ich auch nicht.

Wer nicht will, der hat schon, heißt es doch ;)
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[1.1.1.1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf deHamsta
14.12.2016 11:11
Benutzer deHamsta schrieb:

das Gesetz besagt eindeutig, das nach Ablauf der Widerspruchsfrist Fehler in Rechnungen zum Nachteil des Unternehmen nicht korrigiert werden duerfen, sofern das Unternehmen sich nicht VOR Ablauf der Frist schriftlich dazu geaeussert hat ;)

Welche Gesetzesvorschrift genau soll das bitte sein?
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[1.1.1.1.2.1] deHamsta antwortet auf Mobilfunk-Experte
14.12.2016 12:01
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer deHamsta schrieb:

das Gesetz besagt eindeutig, das nach Ablauf der Widerspruchsfrist Fehler in Rechnungen zum Nachteil des Unternehmen nicht korrigiert werden duerfen, sofern das Unternehmen sich nicht VOR Ablauf der Frist schriftlich dazu geaeussert hat ;)

Welche Gesetzesvorschrift genau soll das bitte sein?

lt. Anwalt soll das §45ff. TKG sein :O
ich selber bin aber kein Jurist.......
also hab bitte nachsicht, das ich den Text nicht wirklich nachvollziehen kann und bei sowas Hilfe brauche :(
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[1.1.1.1.2.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf deHamsta
14.12.2016 13:24
Benutzer deHamsta schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Benutzer deHamsta schrieb:

das Gesetz besagt eindeutig, das nach Ablauf der Widerspruchsfrist Fehler in Rechnungen zum Nachteil des Unternehmen nicht korrigiert werden duerfen, sofern das Unternehmen sich nicht VOR Ablauf der Frist schriftlich dazu geaeussert hat ;)

Welche Gesetzesvorschrift genau soll das bitte sein?

lt. Anwalt soll das §45ff. TKG sein

Da sind hauptsächlich mögliche Beanstandungen des Kunden geregelt (§ 45i TKG). Irgendetwas in der Art, dass Ansprüche des Anbieters nach der Beanstandungsfrist verfallen, lese ich da nicht heraus. Verjähren würden die Ansprüche eigentlich erst Ende 2019.
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[1.1.1.1.2.1.1.1] deHamsta antwortet auf Mobilfunk-Experte
14.12.2016 13:55
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer deHamsta schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Benutzer deHamsta schrieb:

das Gesetz besagt eindeutig, das nach Ablauf der Widerspruchsfrist Fehler in Rechnungen zum Nachteil des Unternehmen nicht korrigiert werden duerfen, sofern das Unternehmen sich nicht VOR Ablauf der Frist schriftlich dazu geaeussert hat ;)

Welche Gesetzesvorschrift genau soll das bitte sein?

lt. Anwalt soll das §45ff. TKG sein

Da sind hauptsächlich mögliche Beanstandungen des Kunden geregelt (§ 45i TKG). Irgendetwas in der Art, dass Ansprüche des Anbieters nach der Beanstandungsfrist verfallen, lese ich da nicht heraus. Verjähren würden die Ansprüche eigentlich erst Ende 2019.

moment.....
soll das heissen, das ich bloß ein paar Wochen Zeit habe, Ansprueche geltend zu machen, der Anbieter seine eigene Dummheit und Ignoranz aber bis Ende 2019 korrigieren darf?

damit waere doch dann bewiesen, das der Kunde doch wieder der gelackmeierte ist.....
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1] daGiz antwortet auf deHamsta
14.12.2016 14:06
Das betrachtest du zu einfach. Ne Rechnung erstellt ja kein Mensch, völlig unmöglich die für zigtausende Kunden manuell vorzubereiten und zu versenden. Rechnungen werden automatisch erstellt und unterliegen daher ja Programmierungen. Wenn dort Fehler auftreten kann es schlimmstenfalls wirklich sehr lange Zeit dauern, bis der Fehler behoben ist.

Das hat also weder mit Ignoranz noch mit Dummheit zu tun.

Der Auszug aus dem TKG gilt, wie gesagt, für die Kundenseite, nicht für das Unternehmen.

Das ist wiederum in anderen gesetzlichen Regelungen zu finden.
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] deHamsta antwortet auf daGiz
14.12.2016 15:00
Benutzer daGiz schrieb:
Das betrachtest du zu einfach. Ne Rechnung erstellt ja kein Mensch, völlig unmöglich die für zigtausende Kunden manuell vorzubereiten und zu versenden. Rechnungen werden automatisch erstellt und unterliegen daher ja Programmierungen. Wenn dort Fehler auftreten kann es schlimmstenfalls wirklich sehr lange Zeit dauern, bis der Fehler behoben ist.

also Fehler, wie bspw. Gutschriften, die gar nicht existieren duerften?
http://img8.myimg.de/Rechnunggutschrift122016b07a8.jpg

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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] daGiz antwortet auf deHamsta
14.12.2016 15:12
Beispielsweise. Unberechtigte Gutschriften können zurückgefordert werden. Alles schon erlebt :/
Da erfordert es massive Kulanz (also nen hohen Grad an freiwilliger Entscheidung) seitens des Anbieters, die unberechtigten Gutschriften so stehen zu lassen.
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[1.1.1.1.2.1.1.1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf deHamsta
14.12.2016 14:11
Benutzer deHamsta schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Verjähren würden die Ansprüche eigentlich erst Ende 2019.

soll das heissen, das ich bloß ein paar Wochen Zeit habe, Ansprueche geltend zu machen, der Anbieter seine eigene Dummheit und Ignoranz aber bis Ende 2019 korrigieren darf?

Nein, das soll es nicht heißen. Natürlich verjähren auch die Ansprüche des Kunden erst nach drei Jahren. Innerhalb der Beanstandungsfrist von (mindestens) acht Wochen hat der Kunde aber zusätzliche Rechte, z.B. auf einen nachträglichen Einzelverbindungsnachweis oder auf eine technische Prüfung. Das ist hauptsächlich dann relevant, wenn strittig ist, ob berechnete Verbindungen überhaupt zustande gekommen sind.
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[1.1.1.1.2.1.1.1.2.1] deHamsta antwortet auf Mobilfunk-Experte
14.12.2016 14:59
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Nein, das soll es nicht heißen. Natürlich verjähren auch die Ansprüche des Kunden erst nach drei Jahren. Innerhalb der Beanstandungsfrist von (mindestens) acht Wochen hat der Kunde aber zusätzliche Rechte, z.B. auf einen nachträglichen Einzelverbindungsnachweis oder auf eine technische Prüfung. Das ist hauptsächlich dann relevant, wenn strittig ist, ob berechnete Verbindungen überhaupt zustande gekommen sind.

ok, dann hab ich das immerhin verstanden ;)
da aber keine Verbindungen vorhanden sind, trifft das hier nicht zu :(
schade
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[1.1.1.1.3] daGiz antwortet auf deHamsta
14.12.2016 11:17
Heißt es nicht "nach Rechnungserhalt"? Somit würde die Frist auch erst mit Erhalt der Rechnungen beginnen, auch wenn diese verspätet erstellt werden. Da gilt nicht "der November ist rum und meine Frist fängt ohne Rechnungserhalt an".

Wenn ich deinen Beitrag richtig verstanden habe, wird die Rechnungserstellung ja technisch unterdrückt, richtig?
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[1.1.1.1.3.1] deHamsta antwortet auf daGiz
14.12.2016 12:07
Benutzer daGiz schrieb:
Heißt es nicht "nach Rechnungserhalt"? Somit würde die Frist auch erst mit Erhalt der Rechnungen beginnen, auch wenn diese verspätet erstellt werden. Da gilt nicht "der November ist rum und meine Frist fängt ohne Rechnungserhalt an".

Wenn ich deinen Beitrag richtig verstanden habe, wird die Rechnungserstellung ja technisch unterdrückt, richtig?

nicht ganz richtig ;)

ich bekomme ja Rechnungen. aber statt 24,90€ steht da auf zwei Rechnungen 0,00€ und einmal 2,20€.....

hab mal nen Screen angehaengt

http://img8.myimg.de/Rechnungen091011122016b8f8f.jpg
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[1.1.1.1.3.1.1] daGiz antwortet auf deHamsta
14.12.2016 12:18
Benutzer deHamsta schrieb:

Dann hab ich das wirklich leicht falsch verstanden :D

Die PDFs zeigen auch den dort ausgewiesenen Betrag an, nech?
Mhh wie da die Rechtslage ist...Puh schwierig :/
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[1.1.1.1.3.1.1.1] deHamsta antwortet auf daGiz
14.12.2016 12:23
Benutzer daGiz schrieb:
Benutzer deHamsta schrieb:

Dann hab ich das wirklich leicht falsch verstanden :D

Die PDFs zeigen auch den dort ausgewiesenen Betrag an, nech? Mhh wie da die Rechtslage ist...Puh schwierig :/

ich hoffe wirklich, das blau.de sich treu bleibt ;)
und ich hoffe, das die KEINE Luecke im TKG finden,
die mich dann irgendwann doch noch zum zahlen
der falschen Rechnungen zwingt.
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[1.1.1.1.3.1.1.1.1] Rotbaertchen antwortet auf deHamsta
14.12.2016 14:08
Benutzer deHamsta schrieb:
Benutzer daGiz schrieb:
Die PDFs zeigen auch den dort ausgewiesenen Betrag an, nech? Mhh wie da die Rechtslage ist...Puh schwierig :/
und ich hoffe, das die KEINE Luecke im TKG finden, die mich dann irgendwann doch noch zum zahlen der falschen Rechnungen zwingt.

Naja, das hängt weniger von einer Gesetzeslücke ab als davon, was in der Rechnung berechnet wird. Wenn konkret ein Posten mit 0,00 Euro für die Grundgebühr aufgeführt ist, dann sieht's m.E. für Dich gut aus.
Wenn die Rechnung einfach nur leer ist, kann blau die Grundgebühr ja auch später berechnen. Mit einer leeren Rechnung ist ja nichts abgegolten.
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[1.1.1.1.3.1.1.1.1.1] deHamsta antwortet auf Rotbaertchen
14.12.2016 14:57
Benutzer Rotbaertchen schrieb:
Benutzer deHamsta schrieb:
Benutzer daGiz schrieb:
Die PDFs zeigen auch den dort ausgewiesenen Betrag an, nech? Mhh wie da die Rechtslage ist...Puh schwierig :/
und ich hoffe, das die KEINE Luecke im TKG finden, die mich dann irgendwann doch noch zum zahlen der falschen Rechnungen zwingt.

Naja, das hängt weniger von einer Gesetzeslücke ab als davon, was in der Rechnung berechnet wird. Wenn konkret ein Posten mit 0,00 Euro für die Grundgebühr aufgeführt ist, dann sieht's m.E.
für Dich gut aus.
Wenn die Rechnung einfach nur leer ist, kann blau die Grundgebühr ja auch später berechnen. Mit einer leeren Rechnung ist ja nichts abgegolten.


http://img8.myimg.de/Rechnunggutschrift122016b07a8.jpg

fuer mich ist da eine Gutschrift und eine GG erkennbar. nun versteh ich aber erst recht weniger wie nix mehr. mir steht doch gar keine Gutschrift zu; zumindest weiss ich nichts davon. ausser dem Mailverkehr bzgl. des Wechsel (da aber noch mit simyo) gab es vorher keine Kommunikation mit denen....