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Diebstahl durch Alphatel?


05.08.2005 12:03 - Gestartet von prepaidkunde
Meine beiden Prepaid-Karten, die ich in einem Telefonladen gekauft habe sind plötzlich ohne eine Begründung deaktiviert. E-Mails an Alphatel blieben unbeantwortet, die Sperrung wurde nicht aufgehoben. Da auf den Karten noch Guthaben sind, ich sie aber nicht mehr nutzen kann, könnte man dieses unseriöse Verhalten meiner Meinung nach als Diebstahl bezeichnen?! Das zusätzliche Guthaben, das jetzt nicht mehr nutzbar ist, wurde noch nicht einmal bei Alphatel gekauft.
Offensichtlich hilft hier nur noch eine Klage gegen Alphatel. Gibt es ähnliche Erfahrungen?
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[1] aikon antwortet auf prepaidkunde
06.08.2005 00:46
Meine Alphatel Free&Easy bucht sich seit heute auch nicht mehr ins Netz ein. Ich habe sie erst vor einer Woche aufgeladen. Allerdings habe ich noch Hoffnung, daß es nur eine Störung ist.
aikon
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[1.1] prepaidkunde antwortet auf aikon
06.08.2005 09:03
Inzwischen kenne ich den Grund für die Sperrung. Alphatel besteht auf eine Registrierung mit Angabe von persönlichen Daten. Die möchte ich ihnen aber nicht geben, brauche ich auch nicht, denn:
1.Als ich die Karten erwarb, wurde ich nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die Karten gesperrt werden und das Guthaben verfällt, wenn ich mich nicht registriere. Ich hätte sie sonst nicht gekauft.
2.Es liegt keine ausdrückliche Anerkennung Ihrer AGB durch mich vor.
3. Etwa 6 Wochen nach der Aktivierung der Karten, erhielt ich per SMS die Aufforderung zur Registrierung ohne Bezug auf den konkreten rechtlichen Hintergrund.
4. Schließlich gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 C 23.02 ) vom 22.10.2003, in dem festgestellt wird:
„Die Klägerin erbringt geschäftsmäßig Mobilfunkdienstleistungen. Seit dem Jahr 1997 bietet sie solche Leistungen auf der Grundlage so genannter Prepaid-Produkte an. Bei diesen Produkten erwirbt der Kunde eine so genannte Prepaid-Karte, die ihn in die Lage versetzt, in Höhe eines bestimmten Geldbetrages mit Hilfe eines Mobiltelefons Telekommunikation­sdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Ist der Geldbetrag aufgebraucht, besteht die Möglichkeit, die Karte mit einem neuen Guthaben zu versehen. Da der Kunde auf diese Weise für den Erhalt der Dienstleistungen in Vorleistung tritt, ist für die Klägerin - anders als bei Standardverträgen - die Erhebung personenbezogener Daten der Kunden für die Begründung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht erforderlich.“

Alphatel verhält sich also ganz klar gesetzteswidrig. Die Frage ist nur, wie das zu bewerten ist: Diebstahl einer Dienstleistung, Unterschlagung oder Betrug? Ich weiß es (noch) nicht.
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[1.1.1] aikon antwortet auf prepaidkunde
06.08.2005 11:04
Benutzer prepaidkunde schrieb:
Inzwischen kenne ich den Grund für die Sperrung. Alphatel besteht auf eine Registrierung mit Angabe von persönlichen Daten. Die möchte ich ihnen aber nicht geben, brauche ich auch nicht,

Ich habe kein Problem mit der Registrierung, war bisher nur zu bequem dazu. Nach Eingabe der Daten auf der HP von Alphatel hat die Karte 10 Minuten später wieder funktioniert.
Wer sich nicht registrieren möchte muss sich eben damit abfinden, dass das Guthaben weg ist. Also Karte wegwerfen und bei eBay eine neue kaufen.
Gruß aikon