Benutzer ChrisMoxlx schrieb:
Als ich vor Paar Tage angerufen habe hat mir die Mitarbeiterin aufgezählt wieso 59 euro. Und es sind nur tarif plus optionen und Handy.
Also der Mitarbeiter der mir das verkauft hat , hat entwäder vergessen was im System einzutragen oder er hat mich belogen.
Man darf die Bedeutung der Auftragsbestätigung nie unterschätzen. Gerne wird da was untergeschoben, was nicht vereinbart war. Ich will da gar keine böse Absicht unterstellen. passiert halt im Massengeschäft.
Läßt sich der Irrtum nicht in der Auftragsbestätigung erkennen? Dann hättest Du vielleicht eine Chance den Vertrag anzufechten. Schließlich hast Du sofort nach der ersten Abbuchung reagiert. Ggf. hilft Dir die Verbraucherschutzzentrale. Ein Anwaltschreiben dort kostet aber auch, ich weiß nicht genau, vielleicht 50 Euro.
Der Ausgang ist aber ungewiss. Letztendlich würde ein Richter in einem Prozeß entscheiden.
Einfacher ist es den Eingang der Auftragsbestätigung zu bestreiten. Die wird meist nicht per Einschreiben verschickt (ich werde nie verstehen warum sie so wichtige Schreiben per einfacher Post verschicken). Da sie den Zugang dann nicht beweisen können, läuft die 14 Tage Frist neu. Und Du kommst problemlos raus. Voraussetzung aber ist, dass es noch keinen Vertrag gibt. Da Du gekündigt hast, hast Du aber damit den Vertrag anerkannt, es geht also in Deinem Fall kaum noch.
Wenn sich der Irrtum in der Auftragbestätigung erkennen läßt würde ich es als Lehrgeld abtun. 12 Euro p.m. sind zu verschmerzen. Und zukünftig liest Du die Auftragsbestätigungen immer genau. ;-))