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Doch Guthabenverfall bei Congstar


29.04.2009 17:28 - Gestartet von Telejoerg
Überall liest man, dass das Prepaidguthaben bei Congstar unbegrenzt gültig ist. Das stimmt aber nicht! Wird ein Jahr nicht aufgeladen, egal wieviel Guthaben noch drauf ist, und auch wenn man telefoniert hat, bekommt man eine SMS, das man nur noch Erreichbar ist und erneut aufladen soll. Macht man das nicht wird die Karte drei Monate später von Congstar gekündigt (AGB Punkt 13.2) und deaktiviert.
In Punkt 13.2 steht nur, dass Congstar zur Kündigung ohne Angabe von Gründen berechtigt ist. Nirgendwo wird aber in den AGB eine Aufladepflicht nach 12 Monaten erwähnt.
Ich finde das so nicht in Ordnung. Hier wird nicht mit offenen Karten gespielt!
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[1] m_maier antwortet auf Telejoerg
29.04.2009 18:14
Benutzer Telejoerg schrieb:
Überall liest man, dass das Prepaidguthaben bei Congstar unbegrenzt gültig ist.

Die Kündigung durch Congstar und der Verfall von Guthaben sind zwei verschiedene Dinge.

Man kann sich das Guthaben der gekündigten (und deaktivierten) Prepaid-Karte auszahlen lassen, es verfällt also tatsächlich nicht.

Eine Kündigung bei 1-jähriger Nicht-Aufladung macht Vodafone, E-Plus, o2 (evtl. sogar schon nach ½ Jahr) und Vistream. Lediglich bei T-Mobile Xtra kommt es (so viel ich weiss) noch nicht zu Deaktivierungen, obwohl sich das T-Mobile ausdrücklich vorbehalten hat.

Marcus
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[2] guntherfischer antwortet auf Telejoerg
08.06.2009 23:15
Bei congstar kann selbst das Startpaket verfallen!!!
Folgendes erlebt:
Startpaket gekauft, aber Karte defekt. Kundenservice: bitte zurückschicken dann gibt es eine intakte Karte.
Genau das gemacht, aber Congstar kündigt automatisch das unbrauchbare Startpaket und behält den Preis einfach ein. Keine Ersatzkarte! Keine Erstattung des Kaufpreises!
Kaufen Sie ein neues Startpaket!

Ersetzen oder aktivieren einer defekten Karte geht technisch nicht, meint der Kundenservice und erstattet schließlich nach vielem Hin und Her "aus Kulanz" 5 Euro.


Benutzer Telejoerg schrieb:
Überall liest man, dass das Prepaidguthaben bei Congstar unbegrenzt gültig ist. Das stimmt aber nicht! Wird ein Jahr nicht aufgeladen, egal wieviel Guthaben noch drauf ist, und auch wenn man telefoniert hat, bekommt man eine SMS, das man nur noch Erreichbar ist und erneut aufladen soll. Macht man das nicht wird die Karte drei Monate später von Congstar gekündigt (AGB Punkt 13.2) und deaktiviert.
In Punkt 13.2 steht nur, dass Congstar zur Kündigung ohne Angabe von Gründen berechtigt ist. Nirgendwo wird aber in den AGB eine Aufladepflicht nach 12 Monaten erwähnt. Ich finde das so nicht in Ordnung. Hier wird nicht mit offenen
Karten gespielt!
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[3] Sigi_L antwortet auf Telejoerg
11.06.2009 18:31
Bevor ich vor 3Monaten eine congstar-Karte gekauft habe, habe ich mehrfach Bei der Kundenbetreuung nachgefragt:
Es gibt keine Kündigung, keine Deaktivierung.
Auf Nachhaken wired gesagt, daß nach einem Jahr eine SMS kommt, die man aber ignorieren kann ohne Folgen.

Nun kommt es wohl auf das parktische Beispiel an,wo gekündigt,deaktiviert wurde.

Simyo hatte ja anfänglich auch keine Deaktivierung, aber das hat sich geändert
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[3.1] meisterlampe antwortet auf Sigi_L
12.06.2009 19:42
Meine CONGSTAR Sim wurde vor 3 Wochen nach exakt 12 Monaten "Wenignutzung" zwangs deaktiviert.
Die Karte wurde selten genutzt, nie aufgeladen und hatte ein Restguthaben von ca. 3,50€. Die Benachrichtigungs SMS habe ich natürlich nie erhalten, weil die Sim nur alle paar Wochen im Netz eingebucht war. Die Frage nach Verbleib des Restguthabens wurde seitens CONGSTARS bisher nicht beantwortet.
Ich habe die Sim schließlich in die "Tonne" geworfen.

Die Aufforderung zur Löschung aller persönlichen Angaben kommt CONGSTAR nur schleppend nach. (gut, bei der Registrierung erfundene Angaben gemacht zu haben)

CONGSTAR ??? DAUMEN RUNTER !!!
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[3.1.1] CGa antwortet auf meisterlampe
12.06.2009 20:21
Benutzer meisterlampe schrieb:

Die Karte wurde selten genutzt, nie aufgeladen und hatte ein Restguthaben von ca. 3,50€. ... Die Frage nach Verbleib des Restguthabens wurde seitens CONGSTARS bisher nicht beantwortet.

Du bekommst ja auch kein GH ausbezahlt, das dir geschenkt wurde, zb Startguthaben. Da du ja nie aufgeladen hast, dürfte das GH noch von Congstar sein.

cu ChrisX
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[3.1.1.1] Danny1 antwortet auf CGa
13.06.2009 00:42
Benutzer CGa schrieb:
Du bekommst ja auch kein GH ausbezahlt, das dir geschenkt wurde, zb Startguthaben. Da du ja nie aufgeladen hast, dürfte das GH noch von Congstar sein.

Wenn der Kunde 9,99 EUR für das Starterpaket inkl. Startgutgaben bezahlt, wurde ihm das Guthaben nicht geschenkt, sondern er hat es gekauft.

Die regelmäßige grundlose Verweigerung der Auszahlung des erworbenen Guthabens nach der Kündigung kommt einer gewerbsmäßigen Veruntreuung der Kundengelder gleich.
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[3.1.2] rudiradler antwortet auf meisterlampe
12.06.2009 21:24
Benutzer meisterlampe schrieb:

Die Aufforderung zur Löschung aller persönlichen Angaben kommt CONGSTAR nur schleppend nach. (gut, bei der Registrierung erfundene Angaben gemacht zu haben)

Wenn man bei der Registrierung falsche Daten angibt, dann hat man natürlich keinen Rechtsanspruch auf Guthabenauszahlung!


CONGSTAR ??? DAUMEN RUNTER !!!

Ich finde Congstar gut, nutze die Postpaid Variante seit eineinhalb Jahren und hatte bisher beste Netzqualität und guten Kundenservice.....

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[4] Sigi_L antwortet auf Telejoerg
14.06.2009 18:37
Ich habe promt Antwort von der Hotline erhalten.
Man behält sich vor, bei Nichtaktivität zu kündigen.
Wenn man nach Erhalt der sms binnen 4 wochen nicht auflädt, wird deaktiviert.

Also neu nachdenken.
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[4.1] CGa antwortet auf Sigi_L
14.06.2009 21:11
Benutzer Sigi_L schrieb:
Ich habe promt Antwort von der Hotline erhalten. Man behält sich vor, bei Nichtaktivität zu kündigen. Wenn man nach Erhalt der sms binnen 4 wochen nicht auflädt, wird deaktiviert.

Kann ich bestätigen, habe mehrere Congstar Karten aktiv. Eine davon habe ich über ein Jahr nicht benutzt, eine SMS kam und nach vier Wochen war sie deaktiviert. Habe ich auch kein Problem mit, steht ja auch in den AGB, ich brauchte die Karte auch nicht mehr.

cu ChrisX