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Nicht eine sondern alle AGB prüfen


23.02.2011 13:48 - Gestartet von CGa
Hi,

der Bericht ist sehr einseitig und abwertend. Solche Textpassagen wie die KÜN per SMS und das Ändern der AGB gibts bei den meisten anderen Discountern auch.

Der "Überraschend-Spruch" ist auch immer so eine Anwalts-Keule. Ich persönlich sage, da ich die AGB akzeptiert habe, kann da nix überraschend sein.

Diese Wiederspruchs-Kisten sind auch so eine Sache soll der Anbieter dann mehrere Kunden mit AGB X, AGBY haben usw. und dann soll ein MA noch durchblicken. Der Anbieter gesteht sich ein Änderungsrecht ein, und bei einem Vertrag der eh nur ein Monat Laufzeit hat ist es doch logisch, entweder frisst der Kunde die Änderung oder er soll Kündigen.

cu ChrisX
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[1] Hellseher bei Congstar
Frustrierter Kunde antwortet auf CGa
23.02.2011 14:07

einmal geändert am 23.02.2011 19:05
Jetzt sind die bei Congstar sogar unter die Hellseher gegangen:

Habe Heute (23.02.2011) von Congstar eine Benachrichtigungsmail erhalten, das meine Februarrechnung (Januar)vom 25.02.2011 in der Rechnungsübersicht eingestellt ist!

Meinen Forumsaccount hat man scheinbar jetzt auf immer und ewig gesperrt.
BlueWish, äh BlueFish führt mittlerweile einen regelrechten Kleinkrieg gegen mich.

Naja kann meine Meinung immer noch unter anderen Neuregistrierungen kundtun und am 31.07.2011 ist endlich das traurige Kapitel Congstar endgültig abgeschlossen.

Nachtrag:

Habe gerade noch einmal meine Kündigungsbestätigung bekommen!
Begreifen kann ich allerdings nicht warum jezt der Status unter "Mein Congstar" von Kündigung vorgemerkt auf aktiv und nicht auf gekündigt gesetzt ist. Wahrscheinlich Congstareigene Logik!
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[2] ElaHü antwortet auf CGa
23.02.2011 14:13
Benutzer CGa schrieb:
.
Ich persönlich sage, da ich die AGB akzeptiert habe, kann da nix überraschend sein.

Da ich vor dem Kauf von Congstar- Prepaidkarten nichts über Aufladezyklen gefunden hatte, war ich doch unangenehm überrascht, dass Congstar (willkürlich) Karten deaktiviert.

Die Kündigung per SMS haben wir mit der Aktivierung der SIMkarten akzeptiert. Allerdings stellt sich hier die Frage, ob dies rechtlich in Ordnung ist. Immerhin ist die Zustellung der SMS recht unzuverlässig. Eine AGB kann sich schließlich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.
Viele Passagen sind für einen Laien auch nicht unbedingt verständlich. Mir wäre z.B. nicht aufgefallen, dass Congstar in seinen AGB das Widerspruchsrecht aushebelt. Das sind schon juristische Spitzfindigkeiten.

Aber natürlich spricht nichts dagegen, wenn auch die AGB anderer Anbieter eingehend geprüft würden. Auch bei einigen anderen ist sich nicht alles koscher.
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[3] handytim antwortet auf CGa
23.02.2011 15:36
Benutzer CGa schrieb:
der Bericht ist sehr einseitig und abwertend.

Der Bericht passt zum aktuellen Urteil des BGH gegen Congstar (III ZR 35/10).

Aber generell nix neues, siehe auch hier: https://www.teltarif.de/arch/2008/kw31/...

Die TK-Branche ist an ihrem miesen Image wirklich selbst schuld.