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Internetclearing


19.02.2004 09:39 - Gestartet von Zwieback57
Hallo zusammen.

Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen ,, Hilfsmails" . Nun weiss ich, das ich nicht allein bin. Habe mich ebenfalls ausführlich mit diesem Thema befassen müssen - bei internetclearing hätte ich den IQ Test bestimmt bestanden.
Ich werde diese Sache nicht auf sich beruhen lassen und nur die Zahlung verweigern. Ist es überhaupt zulässig, das sich ein Dialer über eine Internet by call Nummer auf meinen Rechner installiert, ohne mich um Erlaubnis gefragt zu haben ?? Wer kann mir hier Tips geben. Habe den Dialer Tscore unter Zeugen gesichert. Überlege Strafanzeige gegen den Betreiber zu erstatten. Wer ist dabei und kann mir helfen??????
Freundliche Grüße
Zwieback 57
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[1] RE: Internetclearing @ Zwieback 57
paranoidgirl antwortet auf Zwieback57
19.02.2004 12:11
Ja und Nein.

Ja, denn etwas hast Du angeklickt.

Ganz großes NEIN, denn Du wurdest arglistig getäuscht. Hättes Du gewusst, das der Klick Dich fast fünfzig Euro, Ärger und Arbeit kostet, Du hättest alles getan, nur eben niemals auf den Link geklickt.

Du bist einem Betrug zum Opfer gefallen. In § 263a, Abs. 3 des BGB heißt es:

§ 263a
Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.

(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.

***

Wer also einen Dialer versteckt, ohne das Wissen des Nutzers auf dessen Rechner, zum Schaden des Nutzers installiert, macht sich strafbar.

Ich würde jedem, der von einen der versteckten Dialer um sein Geld gebracht wurde empfehlen, eine Anzeige mit Strafantrag zu stellen.

Die Vorgehensweise der Fa. Internet Clearing B.V. ist ganz eindeutig eine arglistige Täuschung.

Wichtig ist das jeder Geschädigte, von seinem Recht gebrauch macht.

1. Die abgebuchte Zahlung von der Telekom zurück fordern.
2. Die Herausgabe der ladungsfähigen Anschrift der betrügerischen Firma, von der Telekom verlangen.
3. Beweise sammeln. Die Dateien des Dialers nicht einfach von der Festplatte löschen, sondern auf CD speichern.
4. Anzeige und Strafantrag gegen die Firma die deren Auftrag der Dialer arbeitet, erstatten.

Und sicherheitshalber, die 0190er und 0900er und Nummern -und, wenn ihr sie sowieso nicht braucht, auch Auslandsnummern sperren lassen, das ist am sichersten.

Je mehr Menschen sich wehren, von ihrem Recht gebrauch machen, um so besser.
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[1.1] mamajana antwortet auf paranoidgirl
19.02.2004 13:04
genau richtig!
am schnellsten bist du mit deiner anzeige, wenn du beim LKA anrufst, dein problem kurz schilderst und dich gleich an die dortige zuständige stelle verbinden lässt,um vor ort deinen rechner gleich auswerten zu lassen.
meine anzeige liegt bereits bei der staatsanwaltschaft und ich kann nur hoffen, daß es noch recht viele betroffene gibt, die eine strafanzeige erstatten, damit irgendwann uns allen mal dieses thema "internet clearing"und "in-telegence" erspart bleibt!
gruß
mamajana
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[1.1.1] paranoidgirl antwortet auf mamajana
19.02.2004 15:04
Das ist ebenfalls mein Anliegen. Es muss Anzeigen hageln.

Meine Mom wurde von diesen Trollen abgezockt. Sie hat nichts weiter getan, als auf den Link mit dem IQ-Test zu klicken. Genau wie zigtausend andere auch.

Bei der besonderen Heimtücke dieses Dialers, werden zum Teil auch versierte User darauf hereinfallen. Vor allem aber werden die arglosen Normal-Nutzer davon betroffen. Es ist eine Sauerei.





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[2] muehlstein antwortet auf Zwieback57
25.02.2004 21:36
gleiches problem, habe aber eine rechnung der telecom am 19.02.
mit abrechnung d. bt vom 08.01 !!! bekommen, ist hier noch ein rattenschwanz zu erwarten? habe den dialer erst am 20.02.entdeckt und geext(nach speicherung)

mue.