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Grundgebühr statt Administrationsgebühr? Zulässiger Namenswechsel?


07.09.2012 13:20 - Gestartet von onkel_hotte
Hallo,

heute, 07.09.2012, kam die Abrechnung von callmobile. Aufgrund Wenignutzung (Omatelefon) berechnen wir Ihnen 1€/Mon. Grundgebühr (bisher Admingebühr).

Ich habe nie eine Infos über den Namenswechsel für ein und dieselbe "Leistung" erhalten. mal bei CM nachfragen, warum der unsinnige Sinnes ähm Namesnwandel.

Ist die Einführung einer Grundgebühr wie in disem Fall zulässig?

Bekommen die nasse Füße wg. des OLG Urteils und nennen das Kind versuchsweise um?

Mal sehen, was der BGH in letzter Inszanz dazu sagt und wie sich callmobile winden wird bei einer evrentuellen Rückzahlverpflichtung. nein, wir können Ihnen die Admingebühr leider nicht erstatten, sie heisst ja jetzt Grundgebühr und darüber hatte der BGH nicht zu befinden.

Gleiches Spielchen droht dann mglw. mit der Auszahlgebühr.

OH