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Ärger mit freenet


31.03.2007 14:14 - Gestartet von lawoko
Hallo,

habe am 26.3.07 einen Anruf von freenet erhalten. Es wurde mir eine DSL flat und phone flat für 24,95 EUR / Monat angeboten. Dieses Angebot wollte ich schriftlich haben. Nach drei Tagen kam der Brief „Vielen Dank für ihre Bestellung....diese wurde bereits an die Telekom weitergeleitet....“

Habe sofort bei freenet angerufen und gefragt was das soll. Die Mitarbeiter dort sind auf solche Anrufe vorbereitet. Es wurde mir gesagt „Da kann man telefonisch nichts machen, es muss ein schriftlicher Widerspruch von mir eingehen“. Diesen habe ich dann auch geschrieben und rate jedem dazu, dem es genauso ergangen ist.

Bei der Telekom habe ich auch gleich angerufen. Dort lag noch kein Auftrag von freenet vor. Sollte der eintreffen, bekomme ich von der Telekom eine Auftragsbestätigung. Dann muss ich sofort bei der Telekom anrufen und widersprechen, die stornieren dann.

Freenet ist eine verdammte Verbrecherbande, ich empfinde das als absolute Frechheit.
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[1] kloogschiedder antwortet auf lawoko
03.04.2007 06:58
Benutzer lawoko schrieb:
Hallo,

habe am 26.3.07 einen Anruf von freenet erhalten. Es wurde mir eine DSL flat und phone flat für 24,95 EUR / Monat angeboten. Dieses Angebot wollte ich schriftlich haben. Nach drei Tagen kam der Brief „Vielen Dank für ihre Bestellung....diese wurde bereits an die Telekom weitergeleitet....“

Habe sofort bei freenet angerufen und gefragt was das soll. Die Mitarbeiter dort sind auf solche Anrufe vorbereitet. Es wurde mir gesagt „Da kann man telefonisch nichts machen, es muss ein schriftlicher Widerspruch von mir eingehen“. Diesen habe ich dann auch geschrieben und rate jedem dazu, dem es genauso ergangen ist.

Bei der Telekom habe ich auch gleich angerufen. Dort lag noch kein Auftrag von freenet vor. Sollte der eintreffen, bekomme ich von der Telekom eine Auftragsbestätigung. Dann muss ich sofort bei der Telekom anrufen und widersprechen, die stornieren dann.

Freenet ist eine verdammte Verbrecherbande, ich empfinde das als absolute Frechheit.


Vielleicht hättest Du Deine Bankverbindung nicht angeben sollen, dann kann es auch nicht zu einem Auftrag kommen. Wie kann man nur aufgrund eines Anbebotwunsches seine Bankdaten preisgeben. SELBST SCHULD!!!
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[1.1] L-Tester antwortet auf kloogschiedder
08.04.2007 11:55


Vielleicht hättest Du Deine Bankverbindung nicht angeben sollen, dann kann es auch nicht zu einem Auftrag kommen. Wie kann man nur aufgrund eines Anbebotwunsches seine Bankdaten preisgeben. SELBST SCHULD!!!

Freenet akzeptiert den Abschluss ohne Unterschrift am Telefon. Wenn man seine Bankverbindung angibt wird ein Abschluss rechtssicher. Die Frage ist nur ob er überhaupt seine Bank angegeben hat? Das kann man doch nicht einfach so unterstellen, dass er das getan hat, wenn er es ja auch nicht erwähnt. Wenn er schon so dreist Post bekommt, dann wird Freenet das auch ohne Bankverbindung wagen, oder etwa nicht?
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[1.1.1] kloogschiedder antwortet auf L-Tester
08.04.2007 12:25
Benutzer L-Tester schrieb:


Vielleicht hättest Du Deine Bankverbindung nicht angeben sollen, dann kann es auch nicht zu einem Auftrag kommen.
Wie kann man nur aufgrund eines Anbebotwunsches seine Bankdaten preisgeben. SELBST SCHULD!!!

Freenet akzeptiert den Abschluss ohne Unterschrift am Telefon. Wenn man seine Bankverbindung angibt wird ein Abschluss rechtssicher. Die Frage ist nur ob er überhaupt seine Bank angegeben hat? Das kann man doch nicht einfach so unterstellen, dass er das getan hat, wenn er es ja auch nicht erwähnt. Wenn er schon so dreist Post bekommt, dann wird Freenet das auch ohne Bankverbindung wagen, oder etwa nicht?


Ohne Bankverbindung kein Vwertrag, er MUSS also die BV angegeben haben. Die BV kommt dann einer Unterschrift gleich.
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[1.1.1.1] L-Tester antwortet auf kloogschiedder
08.04.2007 13:08
Nochmal. Ein Vertrag kommt sicherlich erst mit Herausgabe der BV zustande. Aber er hat doch auch keinen Vertrag machen wollen sondern das Angebot schriftlich haben wollen und trotzdem einen Vertrag zu gesendet bekommen. DA steckt doch schon das falsche Vorgehen.
Wenn die einem nur ein Angebot zuschicken sollen und das direkt ein Vertrag wird, heisst das doch noch lange nicht das rder rechtsgültig ist, oder nicht? Und trotzdem können Sie es doch einfach machen, in der Hoffnung der Kunde ist dumm genug.
Merkst wohl nach dem Osterpunsch nichts mehr, ne?
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[1.1.1.1.1] kloogschiedder antwortet auf L-Tester
10.04.2007 07:03
Benutzer L-Tester schrieb:
Nochmal. Ein Vertrag kommt sicherlich erst mit Herausgabe der BV zustande. Aber er hat doch auch keinen Vertrag machen wollen sondern das Angebot schriftlich haben wollen und trotzdem einen Vertrag zu gesendet bekommen. DA steckt doch schon das falsche Vorgehen. Wenn die einem nur ein Angebot zuschicken sollen und das direkt ein Vertrag wird, heisst das doch noch lange nicht das rder rechtsgültig ist, oder nicht? Und trotzdem können Sie es doch einfach machen, in der Hoffnung der Kunde ist dumm genug. Merkst wohl nach dem Osterpunsch nichts mehr, ne?

Bei Herausgabe der BV kommt der Vertrag zustande, rechtsgültig wird er erst nach Verstreichen der Widerrufsfrist von 14 Tagen. Wer Aufgrund eines Angebotswunsches die BV heraus gibt ist selbst Schuld. Ob das nun von freenet ok ist so zu verfahren sei mal dahingestellt. Wenn jemand nicht mehr merkt, dann bist du das, werd mal wach und fass dir an den A.... ob du noch da bist.
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[1.1.1.1.1.1] L-Tester antwortet auf kloogschiedder
10.04.2007 09:31
Benutzer kloogschiedder schrieb:
Benutzer L-Tester schrieb:
Nochmal. Ein Vertrag kommt sicherlich erst mit Herausgabe der BV zustande. Aber er hat doch auch keinen Vertrag machen wollen sondern das Angebot schriftlich haben wollen und trotzdem einen Vertrag zu gesendet bekommen. DA steckt doch schon das falsche
Vorgehen. Wenn die einem nur ein Angebot zuschicken sollen und das direkt ein Vertrag wird, heisst das doch noch lange nicht das rder rechtsgültig ist, oder nicht? Und trotzdem können Sie es doch einfach machen, in der Hoffnung der Kunde ist dumm genug. Merkst wohl nach dem Osterpunsch nichts mehr, ne?

Bei Herausgabe der BV kommt der Vertrag zustande, rechtsgültig wird er erst nach Verstreichen der Widerrufsfrist von 14 Tagen. Wer Aufgrund eines Angebotswunsches die BV heraus gibt ist selbst Schuld. Ob das nun von freenet ok ist so zu verfahren sei mal dahingestellt. Wenn jemand nicht mehr merkt, dann bist du das, werd mal wach und fass dir an den A.... ob du noch da bist.

Cool...
Bin noch da! Habe mir nämlich vor ca. 5 Minuten dran gefasst. Zeigt aber auch Dein Niveau, diese Bemerkung.
Du setzt also einfach immer noch voraus, dass er die Bankverbindung heraus gegeben hat. Vielleicht hat er ja gar nicht? Das Freenet trotzdem so dreist ist einen Vertrag rauszuschicken auch wenn Sie eigentlich gar nicht dürften, kommt Dir Vogel, wohl nicht in den Sinn?!? Das ist doch, warum der Mann hier einen Thread eröffnet hat, denke ich mal so. Den Rest nehme ich mal als Versuch einer juristischen Aussage und ich denke wann hier irgendetwas rechtsgültig ist, steht erst dann zur Debatte, wenn vom Angerufenen irgend ein Wille erklärt worden oder eine Kaufwunsch geäußert worden wäre.
Viel Spass noch bei dem Versuch mich zu beleidigen.
Grüße aus Bonn.
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[1.1.1.1.1.1.1] kloogschiedder antwortet auf L-Tester
10.04.2007 09:56
Benutzer L-Tester schrieb:
Benutzer kloogschiedder schrieb:
Benutzer L-Tester schrieb:
Nochmal. Ein Vertrag kommt sicherlich erst mit Herausgabe der BV zustande. Aber er hat doch auch keinen Vertrag machen wollen sondern das Angebot schriftlich haben wollen und trotzdem einen Vertrag zu gesendet bekommen. DA steckt doch schon das falsche
Vorgehen. Wenn die einem nur ein Angebot zuschicken sollen und das direkt ein Vertrag wird, heisst das doch noch lange nicht das rder rechtsgültig ist, oder nicht? Und trotzdem können Sie es doch einfach machen, in der Hoffnung der Kunde ist dumm genug. Merkst wohl nach dem Osterpunsch nichts mehr, ne?

Bei Herausgabe der BV kommt der Vertrag zustande, rechtsgültig wird er erst nach Verstreichen der Widerrufsfrist von 14 Tagen.
Wer Aufgrund eines Angebotswunsches die BV heraus gibt ist selbst Schuld. Ob das nun von freenet ok ist so zu
verfahren sei mal dahingestellt. Wenn jemand nicht mehr merkt, dann bist du das, werd mal wach und fass dir an den A.... ob du noch
da bist.

Cool...
Bin noch da! Habe mir nämlich vor ca. 5 Minuten dran gefasst.
Zeigt aber auch Dein Niveau, diese Bemerkung.
Du setzt also einfach immer noch voraus, dass er die Bankverbindung heraus gegeben hat. Vielleicht hat er ja gar nicht? Das Freenet trotzdem so dreist ist einen Vertrag rauszuschicken auch wenn Sie eigentlich gar nicht dürften, kommt Dir Vogel, wohl nicht in den Sinn?!? Das ist doch, warum der Mann hier einen Thread eröffnet hat, denke ich mal so. Den Rest nehme ich mal als Versuch einer juristischen Aussage und ich denke wann hier irgendetwas rechtsgültig ist, steht erst dann zur Debatte, wenn vom Angerufenen irgend ein Wille erklärt worden oder eine Kaufwunsch geäußert worden wäre. Viel Spass noch bei dem Versuch mich zu beleidigen. Grüße aus Bonn.

zum letzten Mal, die BV MUSS er herausgegeben haben, sonst wäre es nicht zum Vertrag gekommen. Die Herausgabe der BV kommt einem Kaufwunsch gleich.

Mit den Beleidigungen hast du angefangen und nicht ich.

Ausserdem hat der KD immer noch die Möglichkeit alles was er am Telefon abgeschlossen hat binnen 14 Tagen zu widerrufen. Und wie ich schon schrieb, ok ist es nicht von freenet, wenn so verfährt.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] L-Tester antwortet auf kloogschiedder
10.04.2007 10:17
Benutzer kloogschiedder schrieb:
Benutzer L-Tester schrieb:
Benutzer kloogschiedder schrieb:
Benutzer L-Tester schrieb:
Nochmal. Ein Vertrag kommt sicherlich erst mit Herausgabe der BV zustande. Aber er hat doch auch keinen Vertrag machen wollen sondern das Angebot schriftlich haben wollen und trotzdem einen Vertrag zu gesendet bekommen. DA steckt doch schon das falsche
Vorgehen. Wenn die einem nur ein Angebot zuschicken sollen und das direkt ein Vertrag wird, heisst das doch noch lange nicht das rder rechtsgültig ist, oder nicht? Und trotzdem können Sie es doch einfach machen, in der Hoffnung der Kunde ist dumm genug. Merkst wohl nach dem Osterpunsch nichts mehr, ne?

Bei Herausgabe der BV kommt der Vertrag zustande, rechtsgültig wird er erst nach Verstreichen der Widerrufsfrist von 14 Tagen.
Wer Aufgrund eines Angebotswunsches die BV heraus gibt ist selbst Schuld. Ob das nun von freenet ok ist so zu
verfahren sei mal dahingestellt. Wenn jemand nicht mehr merkt, dann bist du das, werd mal wach und fass dir an den A.... ob du noch
da bist.

Cool...
Bin noch da! Habe mir nämlich vor ca. 5 Minuten dran gefasst.
Zeigt aber auch Dein Niveau, diese Bemerkung. Du setzt also einfach immer noch voraus, dass er die Bankverbindung heraus gegeben hat. Vielleicht hat er ja gar nicht? Das Freenet trotzdem so dreist ist einen Vertrag rauszuschicken auch wenn Sie eigentlich gar nicht dürften, kommt Dir Vogel, wohl nicht in den Sinn?!? Das ist doch, warum der Mann hier einen Thread eröffnet hat, denke ich mal so.
Den Rest nehme ich mal als Versuch einer juristischen Aussage und ich denke wann hier irgendetwas rechtsgültig ist, steht erst dann zur Debatte, wenn vom Angerufenen irgend ein Wille erklärt worden oder eine Kaufwunsch geäußert worden wäre. Viel Spass noch bei dem Versuch mich zu beleidigen. Grüße aus Bonn.

zum letzten Mal, die BV MUSS er herausgegeben haben, sonst wäre es nicht zum Vertrag gekommen. Die Herausgabe der BV kommt einem Kaufwunsch gleich.

Mit den Beleidigungen hast du angefangen und nicht ich.

Ausserdem hat der KD immer noch die Möglichkeit alles was er am Telefon abgeschlossen hat binnen 14 Tagen zu widerrufen. Und wie ich schon schrieb, ok ist es nicht von freenet, wenn so verfährt.

Meine angebliche Beleidigung war eine lustig gemeinte Frage.

Vielleicht hast Du das einfach ein bisschen empfindlich, direkt als Beleidigung aufgefasst. Kann ja sein. Eine positive Grundeinstellung ist im Leben besonders wichtig. Ohne kommt man ja bekanntlich nicht weit.

Das ist doch völlig müssig. Wenn der Verfasser kloogschiedder mal schreiben würde was denn am Telefon genau abgelaufen ist, dann wäre etwas mehr Grundlage vorhanden.

Aber anscheinend kennst Du die Praktiken mancher Callcenter überhaupt nicht. Ich habe einige berufliche Erfahrung mit dieser Branche und ärgere mich oft genug über schwarze Schafe, die beispielsweise einen Verkauf am Telefon so gestalten, dass Sie bei dem Kunden anrufen um die Bankverbindung abzugleichen und dann bekommt der Mitgliedsunterlagen zugesendet über ein halbes Jahr Lotterie. Da hat auch nie jemand ja gesagt oder seine Bankverbindung herausgegeben, diese wurde ja nur aus einem Kundenbestand heraus abgeglichen.
Deshalb nochmals die Aufforderung an Dich, da etwas offener an die Sache heranzutreten. Dass die gesetzlichen Bestimmungen so sind wie wir beschreiben haben, muss doch rein theoretisch einen Telefonverkäufer nicht davon abhalten ihm Vertragsunterlagen zu zu senden, ihn als "neuen Kunden" zu begrüßen, ohne Bankverbindung. Denke mal nach.
Der Verkäufer bekommt seine Provision bei dem einen Anbieter vielleicht nicht nach so einer Aktion, bei dem anderen (hier ist es vielleicht Freenet) aber schon. So geht es nun einmal. Der eine arbeitet seriös und gesetzeskonform und der andere eben nicht.
Verstehst Du nun?
Das ist ein konkret kriminelles Vorgehen was ich da allgemein beschrieben habe, was hier einfach der Fall sein kann.
Der Kollege kloogschiedder hat mir nicht den Eindruck erweckt, wenn er ein schriftliches Angebot haben möchte, dass er dann direkt seine Bankverbindung hinterher schickt.
Du kannst doch ihm nicht einfach so unterstellen er habe sie herausgegeben, nur weil die Gesetzgebung Dich zu einer Mutmassung veranlasst.
In dem Fall muss ich Dir von meiner Erfahrung berichten, dass in der Branche noch immer die unmöglichsten Sachen passieren, nur damit ein Abschluss am Telefon gemacht werden kann. Das geht natürlich nur, wenn der Produktgeber bei so etwas mitspielt(oder sogar der wird hinters Licht geführt, oder zumindest wird es versucht). Das ist natürlich ein Verhalten das ausgemerzt werden sollte, damit ein korrekter und seriöser Telefonverkauf zu Stande kommen kann und jeweilige Center und die Produktgeber die das Verhalten unterstützen sollten empfindlich hohe Strafen in 6-stelliger Höhe erhalten, damit die nicht von vornherein Abmahnungen in Ihren Kostenplan einkalkulieren.

Verstehst Du mich jetzt etwas besser?
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] L-Tester antwortet auf L-Tester
10.04.2007 10:20
Sorry. Du bist ja kloogschieder.
ich meinte lawoko.
Der sollte sich mal melden
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] frl.melone antwortet auf L-Tester
10.04.2007 19:13
Die Systeme bei Freenet:
Vertrag bzw. Unterlagen lassen sich nur rausschicken, wenn die Bankdaten in die entsprechenden Felder eingetragen werden.

Punkt zwei: verschiedene Systeme - Inbound & Outbound. Im Ersteren kann man gar nicht raustelefonieren, sprich, dass würde privat geschehen und dann muss da wohl auch was privates gemacht werden.. O.o Outbound (im genannten Fall) hat ihn ja nur EINMAL angerufen, sprich, bei diesem einen Mal wurde eine Bankverbindung mit angegeben.
Ob das nun seine war, sei mal dahingestellt, aber so leicht ist es nicht, eine BV zu "erfinden", zudem das System von freenet diese nochmal prüft.. (Stimmt der algorithmus.. bla bla).

Das mal dazu ^^
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] frl.melone antwortet auf frl.melone
10.04.2007 19:17
PS: Ich begrüße es in deinem Beitrag, dass du einräumst, dass sowas auch privat und ohne Wissen von freenet (in diesem Fall) passieren kann.. Solche Leute sollten wirklich mal richtig... na ja.. wisst ihr ja alle.
Steht dennn nicht der Name auf der Auftragsbestätigung drauf?!

Im Grunde kann man das auch immer schön mit einem Versandhaus vergleichen.
Bestell bei Otto ("lass dir die Unterlagen zuschicken").. Klamotten (Auftrag) kommt an, du hast Zeit sie nochmal anzuschauen, aber auch sie ZURÜCKZUGEBEN (via Post, 14tägige Widerrufsfrist). So einfach. Da braucht man auch keine Unterschrift für.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] alexa165 antwortet auf frl.melone
11.05.2007 07:26
Hallo, habt ihr auch schon mal überlegt,das das ganze auch so passieren kann wie bei mir? Ich war mal vor Jahren bei Freenet! Kontodaten waren damals vorhanden zwecks Abbuchung für den Providerbetrag.
Nun bekam ich vor ein paar Wochen einen DSL Auftrag von denen zugeschickt.Auch dreist,oder?? Ich war nie wieder bei denen auf der Seite drauf,geschweige habe ich irgendwo Gewinnspiele etc.mitgemacht!!
Schaut mal in den Thread " freeenet kapert Telefonanschluss,dort steht die ganze Story von mir. Da schlackern einem die Ohren.
Gruss
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[2] ex-sachse antwortet auf lawoko
12.05.2007 18:26
ja, da ist es schwer noch ruhig zu bleiben. diese arbeitsweise ist stetig. Ich habe einen vertrag über dsl 2000 bei freenet ,aber bei messungen mit der fritzbox udgl. nur 1073 kbit/s anliegen. Nach Monaten schriftverkehr + (dann!) nach Korrektur bzw. Instandsetzung durch die dt. telekom, behauptet freente immer noch, daß diese übertragungssgeschwindigkeit 1073 kbit/s die Norm für dsl 2000 ist!-
Da kann einem nichts mehr einfallen oder ...?
Kenn jemand gute Festnetz-Tel. bei freenet ,d.h. keine 0180- er...Nr., die "zu hauf" umhergeistern!
ich freue mich auf ein gutes feedback.
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[3] Burn_Hard antwortet auf lawoko
06.06.2007 17:16
Dem kann ich nur beipflichten!!!

Ich streite mich seit fast einem halben Jahr mit Freenet herum. Ich konnte FreenetKOMPLETT (Anschluss mit Internet und Telefon) zu keiner Zeit nutzen und musste trotzdem gut 200,- € vorschiessen, weil sie mir Mahnung über Mahnung geschickt haben.

Freenet hat mein Sonderkündigungsrecht akzeptiert und jetzt Laufe ich meinen 200,- € hinterher. Auf emails wird schon mal gar nicht geantwortet udn auf der Hotline bekommt auch keine Auskunft und obendrein kostet es eine Menge Geld, weil man vom Festnetz diese Servicenummer gar nicht erreichen kann.

Last die Finger von Freenet, wenn ihr könnt. Nichts als Ärger mit denen!!!

Grüße
Burn_Hard