Benutzer kloogschiedder schrieb:
Benutzer L-Tester schrieb:
Benutzer kloogschiedder schrieb:
Benutzer L-Tester schrieb:
Nochmal. Ein Vertrag kommt sicherlich erst mit Herausgabe der BV zustande. Aber er hat doch auch keinen Vertrag machen wollen sondern das Angebot schriftlich haben wollen und trotzdem einen Vertrag zu gesendet bekommen. DA steckt doch schon das falsche
Vorgehen. Wenn die einem nur ein Angebot zuschicken sollen und das direkt ein Vertrag wird, heisst das doch noch lange nicht das rder rechtsgültig ist, oder nicht? Und trotzdem können Sie es doch einfach machen, in der Hoffnung der Kunde ist dumm genug. Merkst wohl nach dem Osterpunsch nichts mehr, ne?
Bei Herausgabe der BV kommt der Vertrag zustande, rechtsgültig wird er erst nach Verstreichen der Widerrufsfrist von 14 Tagen.
Wer Aufgrund eines Angebotswunsches die BV heraus gibt ist selbst Schuld. Ob das nun von freenet ok ist so zu
verfahren sei mal dahingestellt. Wenn jemand nicht mehr merkt, dann bist du das, werd mal wach und fass dir an den A.... ob du noch
da bist.
Cool...
Bin noch da! Habe mir nämlich vor ca. 5 Minuten dran gefasst.
Zeigt aber auch Dein Niveau, diese Bemerkung. Du setzt also einfach immer noch voraus, dass er die Bankverbindung heraus gegeben hat. Vielleicht hat er ja gar nicht? Das Freenet trotzdem so dreist ist einen Vertrag rauszuschicken auch wenn Sie eigentlich gar nicht dürften, kommt Dir Vogel, wohl nicht in den Sinn?!? Das ist doch, warum der Mann hier einen Thread eröffnet hat, denke ich mal so.
Den Rest nehme ich mal als Versuch einer juristischen Aussage und ich denke wann hier irgendetwas rechtsgültig ist, steht erst dann zur Debatte, wenn vom Angerufenen irgend ein Wille erklärt worden oder eine Kaufwunsch geäußert worden wäre. Viel Spass noch bei dem Versuch mich zu beleidigen. Grüße aus Bonn.
zum letzten Mal, die BV MUSS er herausgegeben haben, sonst wäre es nicht zum Vertrag gekommen. Die Herausgabe der BV kommt einem Kaufwunsch gleich.
Mit den Beleidigungen hast du angefangen und nicht ich.
Ausserdem hat der KD immer noch die Möglichkeit alles was er am Telefon abgeschlossen hat binnen 14 Tagen zu widerrufen. Und wie ich schon schrieb, ok ist es nicht von freenet, wenn so verfährt.
Meine angebliche Beleidigung war eine lustig gemeinte Frage.
Vielleicht hast Du das einfach ein bisschen empfindlich, direkt als Beleidigung aufgefasst. Kann ja sein. Eine positive Grundeinstellung ist im Leben besonders wichtig. Ohne kommt man ja bekanntlich nicht weit.
Das ist doch völlig müssig. Wenn der Verfasser kloogschiedder mal schreiben würde was denn am Telefon genau abgelaufen ist, dann wäre etwas mehr Grundlage vorhanden.
Aber anscheinend kennst Du die Praktiken mancher Callcenter überhaupt nicht. Ich habe einige berufliche Erfahrung mit dieser Branche und ärgere mich oft genug über schwarze Schafe, die beispielsweise einen Verkauf am Telefon so gestalten, dass Sie bei dem Kunden anrufen um die Bankverbindung abzugleichen und dann bekommt der Mitgliedsunterlagen zugesendet über ein halbes Jahr Lotterie. Da hat auch nie jemand ja gesagt oder seine Bankverbindung herausgegeben, diese wurde ja nur aus einem Kundenbestand heraus abgeglichen.
Deshalb nochmals die Aufforderung an Dich, da etwas offener an die Sache heranzutreten. Dass die gesetzlichen Bestimmungen so sind wie wir beschreiben haben, muss doch rein theoretisch einen Telefonverkäufer nicht davon abhalten ihm Vertragsunterlagen zu zu senden, ihn als "neuen Kunden" zu begrüßen, ohne Bankverbindung. Denke mal nach.
Der Verkäufer bekommt seine Provision bei dem einen Anbieter vielleicht nicht nach so einer Aktion, bei dem anderen (hier ist es vielleicht Freenet) aber schon. So geht es nun einmal. Der eine arbeitet seriös und gesetzeskonform und der andere eben nicht.
Verstehst Du nun?
Das ist ein konkret kriminelles Vorgehen was ich da allgemein beschrieben habe, was hier einfach der Fall sein kann.
Der Kollege kloogschiedder hat mir nicht den Eindruck erweckt, wenn er ein schriftliches Angebot haben möchte, dass er dann direkt seine Bankverbindung hinterher schickt.
Du kannst doch ihm nicht einfach so unterstellen er habe sie herausgegeben, nur weil die Gesetzgebung Dich zu einer Mutmassung veranlasst.
In dem Fall muss ich Dir von meiner Erfahrung berichten, dass in der Branche noch immer die unmöglichsten Sachen passieren, nur damit ein Abschluss am Telefon gemacht werden kann. Das geht natürlich nur, wenn der Produktgeber bei so etwas mitspielt(oder sogar der wird hinters Licht geführt, oder zumindest wird es versucht). Das ist natürlich ein Verhalten das ausgemerzt werden sollte, damit ein korrekter und seriöser Telefonverkauf zu Stande kommen kann und jeweilige Center und die Produktgeber die das Verhalten unterstützen sollten empfindlich hohe Strafen in 6-stelliger Höhe erhalten, damit die nicht von vornherein Abmahnungen in Ihren Kostenplan einkalkulieren.
Verstehst Du mich jetzt etwas besser?