Benutzer CGa schrieb:
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Ich persönlich sage, da ich die AGB akzeptiert habe, kann da nix überraschend sein.
Da ich vor dem Kauf von Congstar- Prepaidkarten nichts über Aufladezyklen gefunden hatte, war ich doch unangenehm überrascht, dass Congstar (willkürlich) Karten deaktiviert.
Die Kündigung per SMS haben wir mit der Aktivierung der SIMkarten akzeptiert. Allerdings stellt sich hier die Frage, ob dies rechtlich in Ordnung ist. Immerhin ist die Zustellung der SMS recht unzuverlässig. Eine AGB kann sich schließlich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.
Viele Passagen sind für einen Laien auch nicht unbedingt verständlich. Mir wäre z.B. nicht aufgefallen, dass Congstar in seinen AGB das Widerspruchsrecht aushebelt. Das sind schon juristische Spitzfindigkeiten.
Aber natürlich spricht nichts dagegen, wenn auch die AGB anderer Anbieter eingehend geprüft würden. Auch bei einigen anderen ist sich nicht alles koscher.