Benutzer ccityman schrieb:
Benutzer sk80 schrieb:
Benutzer Dragen schrieb:
Benutzer sk80 schrieb:
Benutzer Dragen schrieb:
Benutzer sk80 schrieb:
Benutzer Dragen schrieb:
Benutzer sk80 schrieb:
hi,
habe vor einem monat eine karte von klarmobil für meine freundin bekommen, da mit der karte aber eigentlich nur sms verschickt werden steige ich jetzt auf den eplus online
tarif
um.
nun zu meiner frage, fallen kosten bei der klarmobilkündigung
an?
gruß
sk
easy mobile verlangt zum bespiel was bei kündigung bzw.
deaktivierung!
Wo soll das denn stehen? Im Punkt 12 der AGB "Vertragslaufzeit/ordentliche Kündigung/außerordentliche Kündigung" finde ich nichts.
Was willst Du mir mit diesem Link sagen? Hier geht es um
keine Kündigungsgebühr. Hier wird meines Erachtens das Realisiert was, im Punkt 12.1 aufgeführt ist.
"..Die Deaktivierung wird in der Regel innerhalb einer Bearbeitungszeit von einer Woche ausgeführt. Mit Deaktivierung endet der Vertrag. Der Kunde bleibt zur Zahlung der bis zur Deaktivierung anfallenden Kosten verpflichtet."
Du mußt Dir schon die Mühe machen, die AGB "richtig" zu lesen.
Kündigung kostet nix, Deaktivierung kostet nix, Deine Vertragsverpflichtung (und somit entstehende Kosten) bleiben
"bis zur Deaktivierung" bestehen. Das gilt aber für jedene Vertrag, dass Du, bis die Kündigung greift, Deine laufenden Vertragsverpflichtungen nachkommen mußt.
ok; bin ja dann mal gespannt !
gruße
sk
Obiges ist nicht korrekt, die kündigungsgebühr in höhe von 5 euro bei easymobile fällt immer an, ich habe selbst die schmerzliche erfahrung machen müssen. Werde diese aber trotzdem nicht zahlen.
Mit wurde trotz eines geringen cent guthabens mitgeteilt, dass ich die differenz guthaben + kündigungsgebühr ( etwas mehr als 4,50 euro ) definitiv zahlen soll, vorher wird eine kündigung nicht akzeptiert.
Ergoogle Dir mal das BGH-Urteil (Aktenzeichen: III ZR 199/01) vom 18. April 2002. Eine Kündigungsgebühr ist demnach grundsätzlich rechtswidrig, völlig egal, was in den AGB steht.
Easymobile scheint übrigens m.E. gerne hart an der Grenze zum Betrug zu arbeiten. Zwei Freunde und ich selbst hatten die Aktion "1+1=11" im Juni genutzt, bei der man 10 EURO Guthaben geschenkt bekommen sollte, wenn man eine Karte bestellt und 1 EURO einzahlt. Keiner von uns hat auf Anhieb die 10 EURO erhalten, jeder mußte reklamieren und gleich mehrere e-mails schreiben, bis die Versprechen des Aktionsangebotes eingehalten wurden.
Bei meiner Deaktivierung wurden dann 4,00 EUR Kündigungsgebühr berechnet, nach einer Reklamation wurde das dann aber als "Versehen" bezeichnet und storniert.
Easymobile ist ja zumindest personell mit Talkline verbandelt - und Talkline ist der Mobilfunker, dessen fragwürdigen Praktiken wir das oben erwähnte BGH-Urteil zu danken haben.
Viele Grüße
csbb